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Unsere höchste Abfindung? Wann ist eine Abfindung „gut“?

07.10.2025
4min

Rekordabfindungen: Warum die höchste Abfindung oft gar nicht das Wichtigste ist

Viele Mandantinnen und Mandanten wollen es genau wissen: „Wie hoch war eigentlich die größte Abfindung, die Sie je erzielt haben?“ Eine verständliche, aber auch etwas irreführende Frage. Denn die reine Höhe einer Abfindung sagt wenig darüber aus, wie gut das Ergebnis tatsächlich war. Entscheidend sind vielmehr die Umstände: Branche, Position, Dauer der Beschäftigung und die rechtliche Ausgangslage, und wie viel daraus gemacht wurde.

Abfindung ist nicht gleich Abfindung

Zwei Beispiele verdeutlichen dies:

  • Tobias, Pflegekraft, ein Jahr im Betrieb, 3.000 Euro Monatsgehalt.
  • Sabine, Abteilungsleiterin in der Versicherungsbranche, ebenfalls ein Jahr im Unternehmen, 10.000 Euro Monatsgehalt.

Beide erhalten im Beispiel eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehalts pro Beschäftigungsjahr. Auf den ersten Blick hat Sabine also „mehr“ erreicht – 10.000 statt 3.000 Euro. Doch juristisch und wirtschaftlich betrachtet ist das Verhältnis umgekehrt:
Bei Tobias, der in einer Branche mit hoher Arbeitsbelastung und Fachkräftemangel arbeitet, ist eine solche Abfindung ein durchaus ordentliches Ergebnis. Bei Sabine dagegen, mit hoher Verantwortung und Leitungsfunktion, wäre dieselbe Quote üblicherweise enttäuschend.

Die Qualität einer Abfindung bemisst sich also nicht am absoluten Betrag, sondern daran, was im jeweiligen Fall realistisch und verhandelbar ist.

Fachanwalt Bredereck rät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die ihre Abfindungschancen prüfen möchten, zunächst zum Abfindungsrechner auf fernsehanwalt.de. Dort lässt sich anhand von Eckdaten wie Dauer der Beschäftigung, Gehalt, Kündigungsgrund und Betriebsgröße ein erster Richtwert berechnen.

Allerdings sei dieser Wert oft bewusst konservativ angesetzt: In vielen Branchen – besonders in der Automobilindustrie, im Bank- und Versicherungswesen oder bei gut verdienenden Führungskräften – liegen die realistisch erzielbaren Abfindungen oft deutlich höher.

Wer wissen möchte, was in der eigenen Branche üblich ist, sollte sich ergänzend die Playlist „Abfindungshöhen“ auf dem YouTube-Kanal Fernsehanwalt ansehen. Dort erklärt Bredereck branchenspezifisch, wie sich Abfindungen im Gesundheitswesen, bei Gutverdienern oder in Großkonzernen entwickeln.

Warum Abfindungsverhandlungen so unterschiedlich verlaufen

Wie viel am Ende tatsächlich gezahlt wird, hängt von zahlreichen Faktoren ab:

  • Verhandlungsposition: Haben Mitarbeitende Kündigungsschutz oder besondere Rechte (z. B. als Betriebsratsmitglied oder Gleichgestellte*r mit Schwerbehinderung)?
  • Branche und Fachkräftelage: In Bereichen wie der Pflege sind Arbeitgeber oft auf Personal angewiesen – hier sind Kompromisse schwieriger.
  • Betriebsinteresse: Bei Umstrukturierungen oder Stellenabbau wollen Arbeitgeber häufig Rechtssicherheit und Ruhe – ein Pluspunkt für den Arbeitnehmer.
  • Taktik: Eine kluge Verhandlungsstrategie entscheidet nicht selten über zehntausende Euro mehr oder weniger.

Bei Tobias aus dem Pflegebeispiel wären gegebenenfalls drei bis vier Monatsgehälter bereits ein sehr gutes Ergebnis. Bei Sabine dagegen beginnt eine realistische Zielgröße mitunter erst ab einem Jahresgehalt – plus X.

Rekordabfindungen: Kein Maßstab für Erfolg

„Ich werde oft nach den größten Abfindungen gefragt – eine Million, zwei Millionen, ja, das gab es alles schon“, so Fachanwalt Bredereck. Aber das müssen keine besonderen Erfolge sein: „Ein Geschäftsführer, dessen Dienstvertrag ohnehin eine Abfindungsklausel vorsieht, bekommt solche Summen automatisch.“

Die wirkliche Kunst bestehe nicht darin, besonders hohe Beträge in Einzelfällen zu nennen, sondern in schwierigen Konstellationen das Maximum herauszuholen – etwa, wenn kein gesetzlicher Kündigungsschutz besteht oder die Beschäftigung nur kurz war.

Ein Beispiel, das Fachanwalt Bredereck besonders in Erinnerung geblieben ist: Ein Arbeitnehmer, nur sieben Monate beschäftigt, einige davon krank, noch in der (verlängerten) Probezeit – scheinbar ohne jede Chance. Doch der Arbeitgeber übersah, dass nach sechs Monaten das Kündigungsschutzgesetz greift – unabhängig von der Dauer der Probezeit. Das Gericht gab dem Arbeitnehmer Recht und am Ende stand eine Abfindung in Höhe eines Jahresgehalts.

Der Fachanwaltstipp: Realistisch planen, rechtzeitig handeln

Fachanwalt Bredereck empfiehlt allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die eine Kündigung erhalten oder einen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen bekommen haben, unverzüglich anwaltlichen Rat einzuholen – idealerweise noch am selben Tag.

Seine Fachanwaltskanzlei bietet hierzu deutschlandweit kostenlose telefonische Erstberatungen an. Nur wer schnell handelt, kann seine Chancen auf eine hohe Abfindung optimal nutzen.

Und: Nicht jeder Anwalt ist automatisch der richtige. Rechtsschutzversicherungen verweisen häufig auf Vertragsanwälte, denen meiner Erfahrung nach und aus meiner Sicht vor allem eine kostengünstige und schnelle Erledigung wichtig ist – nicht unbedingt das wirtschaftlich beste Ergebnis für den Mandanten.

Zusammengefasst:

Die höchste Abfindung ist selten die beste. Entscheidend ist, wie viel im Einzelfall realistisch erreichbar ist – und ob man das Beste daraus macht. Mit Erfahrung, Timing und der richtigen Strategie lassen sich selbst bei scheinbar aussichtslosen Fällen nicht selten beeindruckende Ergebnisse erzielen.

Fachanwaltstipp:
Nutzen Sie den Abfindungsrechner auf fernsehanwalt.de, um Ihre Chancen zu prüfen – und lassen Sie sich anschließend individuell von Fachanwalt Bredereck und seinem Team beraten. Denn die wirklich gute Abfindung erkennt man nicht an der Zahl, sondern daran, dass man für Sie das Maximum herausgeholt hat.