Was dir niemand über den Aufhebungsvertrag sagt…
Aufhebungsvertrag: Die größten Risiken und wie Sie sie vermeiden
Ein Aufhebungsvertrag wirkt auf den ersten Blick oft wie eine schnelle und unkomplizierte Lösung, wenn sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber trennen wollen. Doch hinter der harmonischen Fassade lauern oft gravierende Nachteile – vom verschenkten Kündigungsschutz bis hin zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld. In diesem Beitrag erläutert Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck die größten Fallstricke und wie Beschäftigte sie umgehen können.
Warum Arbeitgeber Aufhebungsverträge anbieten
Für Arbeitgeber hat dieser viele Vorteile: Er umgeht gesetzliche Kündigungsfristen, vermeidet Kündigungsschutzprozesse und spart oft hohe Abfindungen. Besonders attraktiv ist dieses Instrument bei Mitarbeitenden mit besonderem Kündigungsschutz – etwa Schwangeren, Datenschutzbeauftragten oder Betriebsratsmitgliedern. Auch aufwendige Sozialauswahlverfahren, wie sie bei betriebsbedingten Kündigungen vorgeschrieben sind, entfallen.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das jedoch häufig den Verlust wichtiger Rechte und Verhandlungsmöglichkeiten. Wer vorschnell unterschreibt, riskiert finanzielle Einbußen und rechtliche Nachteile.
Häufige Mythen und ihre Risiken
Mythos 1: Ein Aufhebungsvertrag ist immer besser als eine Kündigung
In der Realität ist er meist vorteilhafter für den Arbeitgeber. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verlieren nicht nur ihren Kündigungsschutz, sondern oft auch Ansprüche, die sie im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder bei einem anwaltlich verhandelten Aufhebungsvertrag durchsetzen könnten.
Mythos 2: Eine Abfindung ist automatisch enthalten
Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Abfindung im Aufhebungsvertrag. Sie muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgehandelt und dort beziffert werden. Fehlt eine solche Vereinbarung, hat der Arbeitnehmer regelmäßig keine Möglichkeit mehr, eine Abfindung zu bekommen – selbst wenn bei einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung sehr wahrscheinlich gewesen wäre.
Mythos 3: Aufhebungsverträge sind unanfechtbar
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vertrag angefochten werden, etwa bei arglistiger Täuschung, unzulässigem Druck oder Drohungen (beispielsweise: „Ohne Unterschrift gibt es sofort die Kündigung“), oder bei einem Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns.
Mythos 4: Man muss unterschreiben
Tatsächlich handelt es sich um eine freiwillige Vereinbarung; ohne Unterschrift bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegen den Willen des Arbeitnehmers beenden, muss er kündigen – und riskiert, dass eine Kündigungsschutzklage Erfolg hat beziehungsweise mit einer hohen Abfindungszahlung endet.
Mythos 5: Keine Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld
In den meisten Fällen verhängt die Agentur für Arbeit nach einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Begründung: Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit. Ausnahmen gibt es, doch sie sind eng begrenzt.
Weitere Fallstricke: Resturlaub und Überstunden
Ein häufiger, teurer Fehler: Resturlaubs- und Überstundenansprüche werden im Aufhebungsvertrag nicht erwähnt. Was nicht ausdrücklich geregelt ist, kann man in der Regel nachträglich nicht mehr bekommen. Beschäftigte sollten darauf achten, dass alle noch offenen Ansprüche im Aufhebungsvertrag geregelt sind.
Strategien für Arbeitnehmer
Wer ein Angebot vom Arbeitgeber erhält, sollte keinesfalls unüberlegt unterschreiben. Wichtige Schritte sind:
- Fachanwalt einschalten
Ein auf Kündigung und Abfindung spezialisierter Fachanwalt prüft das arbeitgeberseitige Angebot, holt regelmäßig die bestmöglichen Konditionen heraus und kann Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld oft vermeiden. Wichtig: Den Anwalt/Fachanwalt einschalten oder um Rat fragen, bevor man sich überlegt, zu unterschreiben. - Alle Ansprüche prüfen
Neben Abfindung, Resturlaub und Überstunden können auch Boni, Zielvereinbarungen oder Dienstwagennutzung relevant sein. - Abfindung realistisch kalkulieren
Moderne online-Abfindungsrechner und eine spezialisierte anwaltliche Beratung helfen, den möglichen Wert des Kündigungsschutzes bei einem zukünftigen Abfindungsvergleich einzuschätzen. - Fristen beachten
Ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag lässt sich nur in engen Grenzen anfechten. Wer unter Druck einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, sollte schnell handeln und unverzüglich rechtlichen Rat einholen.
Warum Verhandlungen über (spezialisierte) Anwälte oft erfolgreicher sind
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die selbst verhandeln, sind fast immer in der schwächeren Position – emotional betroffen und ohne detaillierte Kenntnis der Rechtslage. Arbeitgeber nutzen dies regelmäßig aus und setzen auf schnelle Einigungen zu ihren Bedingungen. Ein erfahrener und spezialisierter Anwalt/Fachanwalt kann dagegen gezielt Druck aufbauen, indem er die Risiken einer Kündigungsschutzklage für den Arbeitgeber herausstellt. Dies führt regelmäßig zu höheren Abfindungen, längeren Freistellungen und besseren Gesamtbedingungen.