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DAS kostet dich deine gesamte Abfindung!

22.06.2026
4min

Eigenkündigung zerstört Chancen auf Abfindung: Damit geben Arbeitnehmer ihre Verhandlungsmacht unnötig auf

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erleben Situationen, in denen der Druck am Arbeitsplatz unerträglich wird. Konflikte mit Vorgesetzten, Mobbing, gesundheitliche Belastungen oder eine dauerhafte Überforderung führen häufig zu dem Wunsch, den Arbeitsplatz möglichst schnell zu verlassen. Gerade in dieser Situation kann eine Eigenkündigung aber schwere finanzielle Nachteile bringen. Wer unüberlegt handelt, verzichtet unter Umständen auf viel Geld, das der Arbeitnehmer bei einer anderen Vorgehensweise mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte bekommen können.

Eine Eigenkündigung zerstört fast immer die Verhandlungsposition

Ist das Arbeitsverhältnis erst einmal durch eine Eigenkündigung beendet, entfällt regelmäßig die wichtigste Grundlage für Verhandlungen mit dem Arbeitgeber: der Kündigungsschutz. Dieser gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern regelmäßig die starke Position, die sie für die Durchsetzung einer hohen Abfindung brauchen.

Mit der eigenen Kündigung wird dieses Druckmittel regelmäßig aufgegeben. Nachträglich noch eine Abfindung durchzusetzen, ist dann fast immer unmöglich.

Gesundheitliche Belastungen führen oft zu vorschnellen Entscheidungen

Besonders problematisch sind Fälle, in denen Beschäftigte über einen längeren Zeitraum unter erheblichem Druck stehen. Wer trotz Krankheit arbeitet, ständig erreichbar ist oder sich dauerhaft überfordert fühlt, trifft Entscheidungen häufig in einer emotionalen Belastungssituation.

Gerade dann erscheint die sofortige Eigenkündigung oft als einziger Ausweg. Arbeitsrechtlich kann sie jedoch, wie bereits ausgeführt, erhebliche Nachteile mit sich bringen. Selbst wenn das Verhalten des Arbeitgebers als respektlos oder belastend empfunden wird, bedeutet dies nicht automatisch, dass später erfolgreich Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche durchgesetzt werden können. Solche Verfahren sind in der Praxis regelmäßig mit hohen rechtlichen Hürden verbunden.

Erst prüfen, dann handeln

Bevor Beschäftigte selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten sie ihre rechtliche Ausgangslage sorgfältig prüfen. Häufig bestehen deutlich bessere Möglichkeiten, das Arbeitsverhältnis zu beenden und gleichzeitig finanzielle Vorteile zu sichern.

Dazu gehören beispielsweise:

  • eine Kündigung des Arbeitgebers mit anschließender Kündigungsschutzklage,
  • Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag,
  • die Prüfung arbeitsrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit dem bestehenden Arbeitsverhältnis.

Welche Strategie sinnvoll ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Entscheidend ist jedoch, dass keine unumkehrbaren Schritte unüberlegt erfolgen.

Auch beim Aufhebungsvertrag ist Vorsicht geboten

Nicht nur eine Eigenkündigung kann finanzielle Chancen zunichte machen. Auch ein vorschnell unterschriebener Aufhebungsvertrag verhindert oft, dass die eigene Verhandlungsposition in angemessener Weise zu Geld gemacht wird. Später kann man diesen nur unter engen Voraussetzungen ungeschehen machen.

Eine Anfechtung hat nur dann eine gewisse Aussicht auf Erfolg, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, etwa eine widerrechtliche Drohung oder Täuschung. Die Beweislast liegt dann aber bei der Arbeitnehmerin oder beim Arbeitnehmer. Deren Rechtsposition ist hier erheblich schwieriger als bei einer Kündigungsschutzklage.

Rechtliche Beratung sollte vor der Unterschrift erfolgen

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Beschäftigte erst dann rechtlichen Rat suchen, wenn sie bereits selbst gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben. Allein: Zu diesem Zeitpunkt sind viele Gestaltungsmöglichkeiten bereits verloren.

Wer dagegen frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch nimmt, kann seine Verhandlungsposition häufig deutlich verbessern. Oft bestehen Möglichkeiten, den Kündigungsschutz gezielt für Verhandlungen zu nutzen oder eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirtschaftlich günstiger zu gestalten. Gerade bei langjährigen Arbeitsverhältnissen oder belastenden Konfliktsituationen kann dies erhebliche finanzielle Unterschiede ausmachen.

Ausnahmefälle bleiben selten

Zwar gibt es Einzelfälle, in denen sich auch nach einem unterschriebenen Aufhebungsvertrag noch Verbesserungen erreichen lassen. Voraussetzung sind jedoch meist besondere Umstände, etwa eine nachweisbare Drohung oder eine erhebliche psychische Drucksituation während der Vertragsunterzeichnung. Solche Fälle sind jedoch die Ausnahme und ersetzen keine sorgfältige Vorbereitung vor einer weitreichenden Entscheidung.

Kurz zusammengefasst:

Wer seinen Arbeitsplatz wegen Mobbings, Überlastung oder gesundheitlicher Probleme verlassen möchte, sollte verständlicherweise schnell eine Lösung finden. Trotzdem ist eine Eigenkündigung häufig der finanziell nachteiligste Weg. Sie kann dazu führen, dass Chancen verloren gehen und spätere Verhandlungen kaum noch möglich sind.

Sinnvoller ist es regelmäßig, zunächst die rechtliche Situation prüfen zu lassen und erst danach über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Wer vorschnelle Entscheidungen vermeidet, verbessert seine Chancen erheblich, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer angemessenen finanziellen Kompensation zu verbinden.