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Kündigung: Lieber Weiterbeschäftigung statt Abfindung?

03.08.2026
4min

Weiterbeschäftigung oder Abfindung? Warum sich Arbeitnehmer nicht zu früh festlegen sollten

Wer eine Kündigung erhält, denkt meist erst einmal nur an eines: Soll ich um eine Abfindung verhandeln oder meinen Arbeitsplatz verteidigen? Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind überzeugt, dass sie auf keinen Fall den Arbeitsplatz aufgeben möchten. Der Kündigungsschutzexperte Fachanwalt Bredereck rät jedoch dazu, sich zu Beginn eines Kündigungsschutzverfahrens nicht vorschnell festzulegen. Denn eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage verfolgt zunächst immer dasselbe Ziel: Die Wirksamkeit der Kündigung anzugreifen. Meist entscheidet sich dann im weiteren Verlauf, ob eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung die bessere Lösung ist.

Der erste Schritt: Schnell handeln

Nach Erhalt einer Kündigung sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglichst sofort anwaltlichen Rat einholen. Der Grund dafür sind die kurzen Fristen. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Dreiwochenfrist. Daneben können weitere, deutlich kürzere, Fristen eine Rolle spielen, etwa für die Zurückweisung einer Kündigung. Wer zu lange wartet, riskiert erhebliche Nachteile. Deshalb empfiehlt sich eine schnelle erste Einschätzung der Erfolgsaussichten – am besten am selben Tag, an dem man das Kündigungsschreiben erhalten hat.

Kündigungsschutzklage unabhängig vom eigentlichen Ziel

Ob ein Arbeitnehmer eine Abfindung anstrebt oder unbedingt im Unternehmen bleiben möchte, ändert zunächst nichts am juristischen Vorgehen. Die Kündigungsschutzklage richtet sich immer darauf, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat. Das gilt auch dann, wenn mehrere Kündigungen ausgesprochen wurden. In diesem Fall müssen sämtliche Kündigungen angegriffen werden.

Die eigentliche Abfindung wird regelmäßig erst dann zum Thema, wenn der Arbeitgeber das Risiko vermeiden möchte, den Arbeitnehmer nach einem verlorenen Prozess weiter beschäftigen zu müssen. Die starke Rechtsposition des Arbeitnehmers bildet dabei die Grundlage für eine hohe Abfindung.

Kündigungsgründe müssen vor Gericht Bestand haben

Das Kündigungsschutzgesetz verlangt, dass der Arbeitgeber einen wirksamen Kündigungsgrund nachweisen muss. Hier kommen drei Fallgruppen in Betracht: verhaltensbedingte, betriebsbedingte und personenbedingte Kündigungen. Erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Voraussetzungen einer dieser Kündigungsgründe nicht oder wurden formelle Anforderungen, etwa die Anhörung des Betriebsrats, verletzt, hat der Arbeitnehmer sehr gute Chancen, die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage ungeschehen zu machen.

Wann eine Abfindung sinnvoll ist

Auch Arbeitnehmer, die zunächst unbedingt im Betrieb bleiben möchten, ändern ihre Einschätzung nicht selten im Laufe des Verfahrens. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe.

Zum einen können sich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage nach Einschätzung des Arbeitsgerichts als unsicher erweisen. Wird dem Arbeitnehmer beispielsweise ein schwerwiegendes Fehlverhalten wie Arbeitszeitbetrug, Spesenbetrug oder eine andere erhebliche Pflichtverletzung vorgeworfen, kann das Prozessrisiko steigen. Dann kann eine wirtschaftlich vernünftige Einigung sinnvoller sein als wenn man ein Urteil des Arbeitsgerichts riskiert.

Zum anderen verändert sich häufig die persönliche Situation. Während eines laufenden Gerichtsverfahrens vergeht oft einige Zeit. Arbeitnehmer sind freigestellt, orientieren sich beruflich neu oder stellen fest, dass es auf dem Arbeitsmarkt durchaus attraktive Alternativen gibt. Gleichzeitig entsteht oft eine zunehmende emotionale Distanz zum bisherigen Arbeitgeber. Spätestens wenn im Prozess Schriftsätze ausgetauscht werden und deutlich wird, wie der Arbeitgeber den Sachverhalt bewertet, schwindet bei vielen Beschäftigten der Wunsch, tatsächlich an den alten Arbeitsplatz zurückzukehren.

Wer bleiben möchte, verhandelt oft aus einer besonders starken Position

Wichtig: Arbeitnehmer, die glaubhaft erklären, dass sie weiterbeschäftigt werden möchten, sind meist in einer besonders starken Verhandlungsposition. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall ernsthaft damit rechnen, den Beschäftigten nach einem verlorenen Kündigungsschutzprozess weiter beschäftigen zu müssen. Gerade dieses Risiko erhöht oftmals die Bereitschaft, eine höhere Abfindung anzubieten. Wer dagegen von Anfang an erklärt, dass er unbedingt weg will, nimmt sich selbst einen Teil seines Verhandlungsspielraums.

Kurz zusammengefasst:

Eine Kündigungsschutzklage dient in erster Linie dazu, die Wirksamkeit der Kündigung überprüfen zu lassen – unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer später eine Abfindung anstrebt oder seinen Arbeitsplatz behalten möchte. Erfahrungsgemäß zeigt sich häufig erst im Verlauf des Verfahrens, welche Lösung die bessere ist. Deshalb empfiehlt es sich, sich nicht vorschnell festzulegen, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und die eigenen Möglichkeiten vollständig auszuschöpfen.