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Abfindungshöhe bei fristloser Kündigung

22.06.2026
4min

Fristlose Kündigung und Abfindung: Wann die Chancen steigen – und wann sie sinken

Eine fristlose Kündigung gehört zu den einschneidendsten Maßnahmen im Arbeitsrecht. Für die Betroffenen bedeutet sie nicht nur den sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes, sondern regelmäßig auch die Sorge vor einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, einem schlechten Arbeitszeugnis oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen davon aus, dass mit einer fristlosen Kündigung auch jede Aussicht auf eine Abfindung verloren ist. Doch so pauschal lässt sich das nicht sagen. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung möglich ist, hängt entscheidend davon ab, ob die Kündigung tatsächlich berechtigt ist.

Warum eine fristlose Kündigung so viel Druck erzeugt

Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit sofortiger Wirkung. Der Arbeitgeber wirft dem Beschäftigten dabei einen so schwerwiegenden Pflichtverstoß vor, dass ihm eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Typische Vorwürfe sind Diebstahl, Betrug, Beleidigungen, Tätlichkeiten oder andere erhebliche Vertragsverstöße.

In der Praxis spielen jedoch häufig auch vermeintliche „Kavaliersdelikte“ eine Rolle. Dazu gehören etwa Arbeitszeitbetrug, wenn während der Arbeitszeit privaten Tätigkeiten nachgegangen wird, oder fehlerhafte Spesen- und Fahrtkostenabrechnungen. Vielen Beschäftigten ist dabei gar nicht bewusst, welche schwerwiegenden arbeitsrechtlichen Folgen ein solches Verhalten haben kann, nämlich unter Umständen die fristlose Kündigung.

Berechtigte fristlose Kündigung schmälert die Abfindung

Ist der Kündigungsvorwurf berechtigt und lässt sich der Pflichtverstoß beweisen, verschlechtert sich die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers deutlich. Hinzu kommen weitere Risiken wie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und ein schwaches Arbeitszeugnis.

Dennoch lohnt sich auch in diesen Fällen häufig eine rechtliche Prüfung. Denn selbst wenn der Kündigungsgrund grundsätzlich besteht, müssen Arbeitgeber weitere Voraussetzungen einhalten. Fehler bei der Betriebsratsanhörung oder das Versäumen der gesetzlichen Zweiwochenfrist führen regelmäßig dazu, dass die fristlose Kündigung unwirksam ist. Dann eröffnen sich trotz des eigentlichen Vorwurfs neue Verhandlungsmöglichkeiten.

Schnelles Handeln kann entscheidend sein

Auch und gerade bei einer fristlosen Kündigung ist schnelles Handeln wichtig. Die sofortige Zurückweisung der Kündigung muss innerhalb weniger Tage erhoben werden. Wer zunächst mit Familie oder Freunden über die Situation spricht und erst später rechtlichen Rat einholt, verliert unter Umständen wichtige Verteidigungsmöglichkeiten.

Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung verbessert meist die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage; formale Fehler des Arbeitgebers werden rechtzeitig erkannt und für die eigene Verhandlungsposition genutzt.

Unberechtigte fristlose Kündigung kann die Abfindung erhöhen

Lassen sich die Vorwürfe des Arbeitgebers nicht beweisen, oder war die fristlose Kündigung offensichtlich unbegründet, verbessern sich die Abfindungschancen des Arbeitnehmers abermals.

Scheitert der Arbeitgeber nämlich mit seinem Vorwurf vor Gericht, steigt sein Prozessrisiko erheblich. Und je länger das Kündigungsschutzverfahren dauert, desto größer wird sein Risiko, einen erheblichen Annahmeverzugslohn nachzahlen und den Arbeitnehmer darüberhinaus weiterbeschäftigen zu müssen. Dieses wirtschaftliche und betriebliche Risiko verstärkt meist die Bereitschaft des Arbeitgebers, sich auf eine höhere Abfindung einzulassen. Eine unbegründete fristlose Kündigung kann daher die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers sogar stärken.

Nicht nur die Abfindung zählt

Selbst wenn eine hohe Abfindung nicht erreichbar ist, gibt es häufig weitere Ziele, die sich im Rahmen einer Einigung verfolgen lassen. Dazu gehören vor allem:

  • die Umwandlung der fristlosen in eine ordentliche Kündigung,
  • die Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld,
  • ein gutes oder sehr gutes qualifiziertes Arbeitszeugnis,
  • die Vermeidung oder Entschärfung strafrechtlicher Folgen.

Gerade bei schwerwiegenden Vorwürfen kann eine solche Gesamtlösung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sinnvoller sein als eine hohe Abfindungssumme.

Kurz zusammengefasst:

Eine fristlose Kündigung bedeutet keinesfalls das Ende aller Chancen auf eine Abfindung. Entscheidend ist, ob die Kündigung berechtigt ist und ob der Arbeitgeber sämtliche formalen Voraussetzungen eingehalten hat. Ist der Vorwurf begründet, fällt eine Abfindung häufig geringer aus und andere Ziele rücken in den Vordergrund. Erweist sich die Kündigung dagegen als unbegründet, kann sie sich sogar zu einem erheblichen Verhandlungsvorteil entwickeln. Deshalb sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer fristlosen Kündigung keine Zeit verlieren und ihre rechtlichen Möglichkeiten umgehend prüfen lassen.