Abfindung bei langer Krankheit – Darauf ist zu achten!
Wer seinen Arbeitgeber nach längerer Krankheit mit Abfindung verlassen möchte, steht vor einer nicht unkomplizierten Verhandlungssituation. Schwierig wird es, wenn der Arbeitgeber keine Kündigung ausspricht und man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer darauf angewiesen ist, außergerichtlich einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, wie Arbeitnehmer trotz Krankheit eine Abfindung erreichen können:
Krank und keine Kündigung: Die Ausgangslage
Viele Arbeitnehmer hoffen auf eine Abfindung, wenn sie längere Zeit arbeitsunfähig sind. Bloß: Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, bei Krankheit ihres Arbeitnehmers eine Kündigung aussprechen. Es bleibt ihnen überlassen, ob überhaupt und zu welchem Zeitpunkt sie einem langzeiterkrankten Arbeitnehmer kündigen.
Abfindung aktiv ansprechen? Besser nicht!
Wie also sollte der Arbeitnehmer am besten vorgehen, um eine Abfindung zu bekommen? Zunächst sollte er es vermeiden, die Abfindung beim Arbeitgeber selbst anzusprechen. Wer nämlich zu erkennen gibt, dass er den Arbeitgeber verlassen möchte, riskiert, seine Verhandlungsposition deutlich zu verschlechtern. Der Arbeitnehmer hat dann nämlich kaum noch Möglichkeiten, Druck auf den Arbeitgeber auszuüben, damit er ihm etwas dafür zahlt, dass dieser den Arbeitsplatz aufgibt.
Strategisch vorgehen: So klappt es mit der Abfindung trotz Krankheit
Anstatt offen über den Wunsch nach einem Wechsel und einer Abfindung zu sprechen, ist eine indirekte Strategie empfehlenswert. Spezialisierte Fachanwaltskanzleien bieten etwa Angebote an, bei denen Arbeitnehmer subtil Druck aufbauen – etwa durch Aufdeckung von Pflichtverletzungen des Arbeitgebers.
Ein Beispiel: Wenn während der Krankheit Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld gestrichen werden, könnte das ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sein. Solche Punkte helfen, die Verhandlungsposition zu stärken, ohne selbst als „wechselwillig“ dazustehen.
Präsenz zeigen: Ein unterschätzter Erfolgsfaktor
Arbeitnehmer, die irgendwann wieder arbeitsfähig sind, sollten frühzeitig Kontakt mit dem Betrieb suchen. Viele Arbeitgeber gehen nach längerer Krankheit automatisch davon aus, dass eine Rückkehr ausgeschlossen ist. Wer aktiv signalisiert, wieder arbeiten zu wollen, oder im Anschluss an einen Klinikaufenthalt oder eine Therapie die Arbeit wieder aufnimmt, bringt den Arbeitgeber unter Druck – insbesondere dann, wenn längst eine Ersatzkraft eingesetzt wurde.
Klar ist: Ohne aktive Präsenz sinkt die Chance auf eine hohe Abfindung erheblich.
Mit kluger Strategie zur Abfindung trotz Krankheit
Eine Abfindung trotz Krankheit zu erreichen, ist möglich – aber sie erfordert Geduld, juristische Unterstützung und eine clevere Taktik. Wer klug agiert, vermeidet es, den Arbeitgeber in eine überlegene Verhandlungsposition zu bringen. Stattdessen bauen gut beratene Arbeitnehmer subtil Druck auf und verbessern so ihre Chancen auf eine hohe Abfindung.
Keine Gründe für eine krankheitsbedingte Kündigung liefern
Dem Arbeitgeber sollte nach Möglichkeit auch keine Kündigungsmöglichkeit gegeben werden. Hier passiert vielen Arbeitnehmern im Hinblick auf das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ein bestimmter Fehler. Ein ordnungsgemäßes BEM durch den Arbeitgeber ist regelmäßig eine der Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung wegen Krankheit. Hat kein BEM stattgefunden, ist dies aus kündigungsrechtlicher Sicht für den Arbeitnehmer zwar günstig: Seine Abfindungschancen steigen, weil eine Kündigung wegen Krankheit dann so gut wie keine Aussicht auf Erfolg hat. Bietet der Arbeitgeber aber ein BEM an, darf der Arbeitnehmer dies grundsätzlich nicht ablehnen. Er sollte vielmehr gut vorbereitet zum ersten Gesprächstermin, dem BEM-Gespräch, hingehen. Andernfalls kann der Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung später leichter durchsetzen, was den Verhandlungsdruck auf ihn deutlich reduziert.
Auch wichtig zu wissen: Eine einmalige längere Krankheitsphase, etwa von einigen Monaten, reicht für sich regelmäßig noch nicht für eine krankheitsbedingte Kündigung aus. Erst wenn der Arbeitnehmer an drei aufeinander folgenden Jahren jeweils länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krankgeschrieben war, kann eine krankheitsbedingte Kündigung unter Umständen erfolgreich sein. Die übrigen Kündigungsvoraussetzungen, neben anderen die negative Gesundheitsprognose, müssen zudem auch gegeben sein.
Praxistipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten. Nutzen Sie die kostenlosen unverbindlichen Erstberatungsangebote spezialisierter Fachanwaltskanzleien. Dort erfahren Sie, welche Schritte in Ihrem Fall nötig sind, um sich mit dem Arbeitgeber während der Erkrankung auf eine Abfindung zu einigen.
Im Fall einer Kündigung rate ich dazu, den Experten oder die Expertin sofort anzurufen und die Klage- und Abfindungschancen umgehend auszuloten. Nach einer Kündigung müssen Sie sich beeilen, um Ihre Rechte durchzusetzen: Eine Kündigungsschutzklage ist nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung möglich; eine sofortige Zurückweisung wegen fehlender Vollmacht geht nur innerhalb von je nach Fall etwa drei bis fünf Tagen. Je früher man nach einer Kündigung zum spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt geht, desto besser.