Kündigung optimal nutzen, um maximale Abfindung zu kassieren!
Kündigung erhalten? Warum Sie jetzt nicht in Panik geraten sollten
Eine Kündigung gehört für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu den belastendsten Situationen im Berufsleben. Hinzu kommt aktuell eine allgemeine Unsicherheit durch zahlreiche Stellenabbauprogramme und wirtschaftliche Schwierigkeiten vieler Unternehmen. Diskussionen über den Einfluss künstlicher Intelligenz auf den Arbeitsmarkt verschärfen diese Stimmung abermals. Viele Beschäftigte haben deshalb das Gefühl, jederzeit selbst von einer Kündigung betroffen sein zu können. Doch gerade in dieser Situation sollten Betroffene einen kühlen Kopf bewahren. Denn nach Einschätzung von Fachanwalt Bredereck liegt der größte Fehler häufig nicht in der Kündigung selbst, sondern in der ersten Reaktion darauf.
Die Kündigung bringt in die Defensive
Eine Kündigung trifft die meisten Menschen unerwartet. Sie löst nicht nur Sorgen um die finanzielle und berufliche Zukunft aus, sondern wird häufig auch als persönliche Zurückweisung empfunden. Wer viele Jahre engagiert gearbeitet hat, fühlt sich durch die Kündigung in seinem Selbstwert getroffen. Hinzu kommt die Angst vor Arbeitslosigkeit, Einkommensverlust und einem schwierigen Neuanfang.
Genau diese emotionale Situation führt dazu, dass die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Defensive geraten. Statt ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuloten, beschäftigen sie sich zunächst mit Selbstzweifeln oder der Frage, wie sie die Kündigung ihrem Umfeld erklären sollen. Dabei kann eine Kündigung – richtig angegangen – Chancen eröffnen, insbesondere wenn es um die Abfindung geht.
Der erste Fehler: Freunde statt Experten fragen
Viele Betroffene sprechen zunächst mit Familienmitgliedern, Freunden oder Kolleginnen und Kollegen über die Kündigung. Das ist menschlich nachvollziehbar, führt jedoch häufig nicht weiter. Denn so hilfreich das persönliche Umfeld menschlich-emotional sein kann, arbeitsrechtliche Spezialkenntnisse ersetzt es nicht.
Wer gesundheitliche Beschwerden hat, sucht schließlich ebenfalls einen Facharzt auf und verlässt sich nicht nur auf den Rat von Bekannten. Dasselbe sollte nach einer Kündigung gelten. Entscheidend ist eine frühzeitige Beratung durch einen im Kündigungsschutz erfahrenen Rechtsanwalt. Gerade in komplexen Kündigungsschutzverfahren können kleine Details über den Ausgang des Verfahrens oder die Höhe einer späteren Abfindung entscheiden.
Drei Wochen sind nicht immer drei Wochen
Vielen Beschäftigten ist bekannt, dass gegen eine Kündigung innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden muss. Weniger bekannt ist jedoch, dass in bestimmten Fällen noch deutlich kürzere Fristen eine Rolle spielen können.
So kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kündigung wegen formaler Fehler zurückgewiesen werden. Für eine solche Zurückweisung stehen allerdings häufig nur wenige Tage zur Verfügung. Wer erst kurz vor Ablauf der Dreiwochenfrist anwaltlichen Rat einholt, riskiert deshalb, wichtige rechtliche Möglichkeiten bereits verloren zu haben. Deshalb sollte man unmittelbar nach Erhalt der Kündigung handeln und nicht erst abwarten.
Kündigungsschutzklage stärkt die Verhandlungsposition
Eine rechtzeitig erhobene Kündigungsschutzklage ist dazu da, die Wirksamkeit der Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen. Sie verschafft dem Arbeitnehmer aber auch eine meist gute Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber. Denn: Je größer das Prozessrisiko für den Arbeitgeber, desto größer ist regelmäßig seine Bereitschaft zu einer hohen Abfindungszahlung.
Hinzu kommt, dass eine sorgfältige Prüfung der Kündigung oft weitere Angriffspunkte offenlegt. Formfehler, Versäumnisse im Kündigungsverfahren oder Fehler bei der Vertretung des Arbeitgebers können den Verlauf des Verfahrens erheblich beeinflussen. Gerade deshalb sollte jede Kündigung individuell geprüft werden und nicht nach einem allgemeinen Schema behandelt werden.
Auch ein späterer Anwaltswechsel ist möglich
Selbst wenn bereits ein Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragt wurde oder eine Kündigungsschutzklage eingereicht ist, muss dies nicht endgültig sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Anwaltswechsel auch im laufenden Verfahren noch sinnvoll sein. Entscheidend ist aber, dass wichtige Fristen nicht versäumt werden und die Prozessstrategie weiterhin konsequent verfolgt wird.
Kurz zusammengefasst:
Eine Kündigung kann auch Chancen eröffnen. Wer sich nicht verunsichern lässt, sondern frühzeitig fachkundigen Rat einholt und die geltenden Fristen beachtet, kann von einer guten Verhandlungsposition profitieren. Gerade in Zeiten eines angespannten Arbeitsmarktes gilt: Schnelles, gut informiertes Handeln ist häufig der entscheidende Schritt, um eigene Rechte zu sichern und die Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage und eine möglichst hohe Abfindung zu nutzen.