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Verhalten auf der Weihnachtsfeier – Was geht zu weit?

08.12.2025
5min

Weihnachtsfeier und Arbeitsrecht: Wie Sie Konflikte vermeiden und ihren Job nicht aufs Spiel setzen

In vielen Unternehmen stehen am Jahresende Weihnachtsfeiern und andere Firmenveranstaltungen an. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind diese Termine oft eine Mischung aus Pflichttermin und geselligem Beisammensein. Arbeitsrechtlich sind sie jedenfalls heikel: Weniger, weil am nächsten Tag eine Kündigung zu erwarten wäre, sondern weil hier häufig Konflikte ihren Ausgang nehmen, die langfristig zu Kündigungen und Aufhebungsverträgen führen können.

Warum die Weihnachtsfeier arbeitsrechtlich derart sensibel ist

Oft berichten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sie wüssten überhaupt nicht genau, warum der Arbeitgeber sie loswerden will. Nicht selten zeigt sich dann im Beratungsgespräch: Das Verhältnis zum Vorgesetzten hat sich schleichend verschlechtert – und der Wendepunkt lag wohl in einer bestimmten Situation auf einer Weihnachts- oder Firmenfeier.

Es muss dabei nicht einmal der Arbeitnehmer sein, der „den Fehler“ begangen hat. Auch der Chef kann sich daneben benehmen, und sich später dafür schämen und unbewusst oder bewusst nach Gründen suchen, sich von der betreffenden Person zu trennen. Wer seinen Job behalten will, sollte deshalb heikle Situationen gar nicht erst entstehen lassen und Firmenfeiern strategisch betrachten: Es ist eine berufliche Veranstaltung – mit sozialem Charakter, aber mit arbeitsrechtlichen Folgen.

Alkohol, Drogen und der schmale Grat zwischen Geselligkeit und Risiko

Zentraler Risikofaktor auf wohl jeder Weihnachtsfeier ist der Umgang mit Alkohol und anderen Drogen. Juristisch und sozial gilt: Maßhalten ist Pflicht. Cannabis mag heute in Teilen legal sein, in vielen Chefetagen – gerade bei älteren Vorgesetzten – ist es oft zumindest negativ angesehen. Wer auf der Firmenfeier sichtbar konsumiert, riskiert mitunter erheblichen Ansehensverlust bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes.

Beim Alkohol ist die Lage zwiespältiger: Wer überhaupt nichts trinkt, gilt schnell als Spielverderber; wer hingegen zu viel trinkt, gefährdet seine berufliche Zukunft. Wer aus religiösen oder gesundheitlichen Gründen keinen Alkohol zu sich nimmt, sollte natürlich dazu stehen – er oder sie sollte daraus aber auch keine Bühne machen. Die grundsätzlich sicherste Vorgehensweise: sich unauffällig verhalten, ein Glas zum Anstoßen (gern alkoholfrei) durchaus mittrinken und sich ansonsten zurückhalten.

Völlig tabu sollte es sein, sich „volllaufen zu lassen“. Wer betrunken laut wird, Grenzen überschreitet, offen flirtet, übergriffig wird oder peinliche Szenen verursacht, riskiert sein Ansehen und längerfristig seinen Arbeitsplatz. Das gilt erst recht, wenn der Chef beteiligt ist oder andere bloßgestellt werden.

Hinzu kommt: Wer nach der Feier betrunken Auto fährt und in einen Unfall verwickelt wird, gefährdet nicht nur seinen Führerschein und seine Gesundheit, sondern im Zweifel auch seinen Arbeitsplatz – vor allem, wenn dieser vom Fahren abhängt.

Abstand bei Eskalation – und Vorsicht bei Gruppendynamiken

Gerade bei viel Alkohol kippt die Stimmung in Gruppen schnell. In Männer- wie in Frauenkollektiven können sich Dynamiken entwickeln, die in Richtung Mobbing gehen: Nicht selten wird jemand auf Weihnachtsfeiern „aus Spaß“ verspottet oder bloßgestellt. Auch wenn in der Situation viele lachen – am nächsten Tag bleibt beim Chef nicht selten der Eindruck eines schlechten Charakters zurück, auch bezüglich derer, die mitlachen oder grinsend daneben stehen.

Wer seinen Arbeitsplatz nicht aufs Spiel setzen will, beteiligt sich nicht an solchen Aktionen. Besser, man löst sich von eskalierenden Runden und begibt sich zu ruhigeren Kolleginnen und Kollegen oder sucht gern auch das Gespräch mit denen, die zum Ziel des Spotts geworden sind. Das ist menschlich und kann auch arbeitsrechtlich klug sein: Vorgesetzte beobachten sehr genau, wer wie mit anderen umgeht.

Gleiches gilt, wenn der Chef erkennbar die Kontrolle verliert. Auch hier hilft Abstand: Man muss weder in irgendeiner Weise beteiligt sein, noch Zeuge peinlicher Szenen werden, die später allen unangenehm sind – und im Zweifel auch auf einen zurückfallen können.

Freundschaften, Reden und Geschenke: Privates und berufliches trennen

Viele unterschätzen, dass die Weihnachtsfeier trotz lockeren Rahmens eine berufliche Veranstaltung ist. Freundschaften, die unter Alkoholeinfluss entstehen, sind oft zerbrechlicher als gedacht. Konkurrenz unter Kolleginnen und Kollegen verschwindet dadurch nicht, sie kann sogar verschärft werden. Wer ohnehin in einem angespannten Arbeitsverhältnis ist, sollte bedenken, dass die Feier der sprichwörtliche „Tropfen“ sein kann, der das Fass zum Überlaufen bringt.

Auch Reden vom Chef, sowie Geschenke sind ein sensibles Feld. Wird jemand versehentlich nicht erwähnt oder passt das Geschenk nicht zur eigenen Lebensweise, sollte man das nicht überbewerten. Vorgesetzte sind in solchen Situationen oft schlicht überfordert. Diesbezügliche Kritik oder Rückmeldungen gehören ausschließlich ins Mitarbeitergespräch.

Fazit: Weihnachtsfeier ist keine Privatparty

Die Weihnachtsfeier ist keine Privatparty, sondern eine Firmenveranstaltung mit sozialem Rahmen. Wer maßvoll mit Alkohol umgeht, Drogen meidet, sich nicht an Mobbing oder Bloßstellung beteiligt, Eskalationen aus dem Weg geht und Privates von Beruflichem trennt, reduziert das Risiko für spätere Konflikte erheblich – und schützt damit seinen Arbeitsplatz.