Nach dem Urlaub krank = Tödliche Falle!
Krankheit, die zur Arbeitsunfähigkeit führt
Nicht jede Erkrankung führt automatisch zur Arbeitsunfähigkeit. Entscheidend ist, ob die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeit wegen der gesundheitlichen Einschränkungen nicht oder nur unter Gefahr für die eigene Gesundheit ausüben kann. Erst dann liegt eine Arbeitsunfähigkeit im rechtlichen Sinne vor.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist der Nachweis dafür, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann. Sie wird von einem Arzt ausgestellt und dient gegenüber der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber als wichtiger Beleg für die Arbeitsunfähigkeit.
Anscheinsbeweis: Arbeitnehmer war tatsächlich krank
Grundsätzlich spricht eine ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dafür, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig war. Einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird grundsätzlich ein hoher Beweiswert beigemessen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können daher nicht ohne Weiteres behaupten, die Krankheit sei nur vorgetäuscht gewesen.
Indizien, die den Beweiswert der AU erschüttern können
In bestimmten Fällen können besondere Umstände Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründen. Das kann etwa der Fall sein, wenn sich Krankschreibungen über mehrere Jahre hinweg regelmäßig unmittelbar an den Urlaub anschließen und jeweils einen ähnlichen Zeitraum umfassen. Solche wiederkehrenden Auffälligkeiten können zusammen mit weiteren Umständen geeignet sein, den Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung infrage zu stellen.
Unbezahlter Urlaub
Wer nach dem Urlaub nicht wirksam krankgeschrieben ist und dennoch der Arbeit fernbleibt, riskiert den Verlust seines Vergütungsanspruchs. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss für Zeiten unentschuldigten Fehlens grundsätzlich keinen Lohn zahlen.
Kurz zusammengefasst:
Eine Krankmeldung direkt nach dem Urlaub ist nicht automatisch verdächtig. Wer tatsächlich erkrankt und arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Allerdings kann eine Erkrankung in Kombination mit weiteren Auffälligkeiten unmittelbar nach dem Urlaub bei der Arbeitgeberin oder beim Arbeitgeber Fragen aufwerfen. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für Zweifel, kann der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung infrage gestellt werden. In solchen Fällen drohen Auseinandersetzungen über die Lohnfortzahlung, eine Abmahnung oder im Einzelfall sogar eine Kündigung. Umso wichtiger ist es, dass die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich besteht und nachvollziehbar nachgewiesen werden kann.
Weiterführende Links
Unsere Playlist zur krankheitsbedingten Kündigung auf YouTube:
https://www.youtube.com/playlist?list=PLipETknNu7fcURfJNoi42YSubJg-NkAZK
Weitere Blogbeiträge zu Krankheit & Arbeitsunfähigkeit:
https://fernsehanwalt.de/bei-krankheit-beachten-oder-du-killst-deinen-job/
https://fernsehanwalt.de/andauernde-leistungsunfaehigkeit-kann-krankheitsbedingte-kuendigung-rechtfertigen/
https://fernsehanwalt.de/arbeitsunfaehigkeit-krankenschwester-die-aus-gesundheitlichen-gruenden-nicht-der-lage-ist-schichtdienst-zu-leisten-ist-nicht-automatisch-arbeitsunfaehig/