Zweitmeinung von Fernsehanwalt – Wann sinnvoll & wann nicht?
Wer eine Kündigung oder ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag erhält, sucht häufig rechtlichen Rat. Viele Arbeitnehmende möchten dabei wissen, ob sich eine anwaltliche Zweitmeinung lohnt. Hier erfahren Sie, in welchen Konstellationen dies sinnvoll ist – und in welchen nicht.
1. Zufrieden mit dem eigenen Anwalt – aber zweite Meinung gewünscht?
Oft melden sich Beschäftigte, die bereits anwaltlich vertreten werden und damit auch zufrieden sind, aber dennoch eine weitere Einschätzung wünschen.
Für eine Zweitmeinung besteht hier in der Regel kein Anlass.
Fachanwalt Bredereck stellt hier klar: Wer seiner anwaltlichen Vertretung vertraut und deren Vorgehen nachvollziehen kann, sollte dort bleiben. Befragt man zwei Experten, bekommt man oft unterschiedliche Meinungen – und ist am Ende selten klüger.
Zudem arbeiten Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtler unterschiedlich:
Fachanwalt Bredereck hat mit seiner Kanzlei einen eigenen, sehr strukturierten, Ansatz. Andere Anwälte gehen möglicherweise anders vor, ohne dass dies prinzipiell schlechter wäre. Wichtig ist, dass man seiner Anwältin oder seinem Anwalt vertraut. Solange das so ist, besteht kein Anlass, das Verfahren durch eine externe Zweitmeinung zu verkomplizieren.
2. Unzufrieden mit der aktuellen anwaltlichen Vertretung
Anders sieht es aus, wenn man während der Klage oder Verhandlungen das Gefühl hat, dass man anders oder besser vertreten sein könnte.
Hier kann eine Zweitmeinung hilfreich sein – oft der Anstoß für einen Anwaltswechsel. Häufig melden sich Beschäftigte, die zunächst einen allgemein tätigen und nicht auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt vor Ort beauftragt haben, oder dem Vorschlag ihrer Gewerkschaft gefolgt sind, und erst später auf spezialisierte Kündigungsschutzkanzleien stoßen.
Wie sinnvoll dann ein Wechsel ist, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Zeitpunkt im Verfahren
- Einschätzung der bisherigen Strategie
- Vergütung, Prozessrisiken, Rechtsschutz
- Wie passen Anwalt und Mandant zueinander
Hier kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an: Manchmal rät Fachanwalt Bredereck zum Wechsel, manchmal davon ab – etwa, wenn der Fall bereits richtig aufgesetzt wurde oder wenn ein Wechsel zu spät käme. Ein Anruf genügt, um das zu klären; häufig reicht ein kurzes Orientierungsgespräch.
3. Vertretung durch die Gewerkschaft
Wer Gewerkschaftsmitglied ist, kann sich arbeitsrechtlich vertreten lassen. Gerade im Kündigungsschutz nutzen viele diese Möglichkeit.
Zwei Situationen führen hier oft zu Unsicherheit:
- Das Verhandlungsergebnis erscheint schwach, vor allem im Vergleich zu dem, was der Abfindungsrechner auf fernsehanwalt.de ergeben hat.
- Mandantinnen und Mandanten fühlen sich im Massengeschäft unwohl.
Gewerkschaften erledigen viele Fälle gleichzeitig. Das kann effizient sein – aber bei individuell heiklen Auseinandersetzungen um hohe Abfindungen ist Spezialisierung in aller Regel ein Vorteil.
Wo es hingegen um Tarifregelungen, Stufenzuordnungen oder Berechnungsfragen geht, sind Gewerkschaften meist gut aufgestellt. In diesen Bereichen empfiehlt Fachanwalt Bredereck selbst mitunter, dort zu bleiben oder dorthin zu wechseln.
4. Rechtsschutzversicherung empfiehlt eine Kanzlei – was nun?
Ein weiterer häufiger Fall: Die Rechtsschutzversicherung vermittelt eine Kanzlei, mit der Betroffene unzufrieden sind.
Hintergrund: Manche Rechtsschutzversicherungen arbeiten mit ausgewählten Kanzleien zusammen. Werden dort die Fälle eher schnell und kostenschonend erledigt, kann dies im Einzelfall bedeuten, dass nicht immer die höchstmögliche Abfindung erreicht werden kann. Denn dafür ist meist ein Abfindungspoker nötig, mit der Bereitschaft, notfalls lange und aufwändige Prozesse zu führen.
Deshalb ist ein Wechsel hier oft sinnvoll, sobald das Vertrauensverhältnis fehlt beziehungsweise der Eindruck entsteht, der Fall werde nicht mit der nötigen Entschlossenheit geführt.
Wann lohnt sich die Zweitmeinung?
Grundsätzlich gilt:
Sinnvoll ist eine Zweitmeinung vor allem dann, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist, ein Wechsel im Raum steht beziehungsweise strategische Fragen geklärt werden müssen.
Bei Kündigung und Aufhebungsvertrag bietet die spezialisierte Kanzlei von Fachanwalt Bredereck dahingehend kostenlose telefonische Erstgespräche an. Dort lässt sich klären,
- ob ein Wechsel ratsam ist,
- wann der beste Zeitpunkt wäre und
- ob zusätzliche Schritte die Abfindung verbessern können.
Wird hingegen nur Bestätigung gesucht, obwohl man zufrieden ist und man dem eigenen Anwalt vertraut, bringt eine Zweitmeinung keinen Mehrwert.
Wenn Sie Fragen zur Zweitmeinung oder zum Anwaltswechsel haben, können Sie sich informieren – durch ein unverbindliches Telefonat mit Fachanwalt Bredereck oder mit seinen YouTube-Videos zum Stichwort: „Anwaltswechsel“.