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Rechtsschutzversicherungen: Abzocke oder sinnvoll?

05.01.2026
5min

Rechtsschutzversicherung: Wissenswertes und Praxistipps vom Fachanwalt

Fachanwalt Alexander Bredereck hat seit vielen Jahren mit Rechtsschutzversicherungen zu tun. Seine Erfahrungen und Lehren fasst er hier in zehn Punkten zusammen. Sein Fazit ist zweigeteilt: Rechtsschutz ist meist sinnvoll, aber in der Praxis oft konfliktbeladen.

1. Ist es generell sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung zu haben?

Laut Fachanwalt Bredereck eindeutig: Ja. Trotz aller Kritik sollte man bestimmte Lebensbereiche immer gegen die finanziellen Risiken eines Rechtsstreits absichern. Die Probleme betreffen nicht den Grundsatz an sich, sondern das Verhalten vieler Versicherer im Leistungsfall. Denn nicht selten verweigern Rechtsschutzversicherungen die Übernahme der Kosten für die Rechtsvertretung, was gerade in existentiellen Krisen bei Kündigung oder drohendem Verlust der Wohnung besonders kritisch ist.

2. Was sollte man absichern?

Nicht alles muss abgesichert sein, drei Bereiche hingegen schon:

  1. Verkehrsrecht
    Das Verkehrsrecht ist für Fachanwalt Bredereck der wichtigste Baustein. Einen schweren Verkehrsunfall kann niemand sicher verhindern. Es spielt keine Rolle, ob man viel oder wenig verdient – die rechtlichen und finanziellen Folgen können erheblich und existenzbedrohend sein. In solchen Situationen stellt sich nicht die Frage, ob man sich einen Anwalt „leisten will“, sondern man braucht anwaltliche Vertretung, um die finanziellen Folgen eines Unfalls wenigstens abzumildern.
  2. Arbeitsrecht
    Wer Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist, sollte auch das Arbeitsrecht unbedingt absichern. Gerade Beendigungsstreitigkeiten, also Kündigungen und Aufhebungsverträge, sind teuer. Je höher das Einkommen, desto höher der Streitwert – bei gleichbleibendem Versicherungsbeitrag. Deshalb ist Rechtsschutz im Arbeitsrecht besonders sinnvoll, und umso sinnvoller, je höher das Einkommen, auch wenn es hier in der Praxis häufig zu Auseinandersetzungen mit den Versicherungen kommt.
  3. Mietrecht
    Auch das Mietrecht sollte abgesichert sein, wenn man Mieterin oder Mieter ist. Geht es um den Bestand der Wohnung, steht für viele schnell die Existenz auf dem Spiel. Aus Sicht von Fachanwalt Bredereck wäre eine Rechtsschutzversicherung in anderen Rechtsgebieten dagegen grundsätzlich nicht unbedingt nötig.

3. Das zentrale Problem

Das Hauptproblem ist das Regulierungsverhalten vieler Versicherer. Oft sind Versicherungen günstig im Abschluss, verweigern oder verzögern aber die Leistung, sobald ein Schadensfall eintritt. Genau hier entsteht der Ärger, den viele Versicherte und Anwälte erleben.

4. Die beste Rechtsschutzversicherung finden

Vergleichsportale, Tests und Rankings vergleichen meist lediglich Preise und Vertragsklauseln. Sie sagen aber kaum etwas aus über das Entscheidende, nämlich wie zuverlässig eine Versicherung im Ernstfall reguliert. Aus Sicht von Fachanwalt Bredereck ist dafür die Praxiserfahrung der Anwälte entscheidend. Am Ende bleibt der Versicherungsnehmerin und dem Versicherungsnehmer nur, sich selbst eine Meinung zu bilden – jedenfalls bedeutet „billig“ nicht automatisch „gut“. Fachanwalt Bredereck empfiehlt allerdings die Zeitschrift Finanztest, da dort bei vergangenen Tests auch das Regulierungsverhalten der getesteten Versicherungen untersucht wurde.

5. Der Schadensfall

Ob die Rechtsschutz greift, hängt davon ab, ob es einen Schadensfall gibt. Im Arbeitsrecht wäre das ein vom Versicherungsnehmer behauptete Pflichtverstoß des Arbeitgebers.

  • Bei Kündigungen liegt er praktisch immer vor.
  • Beim Aufhebungsvertrag ebenfalls, jedenfalls eindeutig wenn er unter Druck vom Arbeitgeber vorgelegt wird („Unterschrift oder Kündigung!“). Man muss dann grundsätzlich nicht erst die Kündigung abwarten, damit ein Schadensfall vorliegt.
  • Problematisch sind Freiwilligenprogramme oder Fälle, in denen Beschäftigte einen Aufhebungsvertrag verlangen. Hier fehlt es oft am Pflichtverstoß des Arbeitgebers.
  • Wer ohne Kündigung „weg will und eine Abfindung möchte“, braucht Anknüpfungspunkte wie Mobbing, nicht bezahlte Überstunden oder Arbeitszeitverstöße.

6. Die Deckungsanfrage

Die Deckungsanfrage kann man selbst stellen, riskiert dabei aber unzutreffende oder unvollständige Auskünfte. Alternativ kann sie über den Anwalt laufen. Diese Tätigkeit ist grundsätzlich vergütungspflichtig, wird aber von vielen Kanzleien, so grundsätzlich auch von Fachanwalt Bredereck und seiner Kanzlei, kostenfrei übernommen.

7. Kostenloses Ersttelefonat

Bei einer (auch drohenden) Kündigung durch den Arbeitgeber/Vermieter und im Fall eines Aufhebungsvertrags empfiehlt Fachanwalt Bredereck ein kostenloses Ersttelefonat bei einer entsprechend spezialisierten Fachanwaltskanzlei. So lässt sich neben den Klage- und Abfindungschancen auch klären, ob ein Schadensfall vorliegt.

8. Differenzen am Ende

Während oder am Ende der Mandatsbearbeitung kommt es häufig vor, dass Versicherungen Teilbeträge nicht übernehmen. Bei hohen Abfindungen tragen Mandanten solche Restkosten oft einfach selbst. Diese können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden.

9. Abschluss für die Zukunft

Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte grundsätzlich eine abschließen – auch wenn sie für eine aktuell laufende Rechtsvertretung nicht greift. Denn in bestimmten Konstellationen kann sie später doch noch relevant werden. Jedenfalls gilt das für Streitigkeiten im nächsten Arbeitsverhältnis. Hier unterschätzen viele Arbeitnehmer das Risiko, während der ersten sechs Monate des neuen Arbeitsverhältnisses überraschend gekündigt zu werden. Kommt es erneut zur Klage oder zu Abfindungsverhandlungen, ist man mit einer Rechtsschutz wenigstens dann regelmäßig abgesichert.

10. Die Versicherung wechseln?

Ein Wechsel des Versicherers während eines laufenden Prozesses ist riskant. Besser ist es, die bestehende Versicherung grundsätzlich zu behalten und gegebenenfalls erst in einer ruhigen, stabilen Phase zu wechseln – dann aber zu einer Versicherung mit hoffentlich günstigerem Regulierungsverhalten.