Von der Überlastung zur Abfindung – So geht’s!
Burnout und Überlastung im Job – Wie überlastete Arbeitnehmer doch noch eine Abfindung erzielen können
Überforderung, emotionale Erschöpfung, psychische Belastung – für viele Beschäftigte ist der Weg zum Burnout kurz. Was aber tun, wenn man nicht mehr kann, der Arbeitgeber aber keine Bereitschaft zeigt, die Belastungen am Arbeitsplatz zu reduzieren? In solchen Fällen kann eine anwaltlich vorbereitete Strategie dazu führen, dass der Ausstieg aus dem Job gelingt – und zwar gegen Zahlung einer Abfindung.
Ziel: Eine einvernehmliche Trennung mit Abfindung
Wer in einer Belastungssituation im Job innerlich bereits gekündigt hat, stellt sich häufig die Frage: Kann ich meinen sicheren Arbeitsplatz und meinen Kündigungsschutz „verkaufen“? Die Antwort lautet: Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Die arbeitsrechtliche Praxis zeigt, dass es gerade bei Burnout-Situationen oft möglich ist, mit Hilfe eines Anwalts eine Trennung vom Arbeitgeber mit Abfindungszahlung zu erreichen.
Konkret geht es darum, Druck auf den Arbeitgeber mit gezielten arbeitsrechtlichen Schritten – vor allem mit einer Überlastungsanzeige – aufzubauen. Ziel ist es, dass der Arbeitgeber entweder selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag anbietet, um die angespannte Situation zu lösen.
Überlastungsanzeige: Das rechtliche Instrument bei Burnout
Die Überlastungsanzeige ist ein arbeitsrechtlich anerkanntes Mittel, mit dem Beschäftigte dokumentieren, dass sie ihren arbeitsvertraglichen Pflichten aufgrund der Umstände am Arbeitsplatz nicht mehr nachkommen können – etwa aus gesundheitlichen Gründen oder wegen unzumutbarer Arbeitsbedingungen. Sie dient dem Arbeitnehmer als Selbstschutz, und hat zudem eine wichtige rechtliche Funktion: Sie sichert den Arbeitnehmer ab, falls er aufgrund der Überlastungen Fehler macht, und der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht oder andere arbeitsrechtliche Konsequenzen ergreift.
Wichtig: Wer eine Überlastungsanzeige schreibt, signalisiert, dass er objektiv nicht mehr arbeitsvertragsgemäß leistungsfähig ist – und nicht, dass es ihm an innerer Einstellung mangelt, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringen zu wollen. Juristisch ist das ein Unterschied, der bei der späteren Bewertung von Kündigungen oder Abfindungsverhandlungen eine erhebliche Rolle spielen kann.
Klare Strategie: Nicht unkontrolliert ausbrennen
Arbeitnehmer, die durch Überforderung vom Burnout bedroht sind, sollten frühzeitig handeln. Wer zu lange wartet, riskiert Fehler im Job, Konflikte mit Vorgesetzten oder sogar eine verhaltensbedingte Kündigung – mit entsprechend schlechten Karten vor dem Arbeitsgericht. Die bessere Strategie: Frühzeitig die Belastung dokumentieren und anwaltlich darauf reagieren.
In der Praxis zeigt sich: Wenn ein Arbeitnehmer durch einen spezialisierten Anwalt eine Überlastungsanzeige übermitteln lässt, ist der Überraschungseffekt beim Arbeitgeber groß. Viele Personalverantwortliche erkennen: Hier meint es jemand ernst. Und oft beginnt an dieser Stelle ein Prozess, an dessen Ende eine einvernehmliche Trennung mit Abfindung steht.
Vom drohenden Burnout zur Abfindung: So läuft die Verhandlung
Das Ziel besteht darin, dem Arbeitgeber klarzumachen, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr vorteilhaft ist. Der Beschäftigte ist ausgelaugt, bringt keine Spitzenleistung mehr, hat innerlich bereits gekündigt – zugleich besteht aber Kündigungsschutz (grundsätzlich sofern das Kündigungsschutzgesetz gilt, also bei mehr als zehn Beschäftigten im Betrieb und einer Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers von mehr als sechs Monaten). Hier weiß der Arbeitgeber: Eine Kündigung wegen „low performance“, also: Minderleitung, ist arbeitsgerichtlich schwer und mitunter sogar so gut wie unmöglich durchsetzbar. Deshalb entscheiden sich viele Arbeitgeber in dieser Situation für eine Abfindungslösung.
In der anwaltlichen Praxis wird in solchen Fällen auf Arbeitnehmerseite oft nicht nur die Überlastung als Druckmittel genutzt. In der Verhandlung mit dem Arbeitgeber werden auch, falls gegeben, weitere mögliche Pflichtverstöße des Arbeitgebers zur Sprache gebracht – zum Beispiel Verstöße gegen den Arbeitsschutz oder fehlende Unterweisungen zu Arbeitsabläufen und Arbeitsgeräten. Ziel ist es, die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers zu stärken.
Mit kluger Taktik raus aus dem Burnout – mit Abfindung
Arbeitnehmer, die sich in einer Überlastungssituation befinden und ernsthaft einen beruflichen Neuanfang erwägen, sollten gemeinsam mit einem Anwalt strategisch vorgehen. Eine rechtzeitig und professionell übermittelte Überlastungsanzeige kann nicht nur vor arbeitsrechtlichen Nachteilen schützen, sondern auch der erste Schritt auf dem Weg zu einer lukrativen Abfindung sein.
Tipps für Arbeitnehmer: Nicht warten, bis der Körper streikt, die eigene Gesundheit gefährdet ist oder eine verhaltensbedingte Kündigung droht. Frühzeitig anwaltliche Hilfe suchen und mit klarer Strategie und am besten mit einem spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in den Abfindungspoker einsteigen – das ist der Weg, mit dem viele Betroffene ihren Ausstieg aus einer gesundheitlich belastenden Arbeitssituation finanziell vorteilhaft gestalten.