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Fernsehanwalt reagiert auf Kommentare zum Aufhebungsvertrag! (Q&A)

21.01.2026
4min

Abfindungsrechner, Aufhebungsvertrag und Kündigungsschutz – welche Denkfehler Arbeitnehmer teuer zu stehen kommen

Fachanwalt Alexander Brederecks YouTube-Video „10 Punkte zu Aufhebungsverträgen“ hat im Netz zu vielen Kommentaren und Fragen angeregt. Besonders häufig geht es darum, wie realistisch bestimmte Abfindungshöhen sind, wann man verhandeln sollte – und wann Abwarten bares Geld kostet. Anhand der gängigsten Kommentare und Rückfragen sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck, worauf es in solchen Situationen ankommt:

Abfindungsrechner: Richtwert – keine Obergrenze

Häufig wollten Nutzer mehr über seinen Abfindungsrechner auf fernsehanwalt.de wissen. Beispielsweise halten einige die dort errechneten Ergebnisse für unrealistisch hoch und gehen von deutlich niedrigeren Summen aus. Nach der langjährigen Erfahrung von Fachanwalt Bredereck ist das oft aber genau umgekehrt: Vor allem bei kurzen Beschäftigungszeiten und gutem Kündigungsschutz sind Faktoren von drei oder vier Bruttomonatsgehälter keineswegs ungewöhnlich – in vielen Fällen ist das sogar eher defensiv gerechnet.

Wichtig ist dabei der Blick auf die Ausgangslage: Wer noch keine Kündigung erhalten hat, sitzt oft in einer vergleichsweise starken Position. Denn der Arbeitgeber muss erst einmal einen belastbaren Kündigungsgrund finden. Dabei gilt grundsätzlich: Je stärker der Kündigungsschutz des Arbeitnehmers, desto eher lohnt sich aus Sicht des Arbeitgebers eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung – und desto höher wird letztlich erfahrungsgemäß die Abfindung sein.

Sozialplan ist das Minimum – nicht das Ziel

Kommt ein Sozialplan ins Spiel, glauben viele, damit sei die Abfindungshöhe praktisch festgelegt. Tatsächlich ist die Sozialplanabfindung nur das garantierte Minimum. Der Arbeitnehmer kann in individuellen Verhandlungen mit Zustimmung des Arbeitgebers immer auch höhere Abfindungen erreichen.

Aber: Hat man sich erst einmal auf einen Sozialplan geeinigt, werden höhere Einzelabfindungen schnell zum Problem. Denn dann stellt sich die Frage, warum andere Beschäftigte in derselben Situation weniger bekommen sollen. Das begrenzt den Handlungsspielraum von Personalabteilung, Unternehmensjuristen und externen Verhandlern – auch dann, wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter schneller loswerden möchte und eigentlich zu einer höheren Abfindung bereit wäre.

Typische Denkfehler bei Aufhebungsverträgen

In der Praxis tauchen immer wieder ähnliche Fehler auf, die die Abfindung unnötig verringern beziehungsweise die eigene Position schwächen:

  • zu frühe Zustimmung zum ersten Angebot
  • Warten auf den Sozialplan statt früher Verhandlungen
  • Unterschätzung der eigenen Verhandlungsposition
  • Verhandlungen ohne spezialisierten anwaltlichen Beistand
  • Angst vor Eskalation, obwohl genau diese Drohkulisse oft der Hebel ist

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: unterschätztes Risiko

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Bei einem Aufhebungsvertrag droht grundsätzlich eine Sperrzeit, weil der Arbeitnehmer damit an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mitwirkt. Das kann zu einem spürbaren finanziellen Einschnitt führen: Am Anfang fallen regelmäßig zwölf Wochen Arbeitslosengeldzahlung weg; ist die Gesamtbezugsdauer entsprechend verkürzt, fallen am Ende der Bezugsdauer zusätzliche Zeiten weg. Deshalb geht es beim Aufhebungsvertrag nicht nur um die Abfindung, sondern auch um die „Folgekosten“ – ein Grund mehr, weshalb man die Verhandlung grundsätzlich einem spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht überlassen sollte.

Abfindung und Insolvenz: lieber sicher als steueroptimiert

Besonders riskant ist es, Abfindungen aus steuerlichen Gründen zeitlich weit nach hinten zu schieben. Kommt es zu einer Insolvenz, kann eine später fällige Abfindung zur einfachen Insolvenzforderung werden – ein klarer Nachteil für Arbeitnehmer. Daher: Erst die Auszahlung der Abfindung absichern, dann über Steuerthemen nachdenken.

Kündigungsschutz: stark – aber nur, wenn man ihn nutzt

Der Kündigungsschutz in Deutschland ist aus Sicht von Fachanwalt Bredereck insgesamt gut austariert. Aber er hilft nur denjenigen, die aktiv werden! Ohne Kündigungsschutzklage kann der Arbeitnehmer seine Rechte und Abfindungschancen regelmäßig nicht durchsetzen – selbst wenn die Kündigung gegen arbeitsrechtliche Vorgaben verstößt und von einem Gericht für unwirksam erklärt worden wäre.

Fazit: Timing entscheidet über die Abfindung

Ob Aufhebungsvertrag, Freiwilligenprogramm oder anstehender Sozialplan: Es kommt oft aufs Timing an. Wer früh agiert, erhöht oft die Chancen auf eine schnelle Einigung – und damit häufig auch auf eine höhere Abfindung. Wer dagegen abwartet, verhandelt später oft unter schlechteren Bedingungen. Kündigungsschutz, Strategie und professionelle Verhandlung: Daran entscheidet sich, ob der Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer „okay“ ist – oder richtig gut.