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So sicherst du dein Weihnachtsgeld!

30.12.2025
4min

Weihnachtsgeld und Sonderzahlungen: Wann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch haben – und was bei Streichung oder Rückforderung gilt

Zum Jahresende erhalten viele Arbeitnehmer Weihnachtsgeld, ein 13. Monatsgehalt oder andere Sonderzahlungen. Gleichzeitig entstehen Unsicherheiten: Habe ich wirklich Anspruch darauf? Darf der Arbeitgeber das Geld kürzen oder zurückfordern? Und wie reagiere ich, wenn die Zahlung ausbleibt? Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck sagt, welche Regeln gelten und wie Beschäftigte ihre Ansprüche sichern.

Um welche Art von Zahlung handelt es sich?

Wird das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag zugesagt, besteht ein verbindlicher Anspruch. Dann muss der Arbeitgeber zahlen. Wird die Zahlung jedoch nur als freiwillige Leistung bezeichnet, kommt es darauf an, ob ein wirksamer Freiwilligkeitsvorbehalt existiert. Oft ist das nicht der Fall: Wurde die Zahlung drei Jahre hintereinander ohne Vorbehalt geleistet, entsteht in der Regel eine betriebliche Übung. Diese führt dazu, dass künftig ein Anspruch besteht – selbst wenn die Zahlung ursprünglich freiwillig war.

Ausschlussfristen, vertragliche Vereinbarungen beachten

Besonders wichtig sind die sogenannten Ausschluss- oder Verfallfristen. Sie finden sich in vielen Arbeits- oder Tarifverträgen und können dafür sorgen, dass Ansprüche bereits nach wenigen Monaten erlöschen. Wer sein Weihnachtsgeld im November oder Dezember hätte erhalten müssen und bis Januar noch kein Geld bekommen hat, sollte spätestens dann aktiv werden. Andernfalls droht der Verlust des Anspruchs. Hier kann ein schriftliches, rechtzeitig und nachweisbar zugestelltes Aufforderungsschreiben an den Arbeitgeber ratsam sein.

Sind die Fristen gewahrt, lohnt ein Blick in vertragliche Vereinbarungen. Viele Vereinbarungen sind unklar oder unwirksam formuliert. Widerrufsvorbehalte müssen etwa eindeutig sein und dürfen nur aus sachlichen Gründen ausgeübt werden. Prämien, die an Ziele gekoppelt sind, setzen voraus, dass diese Ziele erreichbar und eindeutig vereinbart waren. Arbeitnehmer sollten Arbeitsvertrag, Zusatzvereinbarungen, betriebliche Übung und die bisherige Zahlungspraxis sorgfältig prüfen.

Gleichbehandlung und Maßreglungsverbot

Eine weitere Fehlerquelle auf Arbeitgeberseite betrifft den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Er verbietet es, Beschäftigte ohne sachlichen Grund schlechter zu stellen als vergleichbare Kollegen. Zwar darf der Arbeitgeber Gruppen bilden, etwa nach Belastung oder Funktion. Entscheidend ist aber, dass diese Gruppenbildung nachvollziehbar ist und innerhalb der Gruppe Gleichbehandlung gewährleistet wird. Wird jemand willkürlich ausgeschlossen, kann das einen Anspruch auf die Sonderzahlung begründen.

Hinzu kommt das gesetzliche Maßregelungsverbot. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht dafür benachteiligen, dass sie ihre Rechte wahrnehmen. So steht es im Gesetz, in Paragraph 612a des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wenn ein Arbeitnehmer also Urlaub verlangt oder sich gegen Überstunden wehrt und daraufhin kein Weihnachtsgeld bekommen soll, ist diese Kürzung regelmäßig unwirksam. Hier bestehen gute Chancen, die Zahlung erfolgreich durchzusetzen.

Rückzahlungsklauseln prüfen

Häufig taucht auch die Frage auf, ob Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden muss, wenn das Arbeitsverhältnis kurz danach endet. Solche Rückzahlungsklauseln sind nur wirksam, wenn sie klar formuliert sind und eine sachgerechte Bindungsdauer enthalten. Allgemein gilt: Eine Bindung über den 31. März des Folgejahres hinaus ist regelmäßig unwirksam. Viele Klauseln scheitern bereits an diesem Punkt, mit der Folge, dass Arbeitnehmer dann keine Rückzahlung leisten müssen.

Damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Rechte schnell und sicher durchsetzen können, helfen diese Praxistipps für Arbeitnehmer:

  • Ist die Zahlung ausgeblieben? Gegebenenfalls innerhalb weniger Wochen fristgerecht schriftlich und beweisbar anmahnen.
  • Arbeitsvertrag und Tarifvertrag prüfen: Gibt es Ausschlussfristen, Widerrufs- oder Freiwilligkeitsvorbehalte?
  • Prüfen, ob eine betriebliche Übung vorliegt, wenn seit drei Jahren regelmäßig gezahlt wurde.
  • Ungleichbehandlung dokumentieren und prüfen lassen, ob sachliche Gründe bestehen.
  • Bei drohender Rückforderung: Klausel auf Wirksamkeit prüfen; Bindung bis 31. März ist regelmäßig Obergrenze.

Wann du sofort handeln solltest:

  • Wenn eine vertragliche Ausschlussfrist droht.
  • Wenn die Zahlung trotz ausdrücklicher Vertragszusage ausbleibt.
  • Wenn der Arbeitgeber eine Rückforderung verlangt.
  • Wenn Kollegen das Geld erhalten, du jedoch nicht.

Vertragsratgeber von Fachanwalt Bredereck nutzen: „Arbeitsverträge: Das Set“ von Stiftung Warentest

Wer unsicher ist, ob eine Sonderzahlung wie das Weihnachtsgeld zu Recht gekürzt, verweigert oder zurückgefordert wurde, kann dies vorab selbst mit Hilfe des Vertragsratgebers von Fachanwalt Bredereck prüfen. Dort wird verständlich erläutert, wie wirksame Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalte aussehen, wann eine betriebliche Übung entsteht und welche Formulierungen im Arbeitsvertrag regelmäßig unwirksam sind. Beschäftigte können so bereits vor einer anwaltlichen Beratung einschätzen, ob der Arbeitgeber seine Entscheidung rechtlich sauber begründet hat und wie die Chancen stehen, die Zahlung doch noch zu bekommen.