Aufhebungsvertrag auf Massenveranstaltung unterzeichnen? (Betriebsversammlung)
Aufhebungsvertrag bei Massenentlassungen: Warum oft deutlich mehr erreichbar ist als das erste Angebot
In vielen großen Unternehmen – besonders in der Automobil- und Zulieferindustrie – laufen derzeit umfangreiche Sparprogramme. Zahlreiche Anrufer in der Kanzlei von Fachanwalt Bredereck berichten von Einladungen zu Informationsveranstaltungen. Dort würden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit standardisierten Aufhebungsverträgen konfrontiert und häufig unter Zeitdruck gesetzt, diese vor Ort noch zu unterschreiben. Dabei stellt sich, wie so oft bei Aufhebungsverträgen, fast immer dieselbe Frage: Ist das Angebot des Arbeitgebers wirklich so gut oder lässt sich noch deutlich mehr herausholen?
Warum Arbeitgeber Massenveranstaltungen durchführen
Die Vermutung liegt nahe, dass Arbeitgeber gezielt große Veranstaltungen organisieren, um eine Art „Sogwirkung“ zu erzeugen. Beschäftigte sollen den Eindruck bekommen, dass jetzt schnell gehandelt werden müsse und andere Kolleginnen und Kollegen ebenfalls bereits unterschreiben. Häufig werden diese Angebote zusätzlich mit sogenannten Speed- oder Turboprämien versehen. Wer besonders schnell unterschreibt, soll einen zusätzlichen Betrag erhalten.
Der Arbeitgeber verfolgt damit allerdings vor allem wirtschaftliche Ziele. Das Unternehmen möchte Personal möglichst schnell, reibungslos und günstig abbauen.
Angebote werden vorher genau kalkuliert
Große Konzerne überlegen erfahrungsgemäß sehr genau, welche Summe notwendig ist, damit genügend Beschäftigte freiwillig gehen. Dahinter stehen umfangreiche Kalkulationen und strategische Überlegungen.
Der Arbeitgeber prüft dabei unter anderem, bei welcher Abfindung die Angst vor der Zukunft oder die Hoffnung auf neue Möglichkeiten größer wird als das Interesse, im Unternehmen zu bleiben. Gleichzeitig versucht das Unternehmen natürlich, die Kosten möglichst niedrig zu halten. Genau deshalb sind solche Massenangebote regelmäßig eher die Untergrenze als das Maximum dessen, was erreichbar ist.
Sozialplan und Erstangebot sind häufig nur die Basis
Gerade in der Automobilindustrie gelten oft besonders hohe Abfindungsstandards. Das liegt unter anderem an starken Betriebsräten, hohen Gehältern und der wirtschaftlichen Bedeutung der Arbeitsplätze. Deshalb ist das, was zunächst im Rahmen eines Sozialplans oder eines standardisierten Aufhebungsvertrags angeboten wird, häufig nur der Ausgangspunkt für weitere Verhandlungen.
Beschäftigte sollten immer auch prüfen lassen, welche Besonderheiten in ihrem konkreten Fall bestehen. Dazu zählen etwa eine Schwerbehinderung, eine Betriebsratstätigkeit oder eine besondere Position im Unternehmen. Solche Faktoren können die Verhandlungsposition deutlich verbessern.
Warum anwaltliche Verhandlungen oft erfolgreicher sind
Die Rolle eines spezialisierten Anwalts oder Fachanwalts für Arbeitsrecht ist in solchen Verfahren von herausragender Bedeutung. Nach Erfahrung von Fachanwalt Bredereck kalkulieren große Unternehmen häufig bereits damit, dass einzelne Beschäftigte anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen werden. Für diese Fälle existieren oft zusätzliche finanzielle Spielräume.
Der Hintergrund ist einfach: Wer auf einer Massenveranstaltung allein unterschreibt, akzeptiert typischerweise das Standardangebot. Wer dagegen professionell verhandeln lässt, bringt zusätzliche Unsicherheiten und Risiken für den Arbeitgeber ins Spiel. Genau deshalb sind individuelle Nachverhandlungen häufig erfolgreich.
Hinzu kommt, dass Beschäftigte in solchen Situationen oft emotional belastet sind. Viele haben Angst vor der Zukunft oder möchten die Angelegenheit möglichst schnell hinter sich bringen. Ein professioneller Vertreter verhandelt dagegen strategisch, mit kühlem Kopf und ohne derartigen persönlichen Druck.
Vorsicht bei problematischen Sonderfällen
Fachanwalt Bredereck weist allerdings auch darauf hin, dass nicht jeder Fall gleich gelagert sei. Problematisch könne es insbesondere dann werden, wenn beim Arbeitnehmer mögliche Pflichtverletzungen oder sogar kündigungsrelevante Vorwürfe im Raum stehen. Dann verschlechtere sich die Verhandlungsposition erheblich.
In solchen Konstellationen muss die Strategie angepasst werden. Ziel ist dann eher nicht mehr die maximal mögliche Abfindung, sondern eine möglichst saubere Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne fristlose Kündigung oder weitere Konsequenzen. Auch deshalb sind genaue Prüfungen des Einzelfalls entscheidend.
Rechtsschutzversicherung kann entscheidend sein
Abschließend empfiehlt Fachanwalt Bredereck, möglichst frühzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Gerade bei umfangreichen Verhandlungen oder späteren Kündigungsschutzverfahren könne dies erhebliche finanzielle Vorteile bringen. Besonders bei neuen Arbeitsverhältnissen oder Kündigungen in der Probezeit ist eine Absicherung oft essentiell.
Wer also bei Massenprogrammen vorschnell unterschreibt, verschenkt häufig erhebliche Verhandlungsmöglichkeiten. Gerade in der Automobilindustrie ist nach den geschilderten Erfahrungen oft deutlich mehr erreichbar als das erste Angebot des Arbeitgebers.