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Kündigung um die Feiertage 🎄 – Unser Service!

08.12.2025
4min

Kündigung rund um Weihnachten: Warum schnelles Handeln und anwaltliche Hilfe jetzt besonders wichtig sind

Die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gilt vielen als ruhige Phase. Arbeitsrechtlich ist jedoch oft das Gegenteil der Fall. Gerade rund um die Feiertage kommt es immer wieder zu Kündigungen, Aufhebungsverträgen und taktischem Druck seitens der Arbeitgeber.

Kündigungen im Dezember sind kein Tabu mehr

Früher galt in vielen Unternehmen eine gewisse Zurückhaltung vor den Feiertagen. Diese „Schonfrist“ gibt es heute kaum noch. Arbeitgeber sprechen sogar vermehrt Kündigungen im Dezember aus, teils bewusst in der Hoffnung, dass Beschäftigte wegen Urlaubs, Feiertagen oder organisatorischer Unsicherheit Fristen versäumen.

Genau hier liegt ein zentrales Risiko: Die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage läuft unabhängig von Weihnachten, Betriebsferien oder Jahreswechsel. Wer diese Frist versäumt, verliert fast immer endgültig die Möglichkeit, sich gegen die Kündigung zu wehren – selbst dann, wenn sie offensichtlich rechtswidrig war.

Wir erleben es jeden Jahr, dass Arbeitnehmer bei einer Kündigung vor Weihnachten erst kurz vor Fristende oder sogar zu spät reagieren. Viele an sich guten Klage- und Abfindungschancen gehen dadurch regelmäßig verloren oder werden deutlich geschmälert.

Die Kanzlei von Fachanwalt Bredereck bleibt handlungsfähig – auch über die Feiertage

Die Kanzlei von Fachanwalt Bredereck organisiert ihre Abläufe rund um Weihnachten deshalb besonders strukturiert. Auch zwischen den Feiertagen ist die Kanzlei telefonisch erreichbar, Kündigungen und Aufhebungsverträge können deutschlandweit geprüft werden, Kündigungsschutzklagen können fristwahrend eingereicht werden.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das: Niemand muss aus Sorge vor den Feiertagen abwarten. Wer sich am selben Tag nach Zugang der Kündigung bei uns meldet, erhält rechtzeitig eine Einschätzung seiner Erfolgsaussichten, der Abfindungschancen und der weiteren Strategie und Vorgehensweise.

Aufhebungsvertrag: Ruhe bewahren, nichts unterschreiben

Neben Kündigungen spielen Aufhebungsverträge rund um Weihnachten ebenfalls eine besondere Rolle. Viele Arbeitgeber versuchen „vor Jahresende“ einen Schnitt zu machen und setzen Beschäftigte unter Zeitdruck. Eindeutig gilt aber:

Es gibt keine Verpflichtung, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.

Die Kanzlei Bredereck rät ausdrücklich dazu, Aufhebungsverträge nie unter Zeitdruck zu unterschreiben. Seriöse Arbeitgeber verhandeln auch im neuen Jahr weiter. Wer sich hingegen zur schnellen Unterschrift drängen lässt, riskiert erhebliche Nachteile bei Abfindung, Arbeitslosengeld und seinen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis.

Fristen, Haftungsrisiken und warum frühes Handeln entscheidend ist

Neben der Drei-Wochen-Klagefrist gibt es eine weitere, deutlich kürzere, relevante Frist, nämlich bei der Zurückweisung der Kündigung wegen fehlender Vollmacht. Auch auf diese Frist, die je nach den Umständen etwa drei bis fünf Werktage beträgt, kann es ankommen. Zwar wirken die Feiertage hier in Einzelfällen fristverlängernd – darauf sollte man sich aber nicht verlassen.

Grundsätzlich gilt: Je früher die Kontaktaufnahme, desto größer sind die rechtlichen und taktischen Möglichkeiten.

Problematisch wird es, wenn der Arbeitnehmer seine Vorgehensweise zuerst mit Freunden und Familie bespricht – und sich zeitlich verzettelt. Dann droht ein Zeitverlust, den man später mitunter nicht mehr ausgleichen kann. Gerade in der Weihnachtszeit steigt zudem das Haftungsrisiko für Kanzleien, weshalb verspätete Fälle unter Umständen nicht übernommen werden können.

Abfindung sichern: Risiko beim Arbeitgeber halten

Ein weiterer zentraler Grundsatz: Je größer das prozessuale Risiko für den Arbeitgeber, desto höher fällt regelmäßig die Abfindung aus.

Wer Fristen versäumt oder zu lange zögert, nimmt dem Arbeitgeber genau dieses Risiko – und schwächt damit die eigene Verhandlungsposition. Die Kanzlei von Fachanwalt Bredereck konzentriert sich seit Jahren auf die Durchsetzung von Abfindungen, auf Kündigungsschutz und Aufhebungsverträge. Voraussetzung dafür ist jedoch immer die rechtzeitige Reaktion der Betroffenen.

Fazit: Gerade an Weihnachten ist anwaltliche Begleitung besonders wichtig

Kündigungen rund um Weihnachten sind längst Realität. Emotionen und Ablenkung wegen der Feiertage, die eingeschränkte Erreichbarkeit mancher Kanzleien, sowie Unsicherheit auf Arbeitnehmerseite führen immer wieder zu folgenschweren Fehlern.

Die Kanzlei von Fachanwalt Alexander Bredereck sorgt mit klaren Abläufen, telefonischer Erreichbarkeit und bundesweiter Vertretung dafür, dass auch zwischen den Feiertagen fristwahrend geklagt werden kann. Wer gekündigt wurde oder ein Aufhebungsangebot erhält, sollte daher nicht warten, sondern sofort juristischen Rat einholen.