Basic
525,00 €
pro Monat
zzgl. USt.
Monatliches Beratungskontingent:
1,5 Stunden
(350,00 € pro Stunde)
Sparen Sie sich die Kosten einer eigenen internen Rechtsabteilung und konzentrieren Sie sich sorgenfrei auf das Wesentliche Ihres Arbeitsalltags.
Sobald das monatliche Beratungskontingent aufgebraucht ist, Sie jedoch weitergehende Beratung oder Vertretung benötigen, rechnen wir zu unserem regulären Stundensatz in Höhe von 400,00 € ab. Die Abrechnung der angebrochenen Stunden erfolgt dann in Zeittakten von je 6 Minuten (0,1 Stunden). Für jede angefangene 6-Minuten-Einheit wird 1/10 des Stundensatzes berechnet.
Mit uns als Ihrer externen Rechtsabteilung genießen Sie eine vollumfängliche Betreuung in nahezu allen Rechtsgebieten. Auf Basis eines Stundenhonorars beraten und vertreten wir Sie als externe Rechtsabteilung hochspezialisiert in folgenden Bereichen:
Das von Ihnen benötigte Rechtsgebiet ist in der Auflistung nicht enthalten? Sprechen Sie uns trotzdem gern an – gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Anliegen.
Wie?
Wir verfügen über ein deutschlandweites Netzwerk aus spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in nahezu jedem Rechtsgebiet. Sollten wir Ihnen in einer Angelegenheit mal nicht persönlich weiterhelfen können, unterstützen wir Sie gerne bei der Vermittlung einer spezialisierten Kollegin bzw. eines spezialisierten Kollegen.
Wir beraten und begleiten Sie bei der Vorbereitung und Umsetzung verhaltens-, personen- und betriebsbedingter Kündigungen und stehen Ihnen bei jeglichen Fragen rund um das Thema Kündigung zur Verfügung. Wir zeigen Möglichkeiten auf, Arbeitsverhältnisse effizient und kostenschonend zu beenden und achten dabei auf rechtssichere Dokumentationen und eine saubere Durchführung notwendiger Verfahren, wie beispielsweise des BEM-Verfahrens.
Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Umsetzung von Aufhebungsverträgen unter Berücksichtigung aller arbeits- und sozialrechtlichen Aspekte. Sind Sie sich mit dem Arbeitnehmer über die Eckpunkte einig, begleiten wir Sie zügig bei der Umsetzung; andernfalls prüfen wir gemeinsam alternative Wege wie Kündigung oder weitere Verhandlungen.
Wir helfen Ihnen bei der Fertigung einer Abmahnung – mit dem Ziel, Formfehler, Widersprüche und Begründungsdefizite zu vermeiden. Dies kann die Grundlage für weitere arbeitsrechtliche Schritte, etwa eine spätere Kündigung, schaffen.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Überarbeitung individueller Arbeitsverträge, die auf Ihre unternehmerischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dabei berücksichtigen wir die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Bei Bedarf erarbeiten wir weitere Verträge (befristete Verträge, Verträge mit Leitenden Angestellten, Ausbildungsverträge, Verträge mit geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern, Überlassungsverträge für Dienstfahrzeuge, Bonusvereinbarungen etc.) gemeinsam mit Ihnen.
Wir stehen Ihnen bei der Gestaltung wirksam befristeter Arbeitsverträge zur Seite – von der Vertragsformulierung bis zur strategischen Beratung. So vermeiden Sie unwirksame Befristungen und senken das Risiko unerwünschter unbefristeter Arbeitsverhältnisse.