Richtig kündigen – So geht’s! (10 Punkte)
Richtig kündigen als Arbeitnehmer: 10 Schritte für eine fehlerfreie Eigenkündigung
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer interessieren sich meist nur für die Voraussetzungen einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Erst wenn sie selbst kündigen wollen, merken sie, dass auch dort vieles für sie unklar ist, dass auch dort viele Fallstricke lauern. Fehler können zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld oder zum Verlust wichtiger Ansprüche führen. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck erklärt, wie Sie eine Eigenkündigung rechtssicher gestalten – und welche Möglichkeiten es gibt, den Arbeitsplatz auf eigene Initiative mit einer Abfindung zu verlassen.
1. Kündigung muss schriftlich erfolgen
Nach § 623 BGB ist die Schriftform zwingend. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder mündlich ist unwirksam. Nur ein eigenhändig unterschriebenes Kündigungsschreiben beendet das Arbeitsverhältnis wirksam. Ich empfehle, sich den Erhalt quittieren zu lassen.
2. Kündigungsfristen prüfen
Im Arbeitsvertrag finden sich oft längere Fristen als die gesetzliche Grundkündigungsfrist. Diese beträgt vier Wochen zum 15. oder Monatsende (siehe § 622 Abs. 1 BGB). Vertraglich vereinbarte längere Fristen, die für beide Seiten gleichermaßen gelten, sind bindend. Während der Probezeit gilt meist eine verkürzte Frist von zwei Wochen.
3. Korrekte Formulierung wählen
Unklare oder unvollständige Kündigungsschreiben führen leicht zu Streit. Bewährt ist die Formulierung:
„Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis ordentlich zum [Datum]. Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir den Beendigungszeitpunkt schriftlich.“
So sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Unklarheiten über die Frist grundsätzlich abgesichert.
4. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden
Wer selbst kündigt, riskiert eine Sperrzeit von meist zwölf Wochen. In dieser Zeit entfällt das Arbeitslosengeld I. Nur wenn ein „wichtiger Grund“ nachweisbar ist – etwa gesundheitliche Gründe mit ärztlichem Attest – kann die Sperre unter Umständen entfallen. Wer direkt eine neue Stelle antritt und diese ohne eigenes Verschulden verliert, muss ebenfalls keine Sperrzeit fürchten.
5. Zeugnis frühzeitig sichern
Nach der Kündigung fehlt Arbeitgebern oft die Motivation, ein wohlwollendes Zeugnis auszustellen. Arbeitnehmer sollten deshalb rechtzeitig ein qualifiziertes Zwischenzeugnis anfordern. Das abschließende Arbeitszeugnis ist später genau zu prüfen, da Formulierungen erhebliche Auswirkungen auf die Karriere haben können.
6. Urlaubsabgeltung und Resturlaub
Nicht genommener Urlaub ist nach Beendigung auszuzahlen – auch wenn er wegen Krankheit nicht genommen werden konnte. Vorsicht ist geboten bei kurzfristiger Krankschreibung unmittelbar nach der Kündigung. Arbeitgeber können in solchen Fällen den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifeln.
7. Überstunden und Minusstunden korrekt abrechnen
Überstunden können nach Ende des Arbeitsverhältnisses noch geltend gemacht werden, sofern keine wirksamen Ausschlussklauseln entgegenstehen. Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren. Minusstunden dürfen nicht automatisch mit Urlaub oder Gehalt verrechnet werden. Selbst bei einem negativen Arbeitszeitkonto bleibt der Anspruch auf Lohnzahlung bestehen.
8. Professionell bleiben – auch menschlich
Rechtliche Absicherung ist das eine, der persönliche Eindruck das andere. Arbeitnehmer sollten auf Höflichkeit und Professionalität achten, auch wenn Konflikte zur Kündigung geführt haben. In vielen Branchen begegnet man sich wieder – als Kollegin, Geschäftspartner oder Vorgesetzter. Ein respektvoller Abschied sichert den eigenen Ruf.
9. Abfindung bei Eigenkündigung?
Ein Anspruch auf Abfindung besteht bei einer Eigenkündigung grundsätzlich nicht. Weder das Kündigungsschutzgesetz noch in aller Regel Sozialpläne oder Betriebsvereinbarungen sehen hier Zahlungen vor. Nur in Ausnahmefällen – etwa durch vertragliche Vereinbarung – gibt es Abfindungen. Allerdings lässt sich statt einer Eigenkündigung mit anwaltlicher Hilfe oft ein Aufhebungsvertrag verhandeln, der eine Abfindung oder bessere Konditionen ermöglicht.
10. Gelungener Abschied
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möchten nach langer Betriebszugehörigkeit nicht einfach verschwinden. Ein professioneller und fairer Abschied wahrt die eigene Reputation und stärkt das berufliche Netzwerk. Auch wenn Konflikte Anlass zur Kündigung waren: Wer souverän bleibt, profitiert langfristig – persönlich und beruflich.
Richtig kündigen: strategisch handeln
Eine Eigenkündigung ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kein reiner Formalakt. Fehler können zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Wer Fristen und Formvorgaben beachtet, seine Ansprüche rechtzeitig geltend macht und professionell auftritt, minimiert Risiken. Besonders bei drohenden Sperrzeiten oder offenen Ansprüchen empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung durch einen auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht. So lassen sich Fallstricke vermeiden – und mitunter sogar eine Abfindung sichern.