Kündigung erhalten? Das solltest du über unser Erstgespräch wissen! (mit RA Regulski)
Kostenloses Erstgespräch bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag: Optimal beraten und vorbereitet
Wer eine Kündigung erhält oder mit einem Aufhebungsvertrag konfrontiert wird, steht oft unter Schock – und zögert. Dabei ist gerade in dieser Phase schnelles Handeln entscheidend. Die auf Kündigungsschutz und Abfindungen spezialisierte Kanzlei von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dazu bundesweit ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch an. In diesem Video sagen Fachanwalt Bredereck und sein Kanzleimitarbeiter Rechtsanwalt Regulski, wie diese Gespräche ablaufen, welche Fragen gestellt werden sollten – und warum ein schneller Anruf meist bares Geld wert ist.
Warum sofortiger Kontakt nach der Kündigung wichtig ist
Im Gespräch betonen die Anwälte Bredereck und Regulski, dass Arbeitnehmer sich im Fall einer Kündigung idealerweise noch am selben Tag melden sollten, an dem sie das Kündigungsschreiben erhalten. Der Grund: Es gibt Maßnahmen, wie eine sofortige Zurückweisung der Kündigung, für die man nur wenige Tage Zeit hat. Hinzu kommt, dass auch wenn man für die Kündigungsschutzklage grundsätzlich drei Wochen Zeit hat, ein sofortiger Kontakt zur Kanzlei eine entspannte und effektive Vorbereitung erleichtert.
Arbeitnehmer, die länger zögern, verbauen sich wichtige Optionen – und verschlechtern dadurch mitunter ihre Verhandlungsposition. Gerade wer emotional überfordert ist oder erst „eine Nacht drüber schlafen“ möchte, riskiert, dass sich das Zeitfenster für juristische Angriffspunkte und bestimmte Verhandlungsmaßnahmen schließt.
Kündigungsschutz: Wert erkennen, Chancen nutzen
Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass sich eine Kündigungsschutzklage nur bei langer Betriebszugehörigkeit oder höherem Gehalt lohnt. Dem ist nicht so: Bereits nach mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, wenn bei entsprechender Betriebsgröße dann das Kündigungsschutzgesetz greift, zahlen Arbeitgeber oft hohe Abfindungen, um langwierige Verfahren und teure Klagerisiken zu vermeiden.
Aber auch kurz im Unternehmen Tätige können erfolgreich klagen und eine Abfindung herausholen – vor allem, wenn es einen Betriebsrat gibt oder eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetz (AGG) vorliegen könnte. Bredereck: „Der Kündigungsschutz ist bares Geld wert. Wer auf die Klage verzichtet, verzichtet auf dieses Geld.“
Verpasste Fristen: Gefahr für den Kündigungsschutz
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist verreist oder krankgeschrieben ist. Wird das Kündigungsschreiben in dieser Zeit zugestellt und nicht rechtzeitig bemerkt, kann die Klagefrist verstreichen – mit gravierenden Folgen. Eine nachträgliche Zulassung der Klage ist zwar theoretisch möglich, jedoch an strenge Voraussetzungen gebunden. Nur wer unverschuldet von der Kündigung nichts erfährt, kann auf Kulanz hoffen – muss dies aber binnen zwei Wochen nach Kenntnisnahme nachweisen.
Der Rat der Kanzlei: Jemand sollte während der Abwesenheit regelmäßig den Briefkasten kontrollieren. Denn: „Diese Frist ist praktisch irreparabel“, so Bredereck.
Keine Rechtsschutzversicherung? Trotzdem handeln!
Ein häufiger Grund für Untätigkeit ist die Sorge vor Anwaltskosten. Nur ist diese meist unbegründet: Oft sind die Klage- und Abfindungschancen so gut, dass sich eine Klage auch ohne Rechtsschutzversicherung lohnt. Die Kanzlei geht dabei mit einem klaren Prinzip vor: Es wird grundsätzlich nur dann zur Klage geraten, wenn die zu erwartende Abfindung die entstehenden Kosten übertrifft – in den meisten Fällen machen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Klage und erreichter Abfindung aber ein deutliches Plus. Gerade bei gut verdienenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – ab etwa 5.000 bis 6.000 Euro brutto monatlich – ist nicht selten ein Jahresgehalt oder mehr als Abfindung realisierbar.
Was erwartet die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer im Erstgespräch?
Das Erstgespräch läuft persönlich, verständlich und ohne juristische Fachsimpelei ab. Die Betroffenen schildern ihren Fall, das Kanzleiteam analysiert die Ausgangslage und entwickelt eine erste Strategie. Im Anschluss erhalten die Ratsuchenden eine strukturierte E-Mail mit konkreten Handlungsempfehlungen, Fristen und einer Zusammenfassung des Gesprächs.
Wichtig: Auch dieses Schreiben ist unverbindlich – die Mandatierung erfolgt erst, wenn sich die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer für eine Zusammenarbeit entscheidet. Fälle ohne Erfolgsaussichten werden grundsätzlich nicht übernommen. Das schützt nicht nur die Ratsuchenden vor unnötigen Kosten, sondern auch die Kanzlei vor falschen Erwartungen.
Warum gerade diese Kanzlei?
Die Stärke unserer Kanzlei liegt in ihrer Spezialisierung: Rund 30 Mitarbeitende befassen sich fast ausschließlich mit Kündigungsschutz und Aufhebungsverträgen – deutschlandweit. Für jede Fallkonstellation – ob verhaltensbedingte, krankheitsbedingte oder betriebsbedingte Kündigung – stehen ausgewiesene Experten bereit. Wer seinen Arbeitsplatz behalten will, wird ebenso spezialisiert vertreten wie jemand, der die bestmögliche Abfindung erzielen möchte.
„Unser Anspruch ist: Wenn wir mit unserem Team nichts rausholen, hätte es kein anderer geschafft“, sagt Bredereck.
Ein starkes Gefühl von Gerechtigkeit
Viele Ratsuchende berichten später, wie wichtig ihnen die juristische Aufarbeitung war – selbst dann, wenn sie längst einen neuen Job haben. Wer sich zur Wehr setzt, gewinnt nicht nur finanziell, sondern auch emotional: Man geht nicht als passives Opfer aus der Trennung, sondern als jemand, der für seine Rechte eingetreten ist.
Der erste Schritt entscheidet
Wem gekündigt wird oder wer einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommt, sollte umgehend handeln. Ein Anruf beim spezialisierten Team unserer Kanzlei ist der Anfang einer erfolgreichen Verhandlung – sei es für eine faire Abfindung oder für eine Rückkehr an den alten Arbeitsplatz.