Stellenabbau bei der Commerzbank (TIPPS)
Stellenabbau bei der Commerzbank: Was Beschäftigte jetzt wissen und beachten müssen
Die Commerzbank plant erneut einen erheblichen Stellenabbau. Das berichtet Der Spiegel online am 08.05.2026. Demnach sollen in den kommenden Jahren zusätzlich zu bereits angekündigten Maßnahmen mehrere tausend Arbeitsplätze wegfallen. Was sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jetzt beachten? Wie sollten sie sich im Fall eines Aufhebungsvertrag oder einer Kündigung verhalten, um eine möglichst hohe Abfindung zu erreichen?
Stellenabbau trotz guter Zahlen – ist das zulässig?
Zunächst: Auch wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmen – wie dem Spiegel-Bericht zufolge aktuell die Commerzbank – dürfen betriebsbedingte Kündigungen aussprechen. Entscheidend ist nicht, ob ein Unternehmen Gewinne erzielt, sondern ob eine unternehmerische Entscheidung vorliegt, durch die Arbeitsplätze wegfallen.
Selbst Maßnahmen zur Gewinnoptimierung können also Kündigungen rechtfertigen. Vor Gericht lässt sich daraus grundsätzlich keine Unwirksamkeit ableiten – allenfalls entsteht bei Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichtern eine gewisse Skepsis, die dazu führt, dass betriebsbedingte Kündigungen von erfolgreichen Unternehmen mitunter strenger unter die Lupe genommen werden. Dennoch gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Man kann sich keineswegs darauf verlassen, dass „gute Zahlen“ vor Kündigungen schützen.
Kündigung oder Aufhebungsvertrag: Was droht realistisch?
Bei großen Restrukturierungen setzen Unternehmen häufig in erster Linie nicht auf Kündigungen – so will die Commerzbank dem Spiegel zufolge Stellen abbauen, von betriebsbedingten Kündigungen ist nicht die Rede – , sondern vielmehr auf Aufhebungsverträge und Freiwilligenprogramme. Diese erscheinen zwar auf den ersten Blick attraktiv, bieten aber bei genauer Betrachtung meist nicht die beste Lösung für den Arbeitnehmer.
Wichtig: Solange nichts unterschrieben ist, besteht das Arbeitsverhältnis unverändert fort. Der Arbeitgeber hat dann aufgrund des Kündigungsschutzes regelmäßig nur begrenzte Möglichkeiten, sich einseitig zu trennen.
Vorsicht bei Veränderungen im Arbeitsverhältnis
In Umbruchphasen kommt es häufig zu organisatorischen Änderungen. Beschäftigte werden versetzt, Aufgaben verändern sich oder neue Strukturen entstehen. Hier ist besondere Vorsicht geboten.
Wer solchen Änderungen zustimmt – ausdrücklich oder durch widerspruchsloses Verhalten über längere Zeit – der ändert damit den Inhalt seines Arbeitsvertrags. Das kann später erhebliche Nachteile nach sich ziehen, vor allem im Kündigungsschutzprozess oder bei Abfindungsverhandlungen.
Unterschrift unter Aufhebungsvertrag: Meist endgültig
Ein zentraler Grundsatz lautet: Ist ein Aufhebungsvertrag einmal unterschrieben, kann der Arbeitnehmer das regelmäßig nicht mehr rückgängig machen. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei Täuschung, Drohung oder unfairem Verhandeln – kann ein Aufhebungsvertrag angefochten werden.
Besonders kritisch sind sogenannte „Sprinterprämien“ oder kurzfristige Zusatzangebote bei schneller Unterschrift. Diese sollen Beschäftigte zu vorschnellen Entscheidungen bewegen. Aus anwaltlicher Sicht gilt sind solche Angebote selten optimal. In individuellen Verhandlungen lassen sich regelmäßig bessere Ergebnisse erzielen.
Abfindungspoker: Warum Selbstverhandlung riskant ist
Viele Betroffene versuchen zunächst, selbst zu verhandeln. Das ist verständlich, aber riskant. Zwei zentrale Probleme treten immer wieder auf:
Erstens fehlt dem Arbeitnehmer häufig die notwendige Erfahrung und Kenntnis im Arbeitsrecht. Zweitens wird man als Verhandlungspartner in eigener Sache oft nicht ernst genommen. Das führt regelmäßig zu schlechteren Ergebnissen.
Typisch sind Fälle, in denen Beschäftigte über Monate verhandeln und dann mit einem Angebot kommen, das sich durch professionelle Vertretung noch deutlich steigern lässt. Der Grund liegt auf der Hand: Arbeitgeber kalkulieren ein, wie erfahren und durchsetzungsstark ihr Gegenüber ist.
Informationen als Schlüssel zum Erfolg
Ein oft unterschätzter Faktor ist die Informationslage. Wer gut informiert ist – etwa über interne Planungen, Sozialpläne oder die Haltung des Betriebsrats – hat im „Abfindungspoker“ bessere Karten.
Deshalb gilt: Kontakte im Unternehmen pflegen, Entwicklungen aufmerksam verfolgen und relevante Informationen sichern. Diese können später bares Geld wert sein.
Rechtsschutzversicherung und Vorbereitung
Die Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung ist gerade in dynamischen Situationen sinnvoll – vor allem wenn später doch eine Kündigung ausgesprochen wird.
Zudem sollten sich Betroffene frühzeitig mental und strategisch vorbereiten. Verhandlungen über das eigene Arbeitsverhältnis sind belastend und erfordern einen kühlen Kopf. Nervosität oder Zeitdruck wirken sich fast immer negativ aus.
Fazit: Nicht vorschnell handeln
Der wichtigste Rat lautet: Ruhe bewahren und keine vorschnellen Entscheidungen treffen. Weder sollten Beschäftigte unüberlegt unterschreiben noch eigenständig verhandeln.
Wer seine Position kennt, gut informiert ist und professionell beraten vorgeht, hat deutlich bessere Chancen – sei es zur Abwehr einer Kündigung oder zur Durchsetzung einer hohen Abfindung.