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Bei drohender Kündigung Beweismittel sichern? Vorsicht, weil…

26.08.2026
3min

Was ist eine verhaltensbedingte Kündigung?

Eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgt, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt. Ob die Kündigung wirksam ist, hängt vor allem von der Schwere des Fehlverhaltens ab. Bei leichteren Verstößen ist in der Regel zunächst eine Abmahnung erforderlich. Bei besonders schweren Pflichtverletzungen kann eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zulässig sein. Dazu gehören beispielsweise schwere Beleidigungen, tätliche Angriffe oder Straftaten zulasten des Arbeitgebers.

Was ist eine Verdachtskündigung?

Die Verdachtskündigung ist ein besonderer Fall der verhaltensbedingten Kündigung. Sie kommt in Betracht, wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den dringenden Verdacht hat, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer eine schwerwiegende Pflichtverletzung oder sogar eine Straftat begangen hat. Bei einer Verdachtskündigung kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber das Fehlverhalten jedoch nicht sicher nachweisen.

Genügt der bloße Verdacht?

Allein ein bloßer Verdacht genügt allerdings nicht. Der Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen und so schwer wiegen, dass das für das Arbeitsverhältnis erforderliche Vertrauen erheblich erschüttert wird. Zudem muss der Arbeitgeber den Sachverhalt sorgfältig aufklären und der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung Gelegenheit geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Eine Verdachtskündigung ohne vorherige Anhörung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers ist in der Regel nicht wirksam.

Pflichtverletzung oder sogar Straftat?

Wer mit einer Kündigung rechnet, denkt oft darüber nach, Unterlagen oder E-Mails als Beweise zu sichern. Das kann sinnvoll sein, um die eigenen Rechte zu wahren. Doch Vorsicht: Nicht jede Form der Beweissicherung ist erlaubt. Wer Unternehmensdaten kopiert oder mitnimmt, kann unter Umständen gegen Datenschutz- oder Geheimhaltungspflichten verstoßen. Wer die Grenzen der zulässigen Beweissicherung überschreitet, riskiert somit erhebliche rechtliche Konsequenzen.

Kurz zusammengefasst:

Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt arbeitsvertragliche Pflichtverstöße voraus. In vielen Fällen muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zuvor eine Abmahnung aussprechen. Bei besonders schweren Pflichtverletzungen kann auch eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich sein. Eine Verdachtskündigung kommt in Betracht, wenn ein schwerwiegender Verdacht besteht, der auf konkreten Tatsachen beruht und das Vertrauensverhältnis erheblich beeinträchtigt. Bei einer drohenden Kündigung sollten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer bei der Sicherung möglicher Beweismittel vorsichtig sein, da das Kopieren oder Mitnehmen von Unternehmensdaten rechtliche Risiken mit sich bringen kann.

Weiterführende Links
Unsere Playlist zur verhaltensbedingten Kündigung auf YouTube:
https://www.youtube.com/playlist?list=PLipETknNu7ffhMeHUinfBJhIQqFEEbcyJ

Interview mit Rechtsanwalt Sebastian Gabryelczyk zur Verdachtskündigung auf YouTube:
https://youtu.be/NASLs2eB0qw

Weiterer Blogbeitrag zur verhaltensbedingten Kündigung:
https://fernsehanwalt.de/verhaltensbedingte-kuendigung-tipps-fuer-arbeitnehmer/