Arbeitsvertrag optimieren – So gehts! (für Arbeitnehmer)
Arbeitsvertrag unterschreiben: Keine Angst vor der Unterschrift – wenn man diese Punkte beachtet
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nervös, wenn sie ihren ersten oder einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben sollen. Zu viele Paragrafen, zu viele Formulierungen, zu wenig Überblick. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck kennt diese Unsicherheit aus der Praxis – und rät zur Ruhe: Wer die wichtigsten Punkte kennt, muss sich keine Sorgen machen.
„Ich erlebe immer wieder, dass Menschen gar nicht wissen, was sie da eigentlich unterschreiben“, sagt der Kündigungsschutzexperte. „Aber das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer stärker, als viele glauben.“ In seinem neuen Ratgeber „Arbeitsverträge: Das Set“ von Stiftung Warentest erklärt Bredereck vertieft, worauf es wirklich ankommt und warum selbst ein scheinbar komplizierter Vertrag selten ein Risiko darstellt.
Schutz durch das Gesetz
Im Arbeitsrecht gilt: Viele problematische oder überzogene Vertragsklauseln sind ohnehin unwirksam. Das Gesetz schützt Beschäftigte vor Benachteiligungen, ähnlich wie im Mietrecht. Wer also beim Lesen auf unfaire Regelungen stößt, sollte wissen: Oft greifen gesetzliche Mindeststandards.
Grundsätzlich gilt: Wenn im Vertrag etwas steht, das dem Gesetz widerspricht, ist es unwirksam. Nur wenige Punkte können Arbeitnehmer tatsächlich in Schwierigkeiten bringen – und genau diese sollte man genau prüfen.
Gehalt: Festes Entgelt und variable Bestandteile prüfen
An erster Stelle steht üblicherweise das Gehalt. Hier sollten Beschäftigte wissen, was ihnen sicher zusteht und was vom Erfolg abhängt. Ist der variable Anteil – etwa durch Provisionen oder Zielprämien – zu hoch, kann das später zum Problem werden. „Ein variabler Anteil über einem Drittel des Gesamtgehalts ist kritisch“, sagt Bredereck. Ist er höher, kann die Regelung später unwirksam sein – was dem Arbeitnehmer allerdings bei späteren Abfindungsverhandlungen zugutekommen kann.
Auch Sachleistungen wie Dienstwagen oder Zuschüsse sollten mitbedacht werden. Besonders in kleinen Betrieben ohne Tarifbindung bleibt das Gehalt häufig lange unverändert – darauf sollte man sich einstellen.
Urlaub, Arbeitszeit, Arbeitsort: die Rahmenbedingungen
Neben der Vergütung lohnt der Blick auf den Erholungsurlaub. 30 Urlaubstage sind heute Standard. Wer nur den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen hat, verzichtet quasi auf zwei Wochen Freizeit – das entspricht fast einem halben Monatsgehalt.
Wichtig sind außerdem die Arbeitszeit und der Arbeitsort. Manche Arbeitgeber sichern sich durch Klauseln das Recht, Mitarbeitende an verschiedenen Standorten einzusetzen. Wer nur an einem Ort oder im Homeoffice arbeiten möchte, sollte das ausdrücklich vereinbaren. Gleiches gilt für den täglichen Arbeitsbeginn: „Wenn im Vertrag nichts steht, darf der Arbeitgeber sehr flexibel einteilen – theoretisch auch um sechs Uhr morgens“, warnt Bredereck.
Nebentätigkeit und Konkurrenzverbot
Zunehmend möchten Arbeitnehmer nebenbei eigene Projekte betreiben oder online etwas hinzuverdienen. Grundsätzlich ist das erlaubt – solange keine Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber entsteht und die Nebentätigkeit genehmigt wird. Wer Produkte verkauft oder Dienstleistungen anbietet, die denen des Arbeitgebers ähneln, riskiert eine Abmahnung und gegebenenfalls sogar die Kündigung.
Kündigungsschutz: Risiko beim Jobwechsel
Ein Punkt, der häufig unterschätzt wird, ist der Kündigungsschutz. In den ersten sechs Monaten eines neuen Arbeitsverhältnisses gilt er noch nicht. Wer also aus einem sicheren Job in einen neuen wechselt, kann schnell ohne Schutz dastehen.
Bredereck: „Ich sehe das immer wieder: Arbeitnehmer geben nach 20 Jahren ihren alten Job auf, verzichten auf eine mögliche Abfindung – und verlieren den neuen noch in der Probezeit“. Sein Tipp: Wenn möglich, sollte man die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes ab dem ersten Arbeitstag vereinbaren. Das ist selten, aber rechtlich zulässig.
Wer ist der Arbeitgeber?
Klingt banal, ist aber entscheidend: Der Vertragspartner ist nicht immer das bekannte Unternehmen, dessen Namen man auf der Stellenausschreibung gelesen hat. Häufig handelt es sich um Tochtergesellschaften oder Servicegesellschaften mit völlig anderer Struktur. Das kann Einfluss auf Tarifbindung, Betriebsrat und Sozialplan haben. „Wer glaubt, er arbeite bei einem großen Konzern, steht am Ende manchmal bei einer kleinen GmbH mit zehn Mitarbeitenden im Vertrag“, so der Fachanwalt.
Ausschlussfristen: Die größte Falle
Besonders riskant sind Ausschluss- oder Verfallsklauseln. Sie verpflichten Arbeitnehmer, Ansprüche innerhalb weniger Wochen oder Monate schriftlich geltend zu machen. Wer das vergisst, verliert seinen Anspruch – etwa auf Überstundenvergütung. Viele glauben, ihre Forderungen verjähren erst nach drei Jahren. Aber durch solche Fristen kann ein möglicher Anspruch schon nach drei Monaten weg sein.
Fazit: Sicherheit durch Wissen
Ein Arbeitsvertrag ist kein Grund zur Panik. Wer die wichtigsten Punkte kennt – Gehalt, Urlaub, Arbeitszeit, Nebentätigkeit, Kündigungsschutz, Ausschlussfristen und den korrekten Arbeitgeber – unterschreibt mit Sicherheit. Und wenn Zweifel bleiben, hilft eine fachkundige Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht.