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Kandidatur für Betriebsrat = Höhere Abfindung?

23.02.2026
4min

Betriebsratskandidatur als Abfindungsbooster? Chancen, Risiken und strategische Einordnung

Im Zusammenhang mit den anstehenden turnusmäßigen Betriebsratswahlen 2026 stellt sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ganz praktische Frage: Lohnt es sich, für den Betriebsrat zu kandidieren, wenn man eigentlich perspektivisch aus dem Unternehmen ausscheiden möchte – möglichst gegen Zahlung einer hohen Abfindung? Nach Einschätzung von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck ist die Antwort in den allermeisten Fällen eindeutig: Ja, die Kandidatur und erst recht ein Mandat im Betriebsrat wirken regelmäßig als deutlicher Abfindungsbooster. Ganz ohne Risiken ist diese Strategie allerdings nicht.

Besonderer Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Ausgangspunkt ist der besondere Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern. Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz, der greift, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und im Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt sind, genießen Mitglieder des Betriebsrats einen zusätzlichen, besonders starken Kündigungsschutz, der deutlich über den allgemeinen Kündigungsschutz hinausgeht. Kündigungen sind dort nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich, häufig nur bei schwersten Pflichtverletzungen und regelmäßig erst nach Zustimmung des Betriebsrats oder ihrer gerichtlichen Ersetzung.

Warum dieser Schutz regelmäßig als Abfindungsbooster wirkt

Diese zusätzlichen Hürden haben erfahrungsgemäß einen eindeutigen Effekt: Je schwieriger es für den Arbeitgeber wird, sich von einer bestimmten, unliebsamen Person zu trennen, desto höher ist in der Regel seine Bereitschaft, eine Abfindung zu bezahlen – und desto höher werden regelmäßig auch die angebotenen Abfindungssummen. Lange Verfahren, ungewisse Erfolgsaussichten und ein hohes finanzielles Risiko im Fall eines Prozessverlustes wirken sich regelmäßig zugunsten der Arbeitnehmerseite aus. In dieser Konstellation lassen sich häufig deutlich höhere Abfindungen erzielen als bei vergleichbaren Fällen ohne besonderen Kündigungsschutz.

Die Kandidatur für den Betriebsrat gilt dementsprechend als überaus wirkungsvoller Hebel. Fachanwalt Bredereck schätzt aus seiner anwaltlichen Erfahrung, dass eine Kandidatur in etwa 90 Prozent der Fälle förderlich für die Abfindungsperspektive ist. Dennoch weist er ausdrücklich darauf hin, dass es keine Garantien gibt. Weder gibt es einen Anspruch auf Abfindung noch eine Sicherheit dafür, dass jede Strategie in jedem Einzelfall aufgeht. Eine Kandidatur ist aber jedenfalls objektiv geeignet, die eigene Verhandlungsposition zu stärken.

Ausnahmefälle: Wenn sich die Situation zunächst verschlechtert

Wo liegen also die Fälle, in denen sich die Betriebsratsrolle ausnahmsweise negativ auswirken kann? Problematisch kann es vor allem dort werden, wo Arbeitgeber kein Interesse an einer arbeitsgerichtlichen, mithin öffentlichen Auseinandersetzung haben und zugleich kein akuter Trennungsdruck besteht. Viele etablierte Unternehmen wollen weder Schlagzeilen über Konflikte mit dem Betriebsrat noch arbeitsgerichtliche Verfahren, die nach außen wirken. Hier kann es vorkommen, dass Arbeitgeber weder kündigen noch aktiv einen Aufhebungsvertrag anbieten. Die Situation gerät dann nicht selten ins Stocken.

Hinzu kommt, dass nicht jeder Betriebsrat vom Arbeitgeber als gleichermaßen störend wahrgenommen wird. Ein Betriebsratsmitglied, das sich kaum engagiert oder Teil eines insgesamt arbeitgebernahen Gremiums ist, wird häufig schlicht hingenommen. Erst wenn Betriebsratsmitglieder beginnen, ihre Rechte aktiv wahrzunehmen, Anträge zu stellen, auf Einhaltung des Betriebsverfassungsgesetzes zu pochen oder Druck aufzubauen, ändert sich mitunter die Lage. Dann kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis als zunehmend belastend empfinden.

Aktives Betriebsratsmandat um Druck aufzubauen

Gerade darin liegt dann auch die strategische Möglichkeit, eine festgefahrene Situation wieder in Bewegung zu bringen. Ein engagiertes Betriebsratsmitglied kann den Handlungsspielraum des Arbeitgebers spürbar einschränken. In der Praxis führt dies häufig dazu, dass der Wunsch nach einer einvernehmlichen Trennung wieder wächst. Auch wenn es hier zunächst im Einzelfall langsamer vorangehen kann, bestätigt sich langfristig meist eine einfache Grundregel des Arbeitsrechts: Je besser der Kündigungsschutz, desto höher das wirtschaftliche Risiko für den Arbeitgeber, wenn er den Arbeitnehmer loswerden will – und desto größer das Abfindungspotenzial.

Kurz zusammengefasst: Unterm Strich fällt die Bewertung eindeutig aus. Die Kandidatur für den Betriebsrat, die Wahl in das Gremium oder auch die Mitarbeit im Wahlvorstand sind aus anwaltlicher Sicht klare Abfindungsbooster. In seltenen Ausnahmefällen kann es zu Verzögerungen oder taktischen Nachteilen kommen. Diese lassen sich jedoch häufig durch weitere Schritte korrigieren. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über einen Ausstieg aus dem Unternehmen nachdenken, bleibt die Betriebsratskandidatur damit ein wirksames strategisches Instrument auf dem Weg zu einer hohen Abfindung.