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Wann mit Anwalt zum BEM & wann ohne? | Mandantenvideo (mit RA Jaschen)

04.05.2026
4min

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Wann ist ein Anwalt sinnvoll?

Das BEM ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein sensibles Thema – vor allem wenn längere Krankheitszeiten im Raum stehen. In der Praxis stellt sich dabei häufig die Frage: Sollte man Gespräche im Rahmen dieses Verfahrens alleine führen oder besser mit anwaltlicher Unterstützung?

BEM: Zwischen Fürsorge und Kündigungsvorbereitung

Arbeitsrechtliche Vorschriften sehen vor, dass ein BEM durchzuführen ist, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen finden, wie die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt und zukünftige Erkrankungen vermieden werden können.

Dabei steht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Vordergrund. In der Praxis zeigt sich jedoch oft: Viele Arbeitgeber nutzen das BEM zumindest auch, um eine krankheitsbedingte Kündigung vorzubereiten – deren Voraussetzung ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM-Verfahren ist. Nicht selten ist dies sein eigentlicher Grund; dann geht es nur vordergründig um das Wohl des Arbeitnehmers. Gerade Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich bereits in einer Konfliktsituation befinden, sollten deshalb besonders aufmerksam sein.

Anwalt als Vertrauensperson zulässig

Rechtlich ist die Situation eindeutig: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen eine Vertrauensperson hinzuziehen. Dazu kann neben Mitgliedern des Betriebsrats ausdrücklich auch ein Rechtsanwalt gehören. Diese Möglichkeit ist höchstrichterlich anerkannt.

Gleichwohl stoßen entsprechende Wünsche in der Praxis nicht immer auf Zustimmung. Manche Arbeitgeber versuchen, die Teilnahme eines Anwalts zu verhindern oder zumindest zu erschweren. Hier gilt: Der Anspruch besteht – und kann im Zweifel auch durchgesetzt werden.

Wann ist ein Anwalt beim BEM besonders sinnvoll?

Ob anwaltliche Unterstützung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. In großen Unternehmen mit strukturierten BEM-Verfahren kann es durchaus Situationen geben, in denen ein Gespräch zunächst ohne Anwalt geführt werden kann und sollte. Voraussetzung ist allerdings, dass tatsächlich ein Interesse an einer Wiedereingliederung besteht.

In der Mehrzahl der Fälle, zumal bei angespannten Arbeitsverhältnissen, empfiehlt sich jedoch erfahrungsgemäß eine anwaltliche Begleitung. Denn hier besteht ein erhöhtes Risiko, dass das Gespräch eine für den Arbeitnehmer nachteilige Richtung nimmt.

Schutz vor typischen Fehlern im BEM

Ein zentraler Vorteil anwaltlicher Unterstützung liegt darin, typische Fehler zu vermeiden. Häufig geraten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gespräch unter Druck und machen unbedachte Angaben – vor allem zu Diagnosen oder Krankheitsursachen. Gerade bei psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen kann dies später im Kündigungsschutzverfahren erhebliche Nachteile bringen.

Dabei gilt: Im BEM geht es nicht um die Erkrankung und erst recht nicht um Diagnosen, sondern um die Frage, wie die Arbeitsfähigkeit verbessert werden kann. Ein Anwalt achtet darauf, dass diese Grenze eingehalten wird und keine unzulässigen oder nachteiligen Informationen preisgegeben werden.

Anwalt als „Schutzmechanismus“ im Gespräch

Darüber hinaus sorgt ein Anwalt dafür, dass das Verfahren sachlich bleibt. Er kann eingreifen, wenn der Arbeitgeber Druck ausübt oder versucht, das Gespräch in Richtung einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags zu lenken. Gleichzeitig ist er Zeuge des Gesprächs – ein nicht zu unterschätzender Vorteil für ein mögliches späteres Kündigungsschutz-Verfahren.

Form und Ablauf entscheidend

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die formale Durchführung. Bei weitem nicht jedes Gespräch über Krankheit, Arbeitsfähigkeit und entsprechende Maßnahmen erfüllt die Voraussetzungen, um Teil eines ordnungsgemäßen BEM-Verfahrens zu sein. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber informelle Gespräche später als Gespräch im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements darstellen – etwa beiläufige Unterhaltungen im Betrieb.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es daher entscheidend zu erkennen, ob tatsächlich ein strukturiertes Verfahren vorliegt. Fehler im Ablauf können später dazu führen, dass eine krankheitsbedingte Kündigung unwirksam ist.

Fazit: Im Zweifel mit anwaltlicher Unterstützung

Das BEM ist ein wichtiges Instrument, das sowohl Chancen als auch Risiken birgt. Während es im Idealfall der Wiedereingliederung und dem Erhalt des Arbeitsplatzes dient, kann es zugleich den Grundstein für eine Kündigung legen.

Wer unsicher ist oder bereits Spannungen im Arbeitsverhältnis wahrnimmt, sollte daher frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Im Zweifel gilt: Anwaltliche Begleitung bietet Schutz, schafft Klarheit und kann entscheidend dazu beitragen, die eigene Position zu stärken – im BEM-Verfahren und bei Verhandlungen um eine Abfindung.