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Abfindungshöhe bei schlechten Mitarbeitern / Lowperformern

06.07.2026
4min

Abfindung: Warum schlechte Mitarbeiter oft bessere Chancen auf hohe Abfindungen haben

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen davon aus, dass besonders engagierte und leistungsstarke Beschäftigte bei einer Trennung vom Arbeitgeber auch die höchsten Abfindungen erhalten. Nach Einschätzung von Fachanwalt Bredereck ist aber genau das Gegenteil meist der Fall. Wer als besonders guter Mitarbeiter gilt, hat oft eine schlechtere Ausgangsposition bei Abfindungsverhandlungen als Beschäftigte, von denen sich der Arbeitgeber möglichst schnell trennen möchte.

Die Höhe der Abfindung hängt vom Interesse des Arbeitgebers ab

Entscheidend für die Höhe einer Abfindung ist vor allem eins: Wie groß ist das Interesse des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zu beenden?

Möchte der Arbeitgeber einen Beschäftigten eher behalten, besteht regelmäßig auch kaum eine Bereitschaft, hohe Abfindungen zu zahlen. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer möglichst schnell loswerden möchte. In dieser Situation steigt regelmäßig die Bereitschaft, im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder eines Kündigungsschutzverfahrens deutlich höhere Abfindungsbeträge anzubieten.

Wer seinen möglichen Abfindungsanspruch einschätzen möchte, sollte deshalb nicht nur allgemeine Berechnungsmodelle betrachten, sondern auch die eigene Verhandlungsposition realistisch bewerten.

Gute Leistungen erschweren oft die Verhandlungen

Aus der anwaltlichen Praxis berichtet Fachanwalt Bredereck von Fällen, in denen Arbeitgeber ausdrücklich betonen, dass sie einen Arbeitnehmer eigentlich gar nicht verlieren möchten. Gerade besonders leistungsstarke Beschäftigte möchte man lieber im Team behalten.

Will ein solcher Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen und erwartet er dann auch noch zusätzlich eine hohe Abfindung, stößt dies aus Sicht des Arbeitgebers oft auf wenig Verständnis. Die Reaktion lautet dann sinngemäß: Warum sollte das Unternehmen Geld dafür bezahlen, dass ein besonders wertvoller Mitarbeiter ausscheidet?

Diese Ausgangslage erschwert Abfindungsverhandlungen erheblich. Zunächst muss überhaupt ein ausreichendes Interesse des Arbeitgebers an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen.

Dienst nach Vorschrift kann die Ausgangslage verändern

Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, dauerhaft Höchstleistungen zu erbringen. Arbeitsvertraglich geschuldet wird vielmehr grundsätzlich eine „Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte“. Praktisch bedeutet das: Beschäftigte müssen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen, sind aber grundsätzlich nicht verpflichtet, andauernd überdurchschnittliche Leistungen zu erbringen.

Wer das Unternehmen ohnehin verlassen möchte, sollte deshalb überlegen, ob er weiterhin freiwillig zusätzliche Aufgaben übernimmt oder dauerhaft Mehr- und Bestleistungen erbringt. Ein konsequenter Dienst nach Vorschrift kann dazu führen, dass der Arbeitgeber den Wunsch nach einer Trennung stärker entwickelt, ohne dass der Arbeitnehmer arbeitsvertragliche Pflichten verletzt.

Schlechte Leistung bedeutet nicht automatisch Fehlverhalten

Hier muss zwischen einer durchschnittlichen Arbeitsleistung und einer arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung unterschieden werden. Niemand sollte bewusst gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen oder Kündigungsgründe liefern. Ziel ist vielmehr, lediglich die geschuldete Leistung zu erbringen und auf freiwillige Mehrleistungen zu verzichten.

In vielen Fällen verändert sich dadurch bereits die Wahrnehmung des Arbeitgebers. Beschäftigte, die zuvor als besonders engagiert galten, erscheinen plötzlich weniger unverzichtbar. Das kann sich positiv auf Verhandlungen über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses auswirken.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Allerdings gibt es auch Ausnahmen, etwa bei Mitgliedern des Betriebsrats. Aufgrund ihres besonderen Kündigungsschutzes können hier andere Überlegungen eine Rolle spielen. Manche Arbeitgeber könnten sogar zu dem Ergebnis kommen, dass ein leistungsschwacher Betriebsrat für sie weniger problematisch ist als ein besonders engagierter Interessenvertreter der Belegschaft.

Die Höhe der Abfindung lässt sich nie allein anhand der Arbeitsleistung einschätzen. Auch Kündigungsschutz, die Funktion des Arbeitnehmers im Unternehmen, die Branche und die konkrete Verhandlungssituation beeinflussen das Ergebnis erheblich.

Kurz zusammengefasst:

Die Höhe einer Abfindung richtet sich nicht danach, wie gut ein Arbeitnehmer seine Arbeit erledigt, sondern vor allem danach, wie dringend der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Gerade besonders leistungsstarke Beschäftigte haben deshalb häufig schlechtere Voraussetzungen für hohe Abfindungen als Arbeitnehmer, von denen sich der Arbeitgeber möglichst schnell trennen möchte. Wer eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erwartet oder selbst über eine Trennung nachdenkt, sollte deshalb nicht nur den möglichen Abfindungsbetrag berechnen, sondern vor allem die eigene Verhandlungsposition sorgfältig prüfen lassen. Diese entscheidet in der Praxis dann regelmäßig über den wirtschaftlichen Erfolg einer Einigung.