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Befristeter Arbeitsvertrag – So wirst du unbefristet angestellt!

08.08.2025
4min

Unbefristeter Arbeitsvertrag statt Kettenbefristung – so sichern Sie Ihre Stelle, oder eine Abfindung

Befristete Arbeitsverträge sind für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer frustrierend. Trotz mehrfacher Vertragsverlängerungen bleibt die Hoffnung auf eine unbefristete Stelle oft unerfüllt. Arbeitgeber vertrösten, oder begründen die Befristung mit wechselnden Sachverhalten. Doch in vielen Fällen können Beschäftigte rechtlich gegen befristete Verträge vorgehen – und damit in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gelangen.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck erklärt, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre diesbezüglichen Chancen prüfen und welche Schritte für sie entscheidend sind.

1. Schriftform der Befristung prüfen

Nach § 14 Absatz 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz muss eine Befristung schriftlich vereinbart werden. Fehlt die Schriftform, ist die Befristung unwirksam – der Vertrag gilt dann automatisch als unbefristet. „Schriftlich“ bedeutet: Originalunterschriften beider Parteien auf Papier, jeweils in einem Exemplar. Ein Handschlag, eine E-Mail oder eine WhatsApp-Nachricht reichen nicht aus.

2. Sachgrund überprüfen

Eine Befristung benötigt in der Regel einen sachlichen Grund, etwa eine Urlaubsvertretung, Elternzeitvertretung oder einen vorübergehenden betrieblichen Mehrbedarf. Dieser Grund muss im Vertrag genannt und tatsächlich gegeben sein. Ohne dies ist die Befristung unwirksam. Eine Ausnahme gilt bei neuen Arbeitsverhältnissen: Bis zu zwei Jahre darf der Arbeitgeber ohne Sachgrund befristen – maximal mit drei Verlängerungen. Besteht das Arbeitsverhältnis länger als zwei Jahre, muss ein Sachgrund für die Befristung vorliegen.

3. Kettenbefristung hinterfragen

Zu viele aufeinanderfolgende Befristungen können unzulässig sein, auch wenn es für sie einen Sachgrund gibt. Die Arbeitsgerichte prüfen im Einzelfall, ob eine unzulässige „Kettenbefristung“ vorliegt.

Beispiele aus der Praxis:

  • Acht bis zehn Jahre Gesamtdauer mit zahlreichen Vertragsverlängerungen
  • Mehr als acht bis fünfzehn Verlängerungen in Folge

In solchen Fällen ist die Chance groß, eine Entfristung zu erreichen.

4. Frühzeitig das Gespräch suchen

Beschäftigte sollten rechtzeitig mit dem Arbeitgeber sprechen, um die Gründe für die fortgesetzte Befristung zu erfahren. Manchmal lassen sich Missverständnisse oder Vorbehalte ausräumen. Gleichzeitig kann das Gespräch wertvolle Hinweise geben, die für eine rechtliche Prüfung entscheidend sein können.

5. Rechtliche Beratung einholen

Die Wirksamkeit einer Befristung sollte rechtzeitig vor Ende der Befristung von einer spezialisierten Anwältin oder Fachanwältin oder einem spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht geprüft werden. Erkennt der Arbeitgeber die Entfristung nicht an beziehungsweise weigert er sich, einen unbefristeten Arbeitsvertrag abzuschließen, bleibt der Klageweg. Wichtig: Eine sogenannte Entfristungsklage muss spätestens drei Wochen nach Ende der Befristung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Verstreicht diese Frist, gilt der Vertrag als beendet.

6. Vorsicht bei Vertragsverlängerungen

Wer einen neuen befristeten Vertrag unterschreibt, riskiert, dass eine etwaige Unwirksamkeit der vorherigen Befristung dadurch „geheilt“ wird. Die Gerichte prüfen stets nur die Wirksamkeit der letzten Befristung. Deshalb sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor einer Unterschrift anwaltlich klären lassen, ob nicht bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.

7. Abfindung als Alternative

Nicht immer ist es das Ziel der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers, beim Arbeitgeber zu bleiben. Eine unwirksame Befristung kann auch Verhandlungsgrundlage für eine Abfindung sein. Ähnlich wie bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag entsteht für den Arbeitgeber ein Handlungsdruck: Er möchte nicht, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet weiterbesteht; er will es beenden, kann dies aber nicht wirksam. In dieser Situation kommt es oft zur Zahlung einer Abfindung, die für den Arbeitgeber regelmäßig günstiger ist, als die möglichen finanziellen Nachteile einer verlorenen Entfristungsklage.

Praxistipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

  • Prüfen Sie die Schriftform Ihrer Befristung.
  • Überprüfen Sie, ob ein zulässiger Sachgrund vorliegt und im Arbeitsvertrag .
  • Hinterfragen Sie lange Vertragsketten und viele Verlängerungen.
  • Holen Sie frühzeitig juristischen Rat ein – idealerweise bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
  • Beachten Sie die Dreiwochenfrist nach Vertragsende für die Entfristungsklage.
  • Unterschreiben Sie ungeprüft keine neue Befristung.

Zusammengefasst: Wer immer wieder befristete Arbeitsverträge erhält, sollte nicht einfach auf eine unbefristete Stelle hoffen. Durch sorgfältige Prüfung, rechtzeitige Beratung und gegebenenfalls gerichtliche Schritte lassen sich unzulässige Befristungen erfolgreich angreifen. So sichern sich Beschäftigte gegebenenfalls nicht nur ihre berufliche Zukunft, sondern erreichen oft auch eine bessere Verhandlungspositionen für eine attraktive Abfindung.