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Abfindungshöhe bei Firmenverkauf

01.06.2026
4min

Firmenverkauf und Betriebsübergang: Warum Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hier oft bessere Abfindungschancen haben

Wenn Unternehmen verkauft werden, entsteht bei den Beschäftigten häufig große Unsicherheit. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befürchten Kündigungen, Standortschließungen oder den Verlust ihrer bisherigen Arbeitsbedingungen. Tatsächlich kann ein Firmenverkauf arbeitsrechtlich aber eine überraschend gute Ausgangslage schaffen – auch und gerade wenn es um Kündigungsschutz und Abfindungen geht.

Gerade bei Betriebsübergängen entstehen für Arbeitgeber oft erhebliche rechtliche Risiken. Diese Risiken verbessern die Chancen auf eine höhere Abfindung oft deutlich.

Kündigungsschutz bleibt oft bestehen

Zunächst sollte das Kündigungsschutzgesetz greifen. Das ist der Fall, wenn Beschäftigte länger als sechs Monate im Unternehmen arbeiten und im Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt sind.

Viele Arbeitnehmer gehen bei einem Verkauf des Unternehmens automatisch davon aus, dass der neue Eigentümer „freie Hand“ habe und Kündigungen problemlos möglich seien. Genau das stimmt jedoch regelmäßig nicht. Denn neben dem allgemeinen Kündigungsschutz greift in solchen Fällen zusätzlich § 613a BGB.

Diese Vorschrift regelt den Betriebsübergang. Demnach sind Kündigungen wegen eines Betriebsübergangs grundsätzlich unwirksam. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das einen erheblichen zusätzlichen Schutz.

Wann liegt ein Betriebsübergang vor?

Ein Betriebsübergang setzt nicht zwingend voraus, dass ein gesamtes Unternehmen verkauft wird. Bereits die Übernahme einzelner Betriebsteile kann ausreichen. Entscheidend ist häufig, ob wesentliche Strukturen weitergeführt werden.

Typische Anhaltspunkte sind etwa:

  • Übernahme von Maschinen, Inventar oder Geschäftsausstattung
  • Fortführung bestehender Kundenbeziehungen und laufender Aufträge
  • Übernahme von Beschäftigten oder Führungskräften
  • Nutzung derselben Betriebsabläufe oder Standorte

In der Praxis zeigt sich mitunter erst Monate später, dass die neue Firma mit denselben Kunden, denselben Projekten und sogar denselben Mitarbeitern weiterarbeitet. Genau daraus ergeben sich häufig starke Argumente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kündigungsschutzverfahren.

Warum Firmenverkäufe die Abfindungschancen meist verbessern

Ein Firmenverkauf ist aus Sicht der Arbeitgeber ein wirtschaftliches Projekt. Käufer interessieren sich für Aufträge, Kunden, Maschinen, Markenrechte oder Marktanteile – nicht aber für langwierige arbeitsgerichtliche Prozesse.

Gerade deshalb entsteht erheblicher Druck, Konflikte mit Beschäftigten möglichst schnell zu lösen. Hinzu kommt: Bei einem Betriebsübergang haften unter Umständen sowohl der alte als auch der neue Arbeitgeber. Diese doppelte Risikosituation stärkt die Position der Arbeitnehmer zusätzlich.

Hinzu kommt: Käufer brauchen Planungssicherheit. Sie wollen wissen, welche Beschäftigten übernommen werden, welche Kosten entstehen und welche Risiken noch im Raum stehen. Laufende Kündigungsschutzklagen stören diese Planung erheblich. Genau daraus entstehen oft besonders gute Chancen auf hohe Abfindungen.

Vorsicht bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen

Wer im Zusammenhang mit einem Firmenverkauf eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhält, sollte besonders sorgfältig prüfen. Gerade hier kommt es entscheidend auf bestimmte Details an.

Entscheidend ist unter anderem:

  • Wer spricht die Kündigung aus?
  • Gegen wen muss geklagt werden?
  • Soll das Arbeitsverhältnis beim alten oder neuen Arbeitgeber fortbestehen?
  • Gibt es Hinweise auf einen Betriebs- oder Betriebsteilübergang?

Fehler bei der Vorgehensweise können die Verhandlungsposition erheblich verschlechtern. Das gilt vor allem, wenn Klagefristen versäumt werden oder vorschnell ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wird. Danach lässt sich kaum noch etwas retten.

Viele Betroffene unterschätzen ihre Position

In der Praxis erleben viele Beschäftigte einen Firmenverkauf zunächst als reine Bedrohung. Arbeitsrechtlich kann die Situation aber genau das Gegenteil bedeuten. Gerade wenn ein Betriebsübergang im Raum steht, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft eine besonders starke Position.

Wichtig ist deshalb, nicht nur auf offizielle Mitteilungen des Arbeitgebers zu schauen. Entscheidend sind regelmäßig die tatsächlichen Abläufe im Betrieb: Wer arbeitet nach dem Verkauf weiter? Welche Kunden werden übernommen? Welche Betriebsmittel nutzt der Erwerber? Solche Informationen können später bares Geld wert sein.

Unternehmen wollen in solchen Situationen meist vor allem eines vermeiden: langwierige Prozesse, Unsicherheit und zusätzliche Kosten. Genau daraus entstehen oft die besten Voraussetzungen für erfolgreiche Verhandlungen über hohe Abfindungen.

Wer betroffen ist, sollte deshalb nicht vorschnell aufgeben oder vorschnell unterschreiben, sondern die rechtliche Situation sorgfältig prüfen lassen, am besten von einem erfahrenen und spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Gerade beim Firmenverkauf gilt: Je genauer die tatsächlichen Umstände bekannt sind, desto besser lässt sich der Kündigungsschutz nutzen – und desto größer sind häufig die Chancen auf eine wirtschaftlich attraktive Lösung.