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Kündigung erhalten: Diese 5 Fehler solltest du vermeiden!

30.06.2025
4min

Kündigung erhalten? Diese fünf Fehler kosten Sie Ihre Abfindung – und wie Sie sie vermeiden

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen nach einer Kündigung unter Schock – doch genau jetzt kommt es auf das richtige Verhalten an. Wer impulsiv reagiert oder wichtige Fristen versäumt, riskiert eine deutlich niedrigere Abfindung oder verzichtet sogar ganz auf mögliche Ansprüche. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck erklärt, welche fünf häufigen Fehler Sie nach einer Kündigung unbedingt vermeiden sollten.

1. Impulsiv reagieren statt strategisch handeln

Nach einer Kündigung sitzen der Ärger, die Enttäuschung oder gar Angst oft tief. Doch wer jetzt unüberlegt handelt – etwa mit überstürzten Aussagen, beleidigten E-Mails oder emotionalen Telefonaten – schwächt die eigene Verhandlungsposition.

Besser ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren, sich Bedenkzeit zu nehmen und sich professionell beraten zu lassen. Denn wer strategisch und gut vorbereitet verhandelt, erreicht am Ende oft eine deutlich bessere Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung. Emotionales Verhalten hingegen verschlechtert regelmäßig die Ausgangslage für Verhandlungen.

2. Keine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht – ein teures Versäumnis

Viele Beschäftigte verzichten auf eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht – mit dem Ergebnis, dass sie aus Angst vor den Anwaltskosten keine Klage erheben. Denn selbst bei einem gerichtlichen Erfolg müssen beide Seiten ihre Anwaltskosten selbst tragen. Das schreckt ab.

Kümmern Sie sich deshalb frühzeitig um eine passende Rechtsschutzversicherung. Sie nimmt nicht nur finanziellen Druck aus der Situation, sondern gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch den Mut, ihre Rechte aktiv durchzusetzen. Wem bereits gekündigt wurde, sollte dennoch nicht zögern – üblicherweise ist eine anwaltliche Erstberatung zur Kündigung kostenfrei, und oft stellt sich heraus, dass sich die Klage auch ohne Rechtsschutzversicherung wegen der guten Klagechancen voraussichtlich lohnt.

3. Ohne anwaltliche Hilfe in die Verhandlung – ein riskanter Alleingang

Auch wenn einige Betroffene sich selbst gut informiert fühlen: Die eigene Kündigung zu verhandeln, ist emotional aufgeladen und anspruchsvoll. Laien unterschätzen sich häufig während des Prozesses und in der Verhandlung mit dem Arbeitgeber und den gegnerischen Anwälten.

Ein erfahrener Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht kennt nicht nur die aktuellen Rechtslagen, sondern auch die Taktiken der Gegenseite. Das Ergebnis: realistische Einschätzungen, gezielte Verhandlungsschritte – und oft eine wesentlich höhere Abfindung, als sie im Alleingang erreichbar wäre.

4. Kostenlose Angebote nicht nutzen – verschenktes Potenzial

Viele Kanzleien, darunter auch die von Fachanwalt Alexander Bredereck, bieten kostenlose Erstgespräche, Abfindungsrechner und Informationsvideos an. Wer diese Angebote nicht nutzt, verzichtet auf Orientierung in einer ohnehin schweren Lage.

Der Abfindungsrechner etwa gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine erste Einschätzung über mögliche Abfindungsbeträge. Im persönlichen Gespräch lässt sich dann prüfen, ob und wie sich die Abfindung in Ihrem konkreten Fall sogar noch steigern lässt.

5. Die eigene Gesundheit und das Umfeld aus dem Blick verlieren

Eine Kündigung ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine emotionale und soziale Herausforderung. Fachanwalt Bredereck rät: Kümmern Sie sich zuerst um Ihre Gesundheit, dann um Ihr familiäres Umfeld – und erst danach um juristische Schritte. Ein stabiles Umfeld und seelisches Gleichgewicht sind entscheidend, um souverän aufzutreten – sei es vor dem Arbeitsgericht oder in der nächsten Bewerbungssituation.

Wer strategisch handelt, erhöht die Chancen auf eine hohe Abfindung deutlich

Ob Sie tatsächlich eine Abfindung erhalten, hängt nicht nur von rechtlichen Voraussetzungen ab – sondern vor allem davon, wie Sie sich nach der Kündigung verhalten. Wer impulsive Fehler vermeidet, frühzeitig rechtlichen Beistand sucht und sich um sein persönliches Gleichgewicht kümmert, legt den Grundstein für eine erfolgreiche Verhandlung.

Wichtig: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden – für die Zurückweisung einer Kündigung bleibt noch weniger Zeit, nämlich in der Regel drei bis fünf Werktage. Es empfiehlt sich deshalb, unmittelbar nach Erhalt der Kündigung, also am selben Tag, mit einer spezialisierten Kanzlei Kontakt aufzunehmen.

Viele Fachanwältinnen und Fachanwälte bieten eine erste telefonische Einschätzung kostenlos an – nutzen Sie dieses Angebot, bevor Sie sich entscheiden, wie Sie vorgehen.