Youtube

Neuer Job während laufender Kündigungsschutzklage – Beachte DAS!

22.09.2025
4min

Nach einer Kündigung stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft vor der Frage: Darf ich während der laufenden Kündigungsschutzklage einen neuen Job annehmen? Oder muss ich dies sogar? Die Unsicherheit ist groß: Ist der neue Job vereinbar mit den Pflichten aus dem (noch) bestehenden Arbeitsverhältnis? Riskiert der Arbeitnehmer eine erneute Kündigung? Und nicht zuletzt: Wie wirkt sich dies auf die Abfindungschancen aus? Fachanwalt Alexander Bredereck erklärt, worauf Betroffene achten müssen:

Grundproblem: Weiterbestehendes Arbeitsverhältnis und Wesen einer Kündigungsschutzklage

Wer während der Kündigungsfrist oder danach während des laufenden Kündigungsschutzverfahrens bei einem anderen Arbeitgeber anfängt, bewegt sich auf dünnem Eis. Kommt dies heraus, sprechen Arbeitgeber nicht selten eine weitere Kündigung aus – zum Beispiel wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot. Gleichzeitig kann der neue Job taktische Nachteile im Abfindungspoker bringen: Der Arbeitgeber kann dann argumentieren, dass eine Rückkehr vom Arbeitnehmer ohnehin nicht mehr gewollt ist – und hat dann weniger Anreiz, eine Abfindung zu zahlen. Das hängt damit zusammen, weswegen überhaupt Kündigungsschutzklage erhoben wird: Arbeitnehmer wollen damit schließlich erreichen, dass die Kündigung unwirksam ist und das alte Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Praxisbeispiel

Das Landesarbeitsgericht Köln entschied im Frühjahr 2025 einen hierfür relevanten Fall: Ein Rechtsanwalt hatte parallel zur Kündigungsschutzklage eine neue Tätigkeit aufgenommen. Sein Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin erneut – diesmal wegen Wettbewerbsverstoßes. Das Urteil zeigt, wie schnell eine zusätzliche Kündigung droht, wenn Arbeitnehmer zu früh den Arbeitsplatz wechseln.

Zehn Punkte, die Arbeitnehmer beachten sollten

Um rechtliche Risiken zu vermeiden und gleichzeitig die Abfindungschancen nicht zu verspielen, sollten Arbeitnehmer folgende Aspekte im Blick behalten:

  1. Während der Kündigungsfrist keinen neuen Job:
    Jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist besteht das Arbeitsverhältnis fort. Ein anderer Job in dieser Zeit kann als Vertragsbruch oder Wettbewerbsverstoß gewertet werden. Die Folge: Das Risiko ist hier besonders hoch, dass der Arbeitgeber erneut kündigt und die Abfindungschancen des Arbeitnehmers deutlich sinken.
  2. Vorsicht (während des Verfahrens) auch nach Ablauf der Kündigungsfrist:
    Ein neuer Job kann dann taktische Nachteile bringen, da Arbeitgeber ungern Abfindungen zahlen, wenn allen klar ist, dass der Arbeitnehmer nicht zurückkehren wird.
  3. Nachteile bei Abfindungen:
    Wer offenlegt, bereits etwas Neues zu haben, zeigt dem Arbeitgeber, dass der Arbeitsplatz nicht mehr gewollt ist – ein klarer Nachteil im Abfindungspoker.
  4. Pflicht zur Schadensminderung:
    Theoretisch besteht die Obliegenheit, sich um neue Arbeit zu bemühen. Gerichte werten dies aber nicht so streng, wie Arbeitgeber es oft darstellen. Die arbeitsrechtlichen und prozessualen Risiken, die man eingeht, wenn man einen neuen Job ablehnt, sind erfahrungsgemäß deutlich geringer und treten seltener ein, als die Nachteile, die man durch einen neuen Job riskiert.
  5. Gefahr einer weiteren Kündigung:
    Arbeitgeber nutzen gerne das Argument des Wettbewerbsverbots, um eine neue Kündigung nachzuschieben und Druck im Verfahren aufzubauen.
  6. Risiko der Entdeckung:
    Auch wenn Arbeitnehmer glauben, ein neuer Job bleibe verborgen – über Lohnsteuer, Meldungen oder Auskunftsansprüche kommt er oft doch ans Licht.
  7. Kluger Umgang bei Bewerbungen:
    Bewerbungen sollten erfolgen, um die eigene Mitwirkungspflicht zu dokumentieren. Ob daraus tatsächlich ein neuer Job wird, bleibt in der Hand des Arbeitnehmers.
  8. Kommunikation mit neuen Arbeitgebern:
    Falls man einen neuen Job annimmt, sollte man grundsätzlich die laufende Kündigungsschutzklage erwähnen. Seriöse Arbeitgeber wissen diese Offenheit zu schätzen.
  9. Taktisches Zuwarten lohnt sich oft:
    Wer die Aufnahme einer neuen Tätigkeit hinauszögert, verbessert regelmäßig seine Verhandlungsposition. Hat der Arbeitgeber keine anderen Jobperspektiven, sind Arbeitgeber regelmäßig eher bereit, eine hohe Abfindung zu zahlen.
  10. Juristische Beratung ist unverzichtbar:
    Jeder Fall ist anders. Vor der Entscheidung für oder gegen einen neuen Job während des Verfahrens sollte unbedingt ein erfahrener und spezialisierter Fachanwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet werden.

Timing und Strategie entscheiden

Ein übereilter Wechsel kann die Abfindungschancen erheblich schmälern und zusätzliche rechtliche Risiken auslösen. In vielen Fällen kann es daher besser sein, zunächst das Verfahren laufen zu lassen, Bewerbungen vorzubereiten, aber einen neuen Job nicht sofort anzutreten. Gleichzeitig müssen Arbeitnehmer ihre Pflichten gegenüber der Arbeitsagentur erfüllen und sich um neue Jobs bewerben und dies nachweisen.

Fachanwalt Bredereck rät: „Gesundheit und Familie gehen bei einer Kündigung immer vor – aber wer im Kündigungsschutzverfahren eine hohe Abfindung erzielen will, sollte taktisch klug agieren und den richtigen Zeitpunkt für den Jobwechsel wählen.“