Youtube

Großer Stellenabbau bei Lufthansa – Mitarbeiter aufgepasst!

07.10.2025
4min

Lufthansa streicht tausende Stellen – wie Beschäftigte jetzt reagieren sollten

Die Lufthansa plant in den kommenden Jahren einen großen Stellenabbau. Besonders betroffen ist die Verwaltung: Bis 2030 sollen rund 4.000 Stellen wegfallen. Berichtet hat unter anderem WDR.de am 29.09.2025. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck sagt, wie sich Beschäftigte am besten auf diese Situation vorbereiten, wie sie welche Fehler am besten vermeiden und wie sie im Ernstfall ihre Abfindung optimieren.

4.000 Stellen weniger – und wenig Zeit

Demnach will die Lufthansa bis 2030 profitabler werden und ihre Verwaltungsstrukturen deutlich verschlanken. Bredereck weist darauf hin, dass dieser Zeitraum kürzer ist, als viele glauben: Vier Jahre sind im Arbeitsrecht schnell vorbei, vor allem wenn man die Kündigungsfristen und die oft langwierigen Verhandlungen über Aufhebungsverträge einrechnet.

Wer betroffen sein könnte, sollte sich daher frühzeitig Gedanken über die eigene rechtliche und finanzielle Absicherung machen:

Schritt 1: Den eigenen Kündigungsschutz kennen

Hier gilt es zunächst, den eigenen Kündigungsschutz realistisch einzuschätzen. Denn: Wer seinen Arbeitsplatz verliert, kann regelmäßig eine Abfindung aushandeln. Die eigenen, konkreten, Abfindungschancen hängen aber vom individuellen Stand des Kündigungsschutzes ab.

Auf der Website fernsehanwalt.de stellt die Kanzlei von Fachanwalt Bredereck einen Abfindungsrechner bereit. Dieser gibt eine erste Orientierung, liefert aber bei großen Unternehmen meist zu niedrige Werte: Besonders in der Luftfahrt- und Automobilbranche sind die Abfindungssummen in den dort verhandelten Sozialplänen oft deutlich höher. Individuell lassen sich dort nicht selten noch höhere Summen herausholen.

Wer wissen möchte, was für einen selbst realistisch ist, sollte sich die Playlist „Abfindungshöhen“ auf dem YouTube-Kanal „Fernsehanwalt“ ansehen. Dort erklärt Fachanwalt Bredereck, wie sich Faktoren wie Gehalt, Dauer der Betriebszugehörigkeit oder Krankheitszeiten auf die Abfindung auswirken können.

Schritt 2: Rechtsschutzversicherung prüfen

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Rechtsschutzversicherung. Beschäftigte sollten prüfen, ob der Arbeitsrechtsschutz tatsächlich im Vertrag enthalten und der Versicherungsschutz aktiv ist. Immer wieder kommt es vor, dass Betroffene glauben, versichert zu sein – und dann feststellen, dass der Beitrag ruht oder die Versicherung nur für Familienangehörige gilt.

Wer bislang keine Arbeitsrechtsschutzversicherung hat, sollte sie jetzt abschließen. Finanztest bewertet die verschiedenen Anbieter regelmäßig. Fachanwalt Bredereck empfiehlt keine bestimmte Versicherung, betont aber, dass eine zu haben, für Arbeitnehmer in solchen Situationen Gold wert sei.

Schritt 3: Den Kündigungsschutz verbessern

In Umbruchphasen prüfen Arbeitgeber genau, wen sie behalten wollen. Arbeitnehmer sollten daher überlegen, wie sie ihren Kündigungsschutz verbessern können. Dazu zählen zum Beispiel:

  • die Wahl in den Betriebsrat oder die Übernahme einer Sonderfunktion (etwa als Datenschutzbeauftragte oder -beauftragter),
  • die Beantragung einer Gleichstellung bei einem Grad der Behinderung (GdB) zwischen 30 und 50,
  • oder ein Neufeststellungsantrag (Verschlimmerungsantrag), wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat.

Mit einem GdB ab 30 und einem Gleichstellungsantrag genießen Beschäftigte denselben Schutz wie schwerbehinderte Arbeitnehmer – ein wichtiger Vorteil, wenn eine Kündigung drohen sollte.

Schritt 4: Szenarien vorbereiten

Bredereck unterscheidet mehrere typische Situationen, die bei Umstrukturierungen auftreten können:

  1. Unklare interne Veränderungen:
    Wenn Abteilungen zusammengelegt oder neu geschaffen werden, sollten Beschäftigte vorsichtig sein. In großen Konzernen wurden in der Vergangenheit teils Abteilungen gebildet, die später gezielt abgebaut wurden. Grundsätzlich sollte man sich nicht in eine Position drängen lassen, die später leichter gestrichen werden kann.
  2. Aufhebungsvertrag:
    Wer ein entsprechendes Angebot erhält, sollte nie ohne vorherige anwaltliche Beratung unterschreiben. Selbst scheinbar gute Angebote enthalten oft Risiken – etwa Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld oder unklare Regelungen zu Zeugnissen und Boni. Die Kanzlei Bredereck bietet hier bundesweit kostenlose telefonische Ersteinschätzungen an.
  3. Kündigung:
    Im Fall einer Kündigung gilt: Sofort handeln! Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten noch am selben Tag – spätestens am nächsten Werktag – mit einem (spezialisierten) Anwalt oder Fachanwalt sprechen. Nur so lassen sich die gesetzlichen Fristen und mögliche formale Fehler des Arbeitgebers ausnutzen.

Keine voreiligen Entscheidungen

Insgesamt sollte man nicht überstürzt handeln oder sich auf Ratschläge aus dem persönlichen Umfeld verlassen. Familie und Freunde meinen es gut, aber sie kennen die rechtlichen Feinheiten nicht. Statt Emotionen sind jetzt Strategie und Fachwissen entscheidend.

Fazit: Frühzeitig aktiv werden

Der geplante Stellenabbau bei Lufthansa betrifft möglicherweise tausende Beschäftigte – vor allem in der Unternehmensverwaltung. Doch wer frühzeitig handelt, kann seine Rechtsposition stärken und finanziell profitieren.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten:

  • ihren Kündigungsschutz prüfen und ggf. verbessern,
  • eine aktive Rechtsschutzversicherung sicherstellen,
  • bei Aufhebungsverträgen und Kündigungen umgehend anwaltliche Hilfe suchen, am besten bei einem oder einer auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Fachanwalt oder Fachanwältin für Arbeitsrecht,
  • und mit dem Abfindungsrechner auf fernsehanwalt.de ihre Chancen realistisch bewerten.

Unser Ziel ist immer die höchstmögliche Abfindung. Wer seine Rechte kennt und rechtzeitig handelt, kann selbst in Zeiten vermehrter Stellenstreichungen das Beste für sich herausholen.