BOSCH Stellenabbau: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?
Bosch Power Tools: Was Mitarbeitende jetzt bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag beachten sollten
Bei Bosch Power Tools herrscht derzeit große Verunsicherung: Die Standorte in Leinfelden-Echterdingen und Sebnitz sollen geschlossen werden, rund 500 Beschäftigte sind betroffen. Berichtet hat darüber Merkur.de am 21.10.2025. Demnach ist von Abfindungsangeboten und Kündigungen die Rede, mit der Schlagzeile: „Wer nicht annimmt, wird gekündigt.“ Wie sollten sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jetzt am besten verhalten?
Standortschließung: Schwerer Stand für Beschäftigte – aber nicht aussichtslos
Soll ein gesamter Standort geschlossen werden, sind betriebsbedingte Kündigungen für Arbeitgeber zwar grundsätzlich leichter durchsetzbar. Dennoch haben Beschäftigte auch hier gute Möglichkeiten, sich zu wehren oder zumindest eine bessere Abfindung zu verhandeln. Denn nicht jede Schließung ist so eindeutig, wie es zunächst scheint.
Häufig bleiben Restarbeiten oder bestimmte Bereiche werden zeitversetzt abgewickelt. Dann muss eine Sozialauswahl durchgeführt werden: Der Arbeitgeber muss prüfen, wen die Kündigung am wenigsten hart trifft – abhängig von Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und einer möglichen Schwerbehinderung. Fehler bei dieser Sozialauswahl können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen und die Verhandlungschancen deutlich verbessern.
Aufhebungsvertrag oder Kündigung – wo liegen die Unterschiede?
Viele Beschäftigte erhalten derzeit Angebote für Aufhebungsverträge mit einer Abfindung. Wichtig ist: Niemand ist verpflichtet, zu unterschreiben. Wer den Vertrag nicht annimmt, kann auf die Kündigung warten und dagegen Kündigungsschutzklage einreichen – meist mit guten Chancen auf eine höhere Abfindung.
Hinzu kommt: Ein Kündigungsschutz bis Ende 2027, wie er bei Bosch teilweise vereinbart wurde, stärkt die Position der Betroffenen. Allerdings sollte man anwaltlich prüfen lassen, ob eine derartige Vereinbarung tatsächlich wirksam ist und auf den eigenen Fall zutrifft. Hier hilft eine Beratung durch eine auf Kündigung und Abfindung spezialisierte Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht.
Transfergesellschaft und „Speedprämie“ – wann lohnt sich das?
Viele Unternehmen bieten in solchen Situationen den Wechsel in eine Transfergesellschaft an. Dort wird das alte Arbeitsverhältnis beendet, man bleibt aber für eine Übergangszeit mit reduziertem Gehalt beschäftigt. Das kann sinnvoll sein, etwa wenn man bald in Rente geht oder über die Transferphase in eine neue Anstellung wechseln möchte.
Ob sich das rechnet, hängt vom individuellen Fall ab – insbesondere von der Dauer, den Qualifizierungsmaßnahmen und den finanziellen Bedingungen.
Auch sogenannte „Speedprämien“ sind verbreitet – also Extra-Boni, wenn man den Aufhebungsvertrag besonders schnell unterschreibt. Das klingt verlockend, ist aber riskant. Wer vorschnell unterschreibt, verzichtet regelmäßig auf rechtliche Möglichkeiten. In vielen Fällen lässt sich eine solche Prämie auch später noch verhandeln.
Häufige Risiken bei Aufhebungsverträgen
Ein Aufhebungsvertrag kann für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer gravierende Nachteile haben. Zu den größten Risiken zählen:
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Die Agentur für Arbeit kann bis zu 12 Wochen Sperrzeit verhängen.
- Kürzung der Anspruchsdauer: Die Bezugszeit des Arbeitslosengelds kann um ein Viertel verkürzt werden.
- Fehlende Ansprüche: Offene Punkte wie Bonuszahlungen, Urlaubsabgeltung, Überstunden oder Betriebsrenten sollten mit einbezogen und klar geregelt sein.
- Zeugnis und Formulierungen: Eine gute Note (beispielsweise „sehr gut“) sollte festgelegt werden.
- Beendigungsdatum: Wer bereits einen neuen Job hat, kann häufig eine frühere Beendigung mit besseren Konditionen verhandeln.
Was Betroffene jetzt tun sollten
- Nicht unter Druck setzen lassen. Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie den Vertrag nicht geprüft haben.
- Beratung einholen. Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung ist die anwaltliche Beratung und Vertretung bei einem Aufhebungsvertrag in der Regel abgedeckt.
- Fristen beachten. Nach Erhalt einer Kündigung gilt: innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen.
- Beweise sichern. Sichern Sie interne Informationen, E-Mails oder Stellenanzeigen, bevor der Zugang zum Firmennetz gesperrt wird.
- Sozialplan prüfen. Erkundigen Sie sich beim Betriebsrat oder der Schwerbehindertenvertretung über den Stand der Verhandlungen.
- Transferangebot durchrechnen. Prüfen Sie, ob sich die Teilnahme finanziell lohnt – besonders mit Blick auf Rente und Arbeitslosengeld.
Daher: Chancen nutzen, Fehler vermeiden
Auch wenn die Lage für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bosch Power Tools aktuell ernst ist: Wer überlegt handelt, hat gute Chancen, eine attraktive Abfindung zu erzielen oder gerichtlich gegen eine Kündigung vorzugehen. Wichtig ist, sich rechtzeitig beraten zu lassen, bevor man etwas unterschreibt oder rechtliche Schritte einleitet.
Ein Aufhebungsvertrag kann sinnvoll sein – aber nur, wenn alle Punkte geprüft sind und keine Sperrzeit droht. Wer stattdessen eine Kündigung abwartet, kann im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ebenfalls eine hohe, mitunter höhere, Abfindung erreichen.
In jedem Fall gilt: Nicht allein entscheiden – erst prüfen, dann handeln.