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Rekordabfindung – Eure Kritik & Fragen, meine Antworten! (Q&A)

13.10.2025
4min

So reagiert Fachanwalt Alexander Bredereck auf Fragen zu Abfindungen, Verfahren und Mandatsarbeit

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck nimmt ausführlich Stellung zu Zuschauerkommentaren rund um seine Videos zum Thema Abfindung und Kündigungsschutz. Dabei geht es nicht nur um juristische Fragen – etwa zur Berechnung von Abfindungen oder zum Umgang mit Kündigungen –, sondern auch um Kritik und um Einblicke in seinen Kanzleialltag.

Zwischen Kritik und Kanzleierfahrung

Ausgangspunkt ist ein Video zum Thema „Rekordabfindungen“. Die Resonanz war groß: Zahlreiche Zuschauerinnen und Zuschauer stellten Fragen und äußerten Kritik. Auf diese geht Fachanwalt Bredereck Punkt für Punkt ein.

Besonders häufig geht es um die Frage, wann Arbeitnehmer eine hohe Abfindung erzielen können und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen.

Ein Zuschauer erinnerte etwa daran, dass ein Interessenausgleich mit Namensliste betriebsbedingte Kündigungen erleichtere. Bredereck bestätigt dies – und verweist auf die Notwendigkeit, solche Besonderheiten in die Abfindungskalkulation einzubeziehen. Grundlage ist grundsätzlich der Abfindungsrechner auf Fernsehanwalt.de, mit dem Beschäftigte ihre individuelle Situation prüfen und realistische Beträge abschätzen können.

Überwachung und Kündigungsängste

An anderer Stelle ging es um die Sorge, Arbeitgeber könnten nach einer zurückgenommenen Kündigung Mitarbeitende „vergammeln lassen“ oder überwachen. Bredereck ordnet diese Angst juristisch ein: In der Praxis sei das selten, vor allem dann, wenn Beschäftigte anwaltlich vertreten sind. „Überwachung kann für Arbeitgeber nach hinten losgehen“, erklärt er. In solchen Fällen würden regelmäßig Schadensersatzforderungen geprüft.

Spezialisierung statt Zufall

Kritik gab es an der Mandatsbetreuung: Einige Zuschauer empfanden die Kommunikation mit der Kanzlei als zu distanziert. Bredereck widerspricht entschieden: „Bei uns ist nichts Glückssache. Jeder Fall liegt bei einem hochspezialisierten Anwalt, der genau für diesen Typ von Kündigung zuständig ist – ob betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder krankheitsbedingt.“

Seine Kanzlei arbeite arbeitsteilig und mit klarer Struktur. Wechsel innerhalb eines Falls seien möglich, etwa wenn ein Verfahren in die Berufung geht. „Dann übernimmt der Berufungsspezialist – das ist kein Zeichen von Desinteresse, sondern von Qualität“, so Bredereck.

Wer dennoch unzufrieden sei, solle sich direkt an ihn persönlich wenden – nicht über öffentliche Kommentare, sondern per E-Mail. „Ich kümmere mich dann selbst darum“, betont er.

Schnelligkeit und Strategie

Ein weiterer Punkt betrifft den Umgang mit gerichtlichen Vergleichen. Wenn die Kanzlei empfiehlt, ein Angebot anzunehmen, liegt das stets im Interesse des Mandanten. „Wir wollen die höchstmögliche Abfindung erzielen, aber auch Risiken vermeiden“, sagt Bredereck. Entscheidend sei das richtige Timing: Erfolgreiche Verhandlungen erkennt man daran, dass man weiß, wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist und ab wann eine weitere Verzögerung schadet.

Viele Missverständnisse entstünden, weil Mandanten sich eine „strategische Besprechung“ nach jedem Verfahrensschritt wünschten. In der Realität laufe ein Kündigungsschutzprozess nach festen juristischen Abläufen: Schriftliche Erwiderungen, Fristen, Gerichtstermine. Strategie und Taktik seien Teil der täglichen Arbeit der Anwälte – nicht jedes Detail müsse ständig abgestimmt werden.

Standardisierte Qualität statt Dorfanwalt-Nähe

Nicht selten erwarten Mandantinnen und Mandanten eine persönlichere Betreuung. Hier müsste man entscheiden, was einem wichtiger sei. Bredereck: Wer den Herzensanwalt sucht, mit dem man in Kanzleiräumen oder am Telefon über das Leben spricht, sollte dort bleiben. Wer die bestmögliche Abfindung will, ist bei der Kanzlei von Fachanwalt Bredereck dagegen genau richtig.

Das Konzept der Kanzlei ist bewusst standardisiert: Jede Anwältin und jeder Anwalt bearbeitet nur ein eng umrissenes Teilgebiet des Kündigungsrechts. Wöchentliche Team- und Fallbesprechungen sorgten dafür, dass Wissen und Erfahrung ausgetauscht werden. Die Spezialisierung ermöglicht so eine bundesweit einheitlich hohe Qualität.

Typische Zuschauerfragen

Viele Kommentare beziehen sich auf Einzelfälle. Bredereck antwortet auch darauf, beispielsweise:

  • Eine 50-jährige Führungskraft mit 40 Mitarbeitenden könne bei einem Einkommen von rund 5.000 Euro durchaus auf eine sechsstellige Abfindung hoffen.
  • Im öffentlichen Dienst seien hohe Abfindungen selten, da kein persönlicher Kostendruck bestehe.
  • Bei Zahlungen in Raten oder auf spätere Jahre verteilt warnt er vor steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Risiken: Konzentrieren sollte man sich besser auf die Höhe der Abfindung.

Abschließend betont Bredereck, dass es bei Abfindungsverhandlungen nicht um absolute Zahlen geht, sondern um Verhandlungsgeschick, Strategie und die individuelle Ausgangslage. Eine Abfindung von 30.000 Euro könne in einem Fall ein großer Erfolg sein – und in einem anderen eine Enttäuschung.

Fachanwalt Bredereck zeigt mit seinen Antworten, worauf es ihm ankommt: realistische Erwartungen, spezialisierte anwaltliche Arbeit – und das Ziel, für jeden Fall die bestmögliche Abfindung herauszuholen.