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Abfindungshöhe bei Verhandlung OHNE Anwalt

04.05.2026
4min

Abfindung selbst verhandeln: Warum Arbeitnehmer allein selten das Optimum erreichen

Wer eine Kündigung erhalten hat oder einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommt, überlegt häufig, die Abfindung selbst auszuhandeln. Auf den ersten Blick ist das durchaus naheliegend: Man kennt den Arbeitgeber und unter Umständen schon die einzelnen Verhandlungspartner. Letztlich möchte man auch Kosten sparen. Nur: Nach Einschätzung von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck führt dieser Weg üblicherweise dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich weniger erhalten, als tatsächlich möglich gewesen wäre.

Verhandeln in eigener Sache ist besonders schwierig

Der erste Grund liegt auf der Hand: Wer für sich selbst verhandelt, ist emotional eingebunden. Das Arbeitsverhältnis hat oft über Jahre bestanden. Es gab persönliche Erfahrungen, Enttäuschungen, Konflikte und Erwartungen. Der Arbeitgeber hingegen betrachtet die Situation zumindest ab der Kündigung oder dem Angebot eines Aufhebungsvertrages nüchtern und rein wirtschaftlich. Sobald er die Trennung vollzieht, sieht er regelmäßig nur noch Kosten, Risiken und die Frage, wie er das Arbeitsverhältnis möglichst günstig beenden kann.

Diese unterschiedliche Perspektive schwächt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erheblich. Während diese häufig noch mit der Vergangenheit des Arbeitsverhältnisses und deren emotionaler Aufarbeitung beschäftigt sind, verhandelt der Arbeitgeber mit kühlem, rationalem Blick auf das Ergebnis.

Fehlende Rechtskenntnis führt zu teuren Fehlern

Ein weiterer entscheidender Punkt ist die fehlende rechtliche Erfahrung auf Arbeitnehmerseite. Gerade bei Aufhebungsverträgen können Fehler und Fehleinschätzungen gravierende Folgen haben. Wer vorschnell unterschreibt, riskiert etwa eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder eine Anrechnung der Abfindung. Geld, das eigentlich beim Arbeitnehmer ankommen sollte, geht dann faktisch verloren.

Hinzu kommen Regelungen, die häufig vergessen oder unzureichend formuliert werden: Arbeitszeugnis, Überstunden, Prämien, Resturlaub, Freistellung, Fälligkeit der Abfindung und Absicherung der Zahlung. Wird dies nicht sauber geregelt, kann das später zum Streit führen – oft mit schlechten Erfolgsaussichten für den Arbeitnehmer.

Ohne gerichtlichen Titel fehlt Sicherheit

Ein professionell verhandelter Vergleich schafft zudem Vollstreckungssicherheit. Zahlt der Arbeitgeber später nicht, kann aus einem gerichtlichen protokollierten Abfindungsvergleich unmittelbar vorgegangen werden. Wer dagegen nur eine privatschriftliche Vereinbarung hat, muss den Arbeitgeber im Zweifel erst verklagen. Das kostet Zeit, Geld und Nerven – und birgt zusätzliche Risiken, etwa bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens.

Strategie ist mehr als Rechtswissen

Selbst wer sich rechtlich informiert, ersetzt damit keine strategische Erfahrung. Kündigungsschutzverfahren und Abfindungsverhandlungen funktionieren nicht nach dem Prinzip, möglichst alles sofort offenzulegen. Im Gegenteil: Entscheidend ist, welche Information zu welchem Zeitpunkt eingesetzt wird.

Eine gute Kündigungsschutzklage ist demgemäß häufig kurz. Nicht jede Tatsache gehört sofort auf den Tisch. Wer zu früh zu viel vorträgt, liefert dem Arbeitgeber unnötig Angriffsflächen. Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen bloßem Wissen und echter Verhandlungsstrategie.

Zockermentalität und Kaltblütigkeit fehlen oft

Abfindungsverhandlungen haben auch eine taktische Komponente. Man muss Druck aushalten, Angebote zurückweisen können und wissen, wann man wartet und wann man handelt. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringen diese Kaltblütigkeit in eigener Sache nicht mit.

Der Arbeitgeber bemerkt solche Unsicherheiten. Er merkt auch, ob jemand dringend eine Lösung will, also unter Zeitdruck steht. Wer selbst verhandelt, sendet oft unbewusst Signale, die die Gegenseite ausnutzen kann.

Der Ruf des Verhandlers zählt

Ein oft unterschätzter Faktor ist die Wirkung auf die Gegenseite. Es macht einen Unterschied, ob der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer selbst verhandelt oder mit einem auf Kündigungsschutz und Abfindungen spezialisierten Anwalt. Ein erfahrener Gegenpart wird ernster genommen. Das kann bereits nach dem ersten Kontakt zu besseren Angeboten führen.

Fazit: Selbst verhandeln kostet häufig Geld

Wer selbst über seine Abfindung verhandelt, spart zwar zunächst Anwaltskosten. In der Praxis kann diese Ersparnis jedoch teuer werden. Emotionale Betroffenheit, fehlende Rechtskenntnis, strategische Fehler und mangelnde Verhandlungshärte führen so gut wie immer dazu, dass das bestmögliche Ergebnis verfehlt wird.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten daher vor einer Unterschrift oder nach einer Kündigung immer prüfen lassen, welche Verhandlungsspielräume und Abfindungschancen bestehen. Gerade bei Kündigung und Aufhebungsvertrag entscheidet die richtige Strategie oft darüber, ob nur ein Standardbetrag gezahlt wird – oder eine deutlich höhere Abfindung.