Dieser Gedanke killt deine Abfindung!
Abfindung verhandeln: Dieser Gedanke kostet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern viel Geld
Wer eine Kündigung erhalten hat oder über einen Aufhebungsvertrag verhandelt, stellt sich schnell die Frage nach der Abfindung: Welche Summe ist realistisch, und wie lässt sich möglichst viel herausholen? Nach Einschätzung vom Kündigungsexperten Fachanwalt Bredereck gibt es dabei allerdings ein Hindernis, das selbst eine professionelle anwaltliche Vertretung nur begrenzt ausgleichen kann: die eigene emotionale Haltung gegenüber dem Arbeitgeber.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehen unterschiedlich in die Verhandlung
Wer vorab seine mögliche Abfindung einschätzt, prüft als Erstes die rechtliche Ausgangslage und die Besonderheiten des eigenen Falls und berechnet die Höhe der möglichen Abfindung mit einem Abfindungsrechner, wie ihn Fachanwalt Bredereck auf seiner Website anbietet. Doch selbst eine starke Verhandlungsposition und rechnerisch gute Abfindungsmöglichkeiten garantieren noch kein optimales Ergebnis.
Der Grund liegt in einem emotionalen Ungleichgewicht zwischen den Verhandlungspartnern. Der Arbeitgeber möchte das Arbeitsverhältnis beenden. Für ihn geht es darum, dies möglichst kostengünstig zu erreichen. Das ist nicht unbedingt Ausdruck persönlicher Geringschätzung, sondern entspricht seiner Rolle: Er trägt Verantwortung für das Unternehmen und regelmäßig auch für andere Beschäftigte.
Der Arbeitgeber betrachtet die Trennung deshalb vor allem wirtschaftlich. Vereinfacht gesagt: Er möchte den Kündigungsschutz des Arbeitnehmers möglichst günstig „kaufen“.
Für Arbeitnehmer bedeutet Arbeit meist deutlich mehr
Auf Arbeitnehmerseite sieht die Situation häufig anders aus. Zwar möchte auch der Beschäftigte ein für ihn möglichst gutes Ergebnis erzielen, indem er seinen Kündigungsschutz möglichst teuer „verkauft“. Gleichzeitig verbindet ihn aber oft wesentlich mehr mit seinem Arbeitsplatz.
Arbeit nimmt einen erheblichen Teil des Lebens ein. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer investieren zudem mehr als die bloß geschuldete Arbeitsleistung. Sie engagieren sich, übernehmen Verantwortung und entwickeln Beziehungen zu Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen. Selbst wer seinen Beruf nicht besonders gerne ausübt, ist zumindest wirtschaftlich auf ihn angewiesen.
Kommt es dann zur Trennung, verschwindet diese persönliche Bindung nicht plötzlich. Genau daraus entsteht nach Fachanwalt Brederecks Erfahrung das Hauptproblem bei der Abfindungsverhandlung.
„Mein Chef war doch immer nett“
Typisch sind Gedanken wie: Der Chef war immer nett zu mir. Oder: Ich möchte meine Kolleginnen und Kollegen nicht im Stich lassen. Solche Überlegungen sind menschlich nachvollziehbar. Sie können aber dazu führen, dass Arbeitnehmer ihre eigenen Interessen bei der Abfindung nicht konsequent genug verfolgen.
Während der Arbeitgeber bereits wirtschaftlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses schaut, befindet sich der Arbeitnehmer gedanklich noch in der bisherigen Beziehung zum Unternehmen. Damit fehlt die notwendige „emotionale Waffengleichheit“.
Fachanwalt Bredereck empfiehlt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern deshalb, sich gedanklich einige Monate in die Zukunft zu versetzen: Welche Bedeutung werden der frühere Chef und die ehemaligen Kollegen dann noch haben? Und wie wird man darüber denken, wenn man bei der Abfindung aus Rücksichtnahme auf Geld verzichtet hat?
Aus seiner Erfahrung hört man später eher den Satz, man habe damals Geld verschenkt. Dass ehemalige Arbeitnehmer froh darüber seien, zugunsten des Unternehmens auf eine höhere Abfindung verzichtet zu haben, erlebt man dagegen nicht.
Waffengleichheit in der Abfindungsverhandlung herstellen
Arbeitnehmer sollten deshalb versuchen, die Trennung ähnlich sachlich zu betrachten wie der Arbeitgeber. Dabei geht es nicht darum, die vergangenen Jahre schlechtzureden oder plötzlich Feindseligkeit gegenüber dem Arbeitgeber zu entwickeln. Gute Erinnerungen an den Arbeitgeber, an Vorgesetzte und Kolleginnen und Kollegen können selbstverständlich bestehen bleiben.
Entscheidend ist vielmehr, die aktuelle Verhandlung von diesen Gefühlen zu trennen. Dafür sind insbesondere drei Gedanken wichtig:
- Der Arbeitgeber möchte die Trennung möglichst günstig erreichen.
- Der Arbeitnehmer sollte seinen Kündigungsschutz nicht aus Loyalität unter Wert aufgeben.
- Allein maßgeblich sollte sein, die eigene Verhandlungsposition bestmöglich zu nutzen.
Kündigungsschutz möglichst teuer verkaufen
Die Situation ist mit dem Verkauf eines Gebrauchtwagens zu vergleichen. Wer sein Auto verkaufen möchte, fragt sich ebenfalls, welchen bestmöglichen Preis er dafür erzielen kann.
Diesen Gedanken sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Abfindungsverhandlung übertragen: Der Arbeitgeber möchte den Kündigungsschutz möglichst günstig kaufen – der Arbeitnehmer sollte ihn möglichst teuer verkaufen.
Kurz zusammengefasst:
Eine gute rechtliche Ausgangslage und professionelle Unterstützung sind bei Abfindungsverhandlungen wichtig. Sie können aber die innere Haltung des Arbeitnehmers nicht vollständig ersetzen. Wer aus Loyalität zum bisherigen Arbeitgeber oder aus Rücksicht auf Kolleginnen und Kollegen vorschnell nachgibt, riskiert, Geld zu verschenken. Deshalb empfiehlt es sich, die bevorstehende Trennung gedanklich vorwegzunehmen und die Verhandlung möglichst sachlich zu führen. Das Ziel: Emotionale Waffengleichheit herstellen und den eigenen Kündigungsschutz so teuer wie möglich verkaufen.