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Abfindungspoker gekillt? (Urteil vom LAG Niedersachsen)

27.07.2026
4min

Annahmeverzug nach einer Kündigung: Warum neue Gerichtsurteile den Abfindungspoker nicht beenden

Ein wesentlicher Grund für hohe Abfindungen ist das sogenannte Annahmeverzugsrisiko des Arbeitgebers. Verliert dieser einen Kündigungsschutzprozess, muss er dem Arbeitnehmer unter Umständen die Vergütung für einen langen Zeitraum nachzahlen – und das Arbeitsverhältnis fortsetzen. Der Kündigungsschutzexperte Fachanwalt Bredereck sagt, warum neue Gerichtsentscheidungen immer wieder Zweifel an diesem Risiko auslösen – und weshalb aber Arbeitnehmer die Auswirkungen solcher Urteile nicht überschätzen sollten.

Warum das Annahmeverzugsrisiko so wichtig ist

Das Annahmeverzugsrisiko gehört zu den entscheidenden Faktoren in Kündigungsschutzverfahren. Wird eine Kündigung später für unwirksam erklärt, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, den Lohn für den gesamten Zeitraum seit der Kündigung nachzuzahlen. Je höher das Gehalt und je länger sich das Verfahren hinzieht, desto größer ist dieses finanzielle Risiko.

Bereits nach einem Jahr können erhebliche Nachzahlungsbeträge entstehen, die sich bei einem längeren Gerichtsverfahren, etwa wegen einer Berufung zum Landesarbeitsgericht, noch einmal deutlich erhöhen. Hinzu kommen für den Arbeitgeber weitere Kosten, etwa Sozialversicherungsbeiträge. Genau dieses wirtschaftliche Risiko erhöht regelmäßig die Bereitschaft, sich auf eine Abfindung zu einigen.

Gesetzliche Grundlagen werden häufig verwechselt

Im Mittelpunkt stehen zwei gesetzliche Vorschriften, die unterschiedliche Aufgaben erfüllen.

  • 615 BGB regelt grundsätzlich den Vergütungsanspruch, wenn der Arbeitgeber die angebotene Arbeitsleistung nicht annimmt. § 11 Kündigungsschutzgesetz knüpft daran an und bestimmt, welche Einkünfte sich Arbeitnehmer auf den nachzuzahlenden Lohn anrechnen lassen müssen, wenn das Arbeitsverhältnis nach einem erfolgreichen Kündigungsschutzprozess fortbesteht.

Dazu gehören vor allem das Arbeitslosengeld sowie Einkommen aus einer zwischenzeitlich aufgenommenen neuen Beschäftigung. Gerade ein neuer Arbeitsplatz kann deshalb die Verhandlungssituation im Kündigungsschutzverfahren verändern.

Wann eine Anrechnung wegen unterlassener Arbeit möglich ist

Besonders oft wird vor Gericht darüber verhandelt, ob Arbeitnehmer sich fiktiven Verdienst anrechnen lassen müssen, weil sie eine zumutbare Beschäftigung nicht angenommen haben.

Dafür reicht allerdings der bloße Hinweis nicht aus, dass auf dem Arbeitsmarkt Fachkräfte gesucht werden oder im Allgemeinen viele offene Stellen vorhanden sind.

Vielmehr muss der Arbeitgeber konkrete Arbeitsplätze benennen, die für den Arbeitnehmer tatsächlich geeignet und zumutbar gewesen wären. Außerdem muss sich die Prüfung auf einen konkreten Zeitraum beziehen. Erst wenn nachgewiesen werden kann, dass eine bestimmte zumutbare Stelle vorhanden war und der Arbeitnehmer diese böswillig nicht angenommen hat, kommt eine Anrechnung überhaupt in Betracht. Die Beweislast hierfür trägt der Arbeitgeber.

Was Arbeitnehmer nach einer Kündigung tun sollten

Wer jedes Risiko vermeiden möchte, sollte nach Erhalt der Kündigung möglichst früh mit Bewerbungen beginnen. So hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in einem Urteil vom 11.12.2025 einem Arbeitnehmer zum Nachteil ausgelegt, dass er sich nicht sofort beworben hat. Unabhängig davon, wie diese Auffassung im Einzelfall zu bewerten ist, kann ein frühzeitiges Tätigwerden spätere Risiken vermeiden.

Auch wichtig ist eine sorgfältige Dokumentation sämtlicher Bewerbungsbemühungen. Wer Anschreiben, E-Mails oder Bewerbungsbestätigungen aufbewahrt, kann im Streitfall leichter nachweisen, dass er sich ernsthaft um eine neue Beschäftigung bemüht hat.

Gegenüber der Agentur für Arbeit empfiehlt sich: Arbeitnehmer sollten offenlegen, dass sie Kündigungsschutzklage erhoben haben, zugleich aber deutlich machen, dass sie sich Vermittlungsbemühungen nicht verschließen. Aussagen, wonach man sich ohnehin nicht bewerben werde, können später nur unnötige Probleme verursachen.

Neue Entscheidungen ändern die Grundsätze nicht

Aktuelle Gerichtsentscheidungen zu dem Thema bestätigen letztlich die bereits bekannten gesetzlichen Voraussetzungen. Sie führen nicht dazu, dass das Annahmeverzugsrisiko generell entfällt oder hohe Abfindungen künftig ausgeschlossen wären.

Für Arbeitnehmer bedeutet das: Wer nach einer Kündigung seine Rechte konsequent verfolgt, Bewerbungen dokumentiert und zumutbare Beschäftigungsmöglichkeiten nicht unbegründet ablehnt, kann das Risiko späterer Einwände erheblich reduzieren. Das Annahmeverzugsrisiko bleibt damit auch künftig ein wesentlicher Verhandlungsfaktor in Kündigungsschutzverfahren.

Kurz zusammengefasst:

Das Annahmeverzugsrisiko bleibt weiterhin einer der wichtigsten Gründe für hohe Abfindungen in Kündigungsschutzverfahren. Neue Urteile haben dies nicht grundlegend verändert. Entscheidend bleibt, dass der Arbeitgeber konkrete zumutbare Beschäftigungsmöglichkeiten und ein böswilliges Unterlassen durch den Arbeitnehmer beweisen muss. Wer sich nach einer Kündigung frühzeitig bewirbt, seine Aktivitäten dokumentiert und sich Vermittlungsbemühungen nicht verschließt, kann mögliche Streitpunkte von vornherein entschärfen.