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Regierung (CDU) will Kündigungsschutz abschaffen!

05.05.2026
4min

Pläne zur teilweise Abschaffung des Kündigungsschutzes: Was die Reformpläne der CDU und CSU für Arbeitnehmer bedeuten

Im Arbeitsrecht bahnt sich möglicherweise ein grundlegender Systemwechsel an. Aktuelle politische Überlegungen zur Aufweichung des Kündigungsschutzes könnten hierzulande weitreichende Folgen haben für Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck sieht darin nicht weniger als eine faktische Abschaffung der Grundlagen des bestehenden deutschen Kündigungsschutzsystems.

Im Zentrum der Diskussion steht die Idee der Union, den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes deutlich einzuschränken. Konkret geht es darum, Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten vollständig vom allgemeinen Kündigungsschutz auszunehmen. Berichtet hat darüber Tagesschau.de am 25.04.2026. Bislang greift dieser Schutz erst ab regelmäßig mehr als zehn Vollzeit-Mitarbeitenden und einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten. Eine derart große Anhebung dieser Schwelle würde einen erheblichen Teil der Beschäftigten betreffen – nicht nur in kleinen, sondern auch in vielen mittleren Unternehmen.

Kündigungsschutz als Grundlage für Abfindungen

Der Kündigungsschutz hat im deutschen Arbeitsrecht eine zentrale Funktion. Er basiert auf der Annahme, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer strukturell die schwächere Vertragspartei sind und deshalb besonderen Schutz benötigen. Arbeitgeber dürfen sich deshalb grundsätzlich nicht ohne Weiteres von ihren Beschäftigten trennen, sondern müssen ihre Kündigung nach den Maßgaben des Kündigungsschutzgesetzes sozial rechtfertigen, durch betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Gründe.

Genau dieser Schutzmechanismus ist die Grundlage für viele Abfindungsverhandlungen. In der Praxis geht es immer um die Wirksamkeit einer Kündigung. Ob der Arbeitgeber bereit ist, eine Abfindung zu zahlen und wie hoch er Arbeitnehmer „pokern“ kann, entscheidet sich am wirtschaftlichen Risiko, das der Arbeitgeber im Fall eines möglichen Prozessverlustes trägt. Verliert der Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage, muss er die betroffene Person weiterbeschäftigen und unter Umständen rückwirkend Lohn zahlen. Dieses Risiko wird in vielen Fällen durch eine Abfindung „abgekauft“.

Ende des Abfindungspokers?

Fällt der Kündigungsschutz nun aber, wie von den Regierungsparteien CDU und CSU dem Tagesschau-Bericht zufolge bei Reformverhandlungen mit der SPD vorgeschlagen, für große Teile der Beschäftigten weg, würde sich dieses System grundlegend verändern. Ohne Kündigungsschutz entfällt regelmäßig auch der wirtschaftliche Druck auf den Arbeitgeber, eine Abfindung zu zahlen. Damit wäre ein „Abfindungspoker“, wie er derzeit in vielen Fällen geführt wird, für zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer faktisch nicht mehr möglich; viele hätten im Fall einer Kündigung keine oder nur sehr eingeschränkte Aussichten auf eine Abfindung.

Mögliche Reaktionen der Unternehmen

Neben den unmittelbaren Folgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind auch strukturelle Anpassungen auf Arbeitgeberseite zu erwarten. Unternehmen könnten gezielt darauf reagieren, indem sie ihre Mitarbeiterzahlen unterhalb der neuen Schwelle halten; Betriebe im Bereich von 50 bis 70 Beschäftigten könnten organisatorische Maßnahmen ergreifen, etwa durch Aufspaltungen oder Outsourcing, um nicht unter den Kündigungsschutz zu fallen. Solche Entwicklungen sind im Arbeitsrecht nicht neu, könnten aber durch eine solche Anhebung der Schwelle erheblich verstärkt werden.

Wirtschaftlicher Ausgleich durch Abfindungen

Ein weiterer Aspekt betrifft die wirtschaftliche Rolle von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Unternehmen. Wer über längere Zeit tätig ist, baut Erfahrung auf und steigert regelmäßig seinen Wert für den Betrieb. Dieser Mehrwert wird nicht immer vollständig durch das laufende Gehalt abgebildet, selbst wenn man Gehaltserhöhungen mitrechnet.

Abfindungen sind hier eine Art nachträglicher Ausgleich. Sie spiegeln nicht nur das Prozessrisiko des Arbeitgebers wider, sondern auch den wirtschaftlichen Mehrwert der Beschäftigten für den Arbeitgeber. Ohne Kündigungsschutz entfällt die Grundlage für einen solchen Ausgleich.

Internationale Vergleiche und offene Fragen

Befürworter einer Lockerung argumentieren mit mehr Flexibilität und verweisen häufig auf Länder wie die USA, in denen kein dem deutschen Arbeitsrecht vergleichbarer allgemeiner Kündigungsschutz besteht. Allerdings sind diese Rechts- und Wirtschaftssysteme nur bedingt vergleichbar. In den USA werden zudem im Durchschnitt höhere Gehälter gezahlt, auch um die geringere Arbeitsplatzsicherheit auszugleichen.

Ob ein solcher Effekt auch in Deutschland eintreten würde, ist derzeit offen. Klar ist jedoch, dass eine solche Reform des Kündigungsschutzes weitreichende Folgen für das gesamte arbeitsrechtliche Gefüge hätte.

Fazit: Grundlegende Verschiebung im Arbeitsrecht

Politisch bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form entsprechende Pläne umgesetzt werden. Eine solche, deutliche Einschränkung des Kündigungsschutzes würde jedenfalls das Kräfteverhältnis im Arbeitsrecht nachhaltig zugunsten der Arbeitgeber verschieben.