Endet der Abfindungspoker im Kammertermin?
Abfindungspoker im Kammertermin: Wann es sich lohnt, weiter zu kämpfen
Wer eine Kündigung erhält und Kündigungsschutzklage erhebt, landet nicht selten früher oder später im Kammertermin vor dem Arbeitsgericht. Der Kammertermin ist die gerichtliche Hauptverhandlung vor dem Arbeitsgericht; sie findet statt, wenn der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht scheitert, mithin keine gütliche Einigung zwischen den Parteien zustande gekommen ist. Spätestens im Kammertermin stellt sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer häufig die entscheidende Frage: Muss ich ein Vergleichsangebot annehmen – oder lohnt es sich, weiter zu pokern, um eine höhere Abfindung zu erzielen?
Vergleich im Kammertermin: Keine Pflicht zur Zustimmung
Zunächst gilt grundsätzlich: Niemand ist verpflichtet, einem Vergleich zuzustimmen. Ein gerichtlicher Vergleich ist letztlich nichts anderes als ein Vertrag. Wie bei jedem Vertrag entscheiden allein Sie, ob Sie ihn abschließen wollen oder nicht. Selbst wenn das Angebot objektiv „gut“ erscheint, können Sie es ablehnen – etwa weil Sie lieber im Arbeitsverhältnis bleiben möchten oder auf ein besseres Ergebnis spekulieren.
Mehr Druck durch Urteil? Nur die halbe Wahrheit
Viele Arbeitnehmer verfolgen dabei eine Strategie: Sie hoffen auf ein Urteil, das die Unwirksamkeit der Kündigung feststellt, um den Druck auf den Arbeitgeber zu erhöhen. Dieser Gedanke ist grundsätzlich nachvollziehbar. Gewinnt der Arbeitnehmer den Prozess, drohen dem Arbeitgeber erhebliche finanzielle Belastungen, etwa durch Annahmeverzugslohn. Das kann die Bereitschaft erhöhen, doch noch eine höhere Abfindung zu zahlen.
Allerdings greift diese Überlegung oft zu kurz. Denn der Druck steigt nicht nur auf Arbeitgeberseite – auch für den Arbeitnehmer wächst das Risiko. Entscheidend ist stets der konkrete Verfahrensstand. Während zu Beginn noch viele Unsicherheiten bestehen, liegen im Kammertermin meist bereits umfangreiche Schriftsätze, Stellungnahmen und Einschätzungen des Gerichts vor. Wenn es bis dahin keine Einigung gab, kann das verschiedene Gründe haben: überhöhte Erwartungen, fehlende Risikoeinsicht beim Arbeitgeber oder schlicht taktisches Verhalten auf beiden Seiten.
Das unterschätzte Risiko: Rückkehr in den Job
Wer in dieser Situation weiter pokert, muss sich bewusst sein, dass ein Urteil nicht automatisch zu einer besseren Abfindung führt. Zwar erhöht sich das wirtschaftliche Risiko des Arbeitgebers mit fortschreitender Dauer des Verfahrens. Doch wenn dieser das Risiko falsch einschätzt oder bewusst eingeht, bleibt ein Vergleich möglicherweise aus.
Hinzu kommt ein oft unterschätztes Szenario: Gewinnt der Arbeitnehmer den Prozess, lebt das Arbeitsverhältnis grundsätzlich fort. Das bedeutet konkret, dass der Arbeitnehmer wieder zur Arbeit erscheinen muss. Genau hier liegt ein praktisches Problem. Viele Arbeitnehmer haben sich emotional bereits vom Arbeitgeber gelöst und sehen sich nicht mehr in der Lage, dorthin zurückzukehren.
In der Praxis führt dies häufig zu neuen Spannungen. Entweder entsteht eine erneute Verhandlungssituation – oft mit besseren Ergebnissen für den Arbeitnehmer – oder das Arbeitsverhältnis wird tatsächlich fortgesetzt, zumindest vorübergehend. Letzteres kann für den Arbeitnehmer belastend sein, auch gesundheitlich, vor allem wenn das Vertrauensverhältnis bereits nachhaltig gestört ist.
Praxisbeispiele: Zwei mögliche Verläufe
Zwei unterschiedliche Beispiele aus der Praxis zeigen beide Möglichkeiten: In einem Fall führte das Weiterkämpfen nach gewonnenem Prozess dazu, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf keinen Fall weiter beschäftigen wollte und schließlich eine deutlich höhere Abfindung zahlte. In einem anderen Fall hingegen arbeitete der Arbeitnehmer nach gewonnenem Kündigungsschutzprozess zunächst weiter, ohne dass es zu einer Einigung kam – es gab dann kaum noch Möglichkeiten, in Abfindungsverhandlungen Druck auf den Arbeitgeber aufzubauen.
Praxistipp: Strategie statt Hoffnung
Was bedeutet das für die Praxis? Der „Abfindungspoker“ ist kein Selbstläufer. Ob sich das Weiterkämpfen lohnt, hängt stark von der individuellen Situation ab: Wie hoch ist das Prozessrisiko? Wie verhält sich der Arbeitgeber? Als wie nachteilig empfindet er es, wenn Sie nach gewonnenem Prozess zurückkehren? Und vor allem: Sind Sie bereit, im Zweifel tatsächlich an ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren?
Kurz zusammengefasst:
Ein Vergleich im Kammertermin ist immer eine freiwillige Entscheidung. Wer ihn ablehnt, kann unter Umständen mehr erreichen – geht aber auch ein höheres Risiko ein. Entscheidend ist eine realistische Einschätzung der eigenen Position und eine klare Strategie. Ohne diese kann sich der vermeintliche Poker schnell gegen den Arbeitnehmer wenden.