Kündigung auf Facebook publik machen? Mach’s nicht SO!
Kündigung erhalten: Warum Arbeitnehmer auf Facebook jetzt keine Fehler machen sollten
Ein Fall aus den sozialen Medien zeigt, welche Fehler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer Kündigung vermeiden sollten. Ein gekündigter Beschäftigter veröffentlichte auf Facebook öffentlich Kritik an seinem Arbeitgeber – inklusive abwertender Kommentare über die Unternehmensleitung. Was emotional nachvollziehbar sein mag, ist arbeitsrechtlich und strategisch sehr problematisch.
Öffentliche Kritik am alten Arbeitgeber: riskant für die Zukunft
Wer nach einer Kündigung seinem Ärger in den sozialen Medien für alle einsehbar Luft macht, sollte die Folgen bedenken. Zwar ist das Verhältnis zum alten Arbeitgeber häufig ohnehin belastet. Doch wirken solche Äußerungen schädlich darüber hinaus.
Denn künftige Arbeitgeber recherchieren regelmäßig online. Auch wenn dies datenschutzrechtlich nicht immer zulässig ist, geschieht es faktisch. Wer dort negative oder aggressive Beiträge über frühere Arbeitgeber findet, wird Zweifel an seiner grundsätzlichen Einstellung zu Loyalität und Professionalität wecken. Die Chancen auf eine neue Stelle können dadurch erheblich sinken.
Kündigung erhalten: Jetzt zählt die richtige Reaktion!
Entscheidend ist, wie Arbeitnehmer unmittelbar nach der Kündigung reagieren. Wer länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt ist und in einem Unternehmen mit regelmäßig mehr als zehn Mitarbeitenden arbeitet, fällt unter das Kündigungsschutzgesetz.
In diesen Fällen gilt: Die Kündigung sollte – nach Rücksprache mit einem spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht – innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden. Ein bloßer „Widerspruch“ – wie er mitunter in sozialen Netzwerken von Nutzern empfohlen wird – ist rechtlich wirkungslos.
Wichtig ist zudem, frühzeitig zu handeln. Idealerweise wird bereits am ersten Tag nach Zugang der Kündigung spezialisierter anwaltlicher Rat eingeholt. Denn neben der Klage können unter Umständen weitere rechtliche Schritte sinnvoll sein, etwa die sofortige Zurückweisung einer Kündigung aus formalen Gründen.
Öffentliche Äußerungen können Kündigungsgründe liefern
Besonders kritisch sind beleidigende oder herabwürdigende Aussagen über den Arbeitgeber. Im geschilderten Fall wurde dem Vorstand öffentlich mangelnde Kompetenz vorgeworfen. Solche Äußerungen können – je nach Einzelfall – einen eigenständigen Kündigungsgrund darstellen.
Selbst wenn die ursprüngliche Kündigung rechtlich haltlos war, kann der Arbeitgeber durch nachträgliches Verhalten des Arbeitnehmers zusätzliche Argumente gewinnen. Im Extremfall droht sogar eine fristlose Kündigung wegen schwerer Pflichtverletzung.
Hinzu kommt: Werden in Kommentaren Dritter strafbare Inhalte wie Beleidigungen oder Drohungen veröffentlicht und vom Betroffenen nicht entfernt, kann dies ebenfalls zu Lasten des Arbeitnehmers wirken und seine Klage- und Abfindungschancen ebenfalls erheblich verringern.
Abfindung in Gefahr: Strategische Fehler vermeiden
Dieser zentrale Punkt wird tatsächlich oft unterschätzt: Wer sich falsch verhält, gefährdet seine Verhandlungsposition. Gerade wenn eine Abfindung im Raum steht, kommt es auf eine möglichst starke Ausgangslage an, die man mit dem oben geschilderten Verhalten nur schwächen kann.
Öffentliche Angriffe auf den Arbeitgeber können diese Position massiv einschränken. Denn sie liefern dem Arbeitgeber zusätzliche Argumente und reduzieren die Bereitschaft, eine hohe Abfindung zu zahlen.
Der richtige Weg ist daher ein anderer: Zunächst sollte die eigene Situation nüchtern analysiert werden. Welche Chancen bestehen im Kündigungsschutzverfahren? Welche Abfindung ist realistisch? Erst danach sollten weitere Schritte erfolgen.
Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stattdessen tun sollten
Statt impulsiv zu reagieren, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen:
- Keine öffentlichen Äußerungen über den Arbeitgeber
- Kündigung unverzüglich rechtlich prüfen lassen
- Fristen beachten, vor allem die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage
- Verhandlungsstrategie entwickeln, besonders im Hinblick auf eine mögliche Abfindung
Hilfreich dabei: Eine realistische Einschätzung der eigenen Position – etwa anhand von Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Gehalt, Kündigungsgrund und beruflicher Branche. Auf dieser Website finden Sie dazu einen praxisnahen Abfindungsrechner; auf dem YouTube-Kanal von Fachanwalt Bredereck gibt es dazu zahlreiche, nach Themen sortierte Videos.
Loyalität als entscheidender Faktor bei neuen Arbeitgebern
Auch aus Sicht potenzieller neuer Arbeitgeber ist das Verhalten nach einer Kündigung nicht unwichtig. Selbst in Branchen, in denen Konfliktfähigkeit gefragt ist, wird letztlich immer auch Loyalität erwartet.
Wer öffentlich gegen seinen früheren Arbeitgeber vorgeht, riskiert, als illoyal oder unberechenbar wahrgenommen zu werden. Viele Arbeitgeber werden in solchen Fällen lieber auf andere Bewerber setzen – zumal wenn diese fachlich vergleichbar sind.
Fazit: Emotionen kontrollieren, Chancen sichern
Der Fall zeigt deutlich: Nach einer Kündigung kommt es nicht nur auf die rechtliche Situation im Zeitpunkt der Kündigung an, sondern auch auf das Verhalten danach. Öffentliche Kritik mag kurzfristig befreiend wirken, ist aber langfristig oft schädlich.