Regierung killt deine Abfindungschancen – Handle SOFORT!
Geplanter Umbau des Kündigungsschutzes: Was Arbeitnehmer jetzt zu ihren zukünftigen Abfindungschancen wissen sollten
Die Bundesregierung plant weitreichende Änderungen im Arbeitsrecht. Nach den vorgestellten Überlegungen sollen unter anderem sachgrundlose Befristungen erleichtert und der Kündigungsschutz für bestimmte Beschäftigtengruppen deutlich abgeschwächt werden. Diese Reformen könnten erhebliche Auswirkungen auf die Verhandlungsmacht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben – vorwiegend bei Kündigungen, Abfindungsverhandlungen und Aufhebungsverträgen.
Längere sachgrundlose Befristungen geplant
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen. Bislang können Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse grundsätzlich für bis zu zwei Jahre ohne besonderen Sachgrund befristen. Künftig soll dieser Zeitraum auf vier Jahre verlängert werden. Innerhalb dieser Zeit wären zudem mehrere Verlängerungen möglich.
Dies stärkt die Position der Arbeitgeber. Beschäftigte müssten über einen deutlich längeren Zeitraum damit rechnen, dass ihr Vertrag nicht verlängert wird. Das erhöht den Druck auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dauerhaft Höchstleistungen zu erbringen, um eine Entfristung zu erreichen. Besonders betroffen wären Arbeitnehmer, die künftig eine neue Stelle suchen.
Rückkehr zum früheren Arbeitgeber soll erleichtert werden
Nach den Plänen soll eine sachgrundlose Befristung künftig sogar dann möglich sein, wenn ein Arbeitnehmer bereits früher bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war. Bisher steht eine Vorbeschäftigung einer erneuten sachgrundlosen Befristung grundsätzlich entgegen.
Fachanwalt Bredereck sieht darin die Gefahr, dass Arbeitnehmer nach mehreren Jahren befristeter Beschäftigung zunächst ausscheiden und später erneut für weitere Jahre befristet eingestellt werden könnten. Dadurch würde sich der Zeitraum ohne dauerhaften Kündigungsschutz erheblich verlängern.
Weniger Angriffspunkte bei befristeten Verträgen
Auch formale Fehler bei Befristungen könnten künftig seltener werden. Bislang scheiterten Befristungen immer wieder daran, dass gesetzliche Formvorschriften nicht eingehalten wurden. Solche Fehler boten Arbeitnehmern häufig gute Chancen, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis oder zumindest eine attraktive Abfindung durchzusetzen.
Sollte die geplante Vereinfachung der Formvorschriften umgesetzt werden, würden diese Angriffsmöglichkeiten voraussichtlich deutlich eingeschränkt. Damit könnte zugleich ein wichtiges Druckmittel in Abfindungsverhandlungen entfallen.
Höhere Einkommen könnten schlechteren Kündigungsschutz erhalten
Besonders kritisch sieht Fachanwalt Bredereck die Überlegungen der Bundesregierung, den Kündigungsschutz für gut verdienende Arbeitnehmer einzuschränken. Diskutiert wird, Beschäftigte ab einer bestimmten Einkommensgrenze ähnlich wie leitende Angestellte zu behandeln.
In diesen Fällen könnte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis leichter gegen Zahlung einer gerichtlich festgesetzten Abfindung beenden. Gerade für Arbeitnehmer mit hohen Einkommen würde dies nach Einschätzung von Fachanwalt Bredereck die bisherigen Möglichkeiten, besonders hohe Abfindungen auszuhandeln, erheblich verschlechtern. Bislang profitieren gerade diese Beschäftigten häufig von einer starken Verhandlungsposition im Kündigungsschutzprozess.
Auswirkungen auf Abfindungsverhandlungen
Die geplanten Änderungen könnten sich auch unmittelbar auf die Höhe künftiger Abfindungen auswirken. Denn eine hohe Abfindung hängt maßgeblich davon ab, wie groß das Risiko des Arbeitgebers ist, einen Kündigungsschutzprozess zu verlieren. Wird dieses Risiko durch gesetzliche Änderungen reduziert, würde voraussichtlich auch die Bereitschaft sinken, hohe Abfindungen zu zahlen. Gerade Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen, die bislang üblicherweise eine starke Verhandlungsmacht hatten, könnten deshalb künftig geringere oder deutlich geringere Ergebnisse erzielen als nach der derzeitigen Rechtslage. Wer bereits heute über einen Arbeitsplatzwechsel oder einen Aufhebungsvertrag nachdenkt, sollte diese möglichen Entwicklungen bei seinen Überlegungen berücksichtigen.
Weitere Änderungen bei Krankheit und Zuschlägen
Darüber hinaus enthält das Reformpaket weitere arbeitsrechtliche Vorhaben. So sollen die telefonische Krankschreibung abgeschafft, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bereits ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend werden und unrichtige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen strenger sanktioniert werden. Außerdem sind steuerliche Änderungen bei Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen sowie Anreize für einen schnelleren Wechsel in neue Beschäftigungsverhältnisse vorgesehen.
Kurz zusammengefasst:
Sollten die von der Bundesregierung aktuell geplanten Änderungen im Arbeitsrecht beziehungsweise Kündigungsschutz umgesetzt werden, dürfte sich das Kräfteverhältnis im Arbeitsrecht spürbar zugunsten der Arbeitgeber verschieben. Längere Befristungen, ein erleichterter Einsatz sachgrundlos befristeter Verträge und ein eingeschränkter Kündigungsschutz für bestimmte Einkommensgruppen würde aller Voraussicht nach dazu führen, dass Arbeitnehmer künftig geringere Verhandlungsspielräume haben und niedrigere Abfindungen erhalten. Wer ohnehin über einen Arbeitsplatzwechsel oder Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag nachdenkt, sollte die Entwicklung deshalb aufmerksam verfolgen und seine individuelle Situation rechtzeitig prüfen lassen.