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Regierung „merzt“ die Kranken aus! Das ist JETZT geplant!

06.07.2026
4min

Krankschreibung ab dem ersten Tag? Geplante Gesetzesänderung könnte Millionen Beschäftigte betreffen

Die Bundesregierung plant nach Medienberichten eine grundlegende Änderung der Regeln zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Künftig sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Krankheitstag verpflichtet sein, eine ärztliche Krankschreibung vorzulegen. Nach Einschätzung von Fachanwalt Bredereck hätte diese Neuregelung erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsalltag und würde praktisch alle Beschäftigten betreffen, die im Laufe eines Arbeitsverhältnisses einmal krank werden. Gleichzeitig sieht er die geplante Reform kritisch und hält sie für wenig geeignet, die eigentlichen Ursachen hoher Krankenstände zu bekämpfen.

Bisher gilt die Vier-Tage-Regel

Nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich erst ab dem vierten Kalendertag der Erkrankung vorgelegt werden. Arbeitgeber können allerdings bereits heute arbeitsvertraglich oder durch eine entsprechende Anweisung verlangen, dass Beschäftigte schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen.

Viele Unternehmen verzichten bewusst auf eine solche Regelung. Fachanwalt Bredereck verweist auf ein praktisches Beispiel: Wer lediglich wegen einer Migräne einen Tag ausfällt, müsste dann dennoch eine Arztpraxis aufsuchen. Dort besteht wiederum das Risiko, sich zusätzlich mit einer Erkältung oder Grippe anzustecken. Aus seiner Sicht führt eine generelle Attestpflicht nicht zwangsläufig zu weniger Fehlzeiten, sondern kann im Einzelfall sogar längere Krankheitsausfälle verursachen.

Gesetzliche Neuregelung würde vieles verändern

Nach den derzeit bekannten Plänen soll die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgeschrieben sein. Zwar ist davon auszugehen, dass Arbeitgeber auch künftig freiwillig großzügigere Regelungen zulassen können. Dennoch würde sich der gesetzliche Ausgangspunkt vollständig ändern.

Gerade dieser Punkt könnte erhebliche praktische Folgen haben. Viele Arbeitgeber, die bislang bewusst auf eine Attestpflicht ab dem ersten Tag verzichtet haben, könnten sich künftig auf die neue gesetzliche Regelung berufen und diese als Standard im Unternehmen einführen. Damit würde sich die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich erhöhen, die bereits bei kurzen Erkrankungen zwingend einen Arzt aufsuchen müssen.

Auswirkungen auf Arbeitsverträge sind noch offen

Noch ungeklärt ist, welche Folgen die Gesetzesänderung für bestehende Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen haben wird. Möglich wäre, dass bisherige günstigere Regelungen weiterhin Bestand haben. Ebenso denkbar ist jedoch, dass die neue gesetzliche Vorgabe unmittelbar für alle Beschäftigten gilt, sofern keine ausdrücklich günstigeren Vereinbarungen bestehen.

Nach Einschätzung von Fachanwalt Bredereck ist es noch nicht sicher, wie der endgültige Gesetzestext in dieser Hinsicht ausgestaltet wird. Erst wenn der Gesetzestext vorliegt, lässt sich beurteilen, ob ältere Arbeitsverträge oder betriebliche Regelungen weiterhin Bestand haben oder angepasst werden müssen.

Mehr Bürokratie statt Lösung?

Fachanwalt Bredereck bezweifelt, dass die geplante Reform ihr Ziel tatsächlich erreicht. Aus seiner Sicht handelt es sich eher um eine symbolische Gesetzesänderung als um eine wirksame Maßnahme gegen hohe Krankenstände. Statt die eigentlichen Ursachen von Fehlzeiten zu bekämpfen, könnten Arztpraxen zusätzlich belastet und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezwungen sein, auch bei kurzfristigen Erkrankungen eine ärztliche Bescheinigung einzuholen.

Zudem weist er darauf hin, dass Arbeitgeber bereits heute ausreichend Möglichkeiten besitzen, bei begründeten Zweifeln oder in einzelnen Fällen eine Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen. Eine generelle gesetzliche Verpflichtung sei deshalb aus seiner Sicht nicht zwingend erforderlich.

Beschäftigte sollten die weitere Entwicklung beobachten

Da sich das Gesetzgebungsverfahren noch in der politischen Beratung befindet, empfiehlt es sich, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen. Sobald die endgültige Fassung verabschiedet ist, wird entscheidend sein, welche Übergangsregelungen gelten und ob Arbeitgeber ihre bisherigen betrieblichen Regelungen ändern.

Kurz zusammengefasst:

Die geplante Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag könnte den Umgang mit kurzfristigen Erkrankungen in der Arbeitspraxis grundlegend verändern. Während Arbeitgeber bereits heute eine frühere Vorlage verlangen können, würde eine gesetzliche Neuregelung den bisherigen Regelfall umkehren. Nach Einschätzung von Fachanwalt Bredereck droht dadurch vor allem mehr Bürokratie, ohne dass sich Fehlzeiten zwangsläufig verringern. Beschäftigte sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und nach Inkrafttreten der Reform genau prüfen, welche Regeln künftig im eigenen Arbeitsverhältnis gelten.