Betriebsübergang als Abfindungsbooster – So geht’s!
Betriebsübergang als Abfindungsbooster: Warum Arbeitnehmer ihre Chancen genau prüfen sollten
Ein Betriebsübergang sorgt bei vielen Beschäftigten zunächst für Unsicherheit. Der Arbeitgeber wechselt, Unternehmensbereiche werden verkauft oder ganze Betriebe gehen auf einen neuen Inhaber über. Arbeitsrechtlich kann eine solche Situation jedoch erhebliche Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit sich bringen – besonders dann, wenn es um die Höhe einer möglichen Abfindung geht.
Warum ein Betriebsübergang die Verhandlungsposition stärkt
Entscheidend für die Höhe einer Abfindung ist regelmäßig das Risiko des Arbeitgebers. Je größer die Gefahr für ihn ist, einen Kündigungsschutzprozess zu verlieren und Arbeitnehmer weiter beschäftigen zu müssen, desto größer ist häufig die Bereitschaft, eine Abfindung zu zahlen.
Genau hier kommt der Betriebsübergang ins Spiel. Nach § 613a BGB genießen Beschäftigte einen zusätzlichen gesetzlichen Schutz. Kündigungen, die allein wegen eines Betriebs- oder Betriebsteilübergangs ausgesprochen werden, sind unwirksam. Dadurch steigt das rechtliche Risiko sowohl für den bisherigen als auch für den neuen Arbeitgeber erheblich. Dieses zusätzliche Risiko wirkt sich meist unmittelbar auf die Verhandlungsbereitschaft und damit auf die mögliche Abfindungshöhe aus.
Kündigungsschutz wirkt doppelt
Für viele Arbeitnehmer greift bereits das Kündigungsschutzgesetz, weil sie länger als sechs Monate beschäftigt sind und der Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt.
Bei einem Betriebsübergang kommt zusätzlich der besondere Schutz nach § 613a BGB hinzu. Dadurch entsteht eine deutlich stärkere Rechtsposition. Selbst Beschäftigte, die sich noch in der sechsmonatigen Probezeit befinden oder in kleineren Betrieben arbeiten, profitieren von diesem besonderen Schutz. Auch und gerade dann können Betriebsübergänge zu einem erheblichen „Abfindungsbooster“ werden.
Der neue Arbeitgeber übernimmt bestehende Arbeitsverhältnisse
Ein weiterer wichtiger Punkt: Der Erwerber eines Betriebs tritt grundsätzlich in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Arbeitsbedingungen können nicht ohne weiteres einseitig verändert werden.
Für Käufer von Unternehmen oder Betriebsteilen bedeutet dies zusätzliche Risiken und Verpflichtungen. Viele Erwerber möchten deshalb möglichst vermeiden, dass es zu langwierigen arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Auch dies erhöht häufig die Bereitschaft, Konflikte durch eine finanzielle Lösung zu beenden oder gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Das Unterrichtungsschreiben kann entscheidend sein
Vor einem Betriebsübergang müssen Arbeitnehmer umfassend informiert werden. Das Gesetz verlangt detaillierte Angaben über Zeitpunkt, Gründe sowie rechtliche und wirtschaftliche Folgen des Übergangs.
Gerade hier passieren nach den Erfahrungen aus der Praxis häufig Fehler. Werden Beschäftigte nicht ordnungsgemäß informiert, beginnt die sonst geltende, einmonatige Widerspruchsfrist unter Umständen gar nicht zu laufen. Arbeitnehmer können dann später noch entscheiden, ob sie dem Übergang widersprechen wollen oder nicht. Diese Unsicherheit stellt für Arbeitgeber ein weiteres Risiko dar.
Vorsicht beim Widerspruch
Ob ein Widerspruch gegen den Betriebsübergang sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Entscheidung hängt von den konkreten Umständen ab.
Manchmal kann es vorteilhaft sein, zuerst abzuwarten und die Entwicklung beim neuen Arbeitgeber zu beobachten. In anderen Fällen kann ein Widerspruch die bessere Lösung sein. Wer hier vorschnell handelt, riskiert nicht selten erhebliche Nachteile.
Besonders problematisch wird es, wenn Arbeitnehmer ohne rechtliche Beratung Entscheidungen treffen, die später kaum noch korrigiert werden können. Ein einmal erklärter Widerspruch oder eine fehlerhafte Klagestrategie kann die eigenen Möglichkeiten erheblich einschränken.
Viele Fehlerquellen auf Arbeitgeberseite
Betriebsübergänge gehören zu den fehleranfälligsten Bereichen des Arbeitsrechts. Nach den Erfahrungen aus der Praxis passieren Arbeitgebern selbst bei sorgfältiger Vorbereitung immer wieder Fehler.
Typische Probleme entstehen etwa bei:
- der Information der Arbeitnehmer,
- der Zuordnung von Beschäftigten zu Betriebsteilen,
- Kündigungen im Zusammenhang mit dem Übergang,
- der Umsetzung organisatorischer Maßnahmen.
Solche Fehler können die Position von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern deutlich stärken und zusätzlichen Druck in Abfindungsverhandlungen erzeugen.
Fazit: Betriebsübergänge bieten oft besondere Chancen
Ein Betriebsübergang ist für Arbeitnehmer nicht nur ein organisatorisches Ereignis. Aus arbeitsrechtlicher Sicht kann er die eigene Verhandlungsposition erheblich verbessern. Der zusätzliche Schutz nach § 613a BGB, mögliche Fehler bei der Unterrichtung sowie weitere rechtliche Unsicherheiten führen häufig zu einem erhöhten Prozessrisiko. Genau dieses Risiko macht Betriebsübergänge oft zu einem wirksamen Hebel für höhere Abfindungen.
Wer von einem Betriebsübergang betroffen ist, sollte deshalb Unterrichtungsschreiben, Kündigung oder ein Abfindungsangebot besonders sorgfältig prüfen lassen.