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Bekomme ich Abfindung bei befristetem Vertrag?

16.03.2026
4min

Abfindung bei befristetem Arbeitsvertrag: Wann Beschäftigte Chancen darauf haben

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen davon aus, dass es nach dem Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses grundsätzlich keine Abfindung geben kann. Schließlich endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass auch bei Befristungen durchaus Chancen auf eine Abfindung bestehen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit der richtigen Strategie.

Befristeter Vertrag: Beendigung hat nicht automatisch Abfindung zur Folge

Ist ein Arbeitsvertrag wirksam befristet, endet er automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Anders als regelmäßig bei einer Kündigung, wo die Aussicht auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage meist genügend Druck erzeugt, damit der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt, besteht beim Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses an sich kein Anlass für eine Abfindung.

Läuft die Befristung ordnungsgemäß aus und wurde rechtlich alles korrekt geregelt, geht das Arbeitsverhältnis schlicht zu Ende – ohne dass es einen Ansatz für Abfindungsverhandlungen geben könnte. Viele Beschäftigte unterschätzen jedoch, dass bereits ein formaler Fehler in der Befristung erhebliche rechtliche Auswirkungen haben kann – und sich plötzlich doch Möglichkeiten für eine Abfindung ergeben.

Kündigung während der Befristung als Hebel

Abfindungschancen ergeben sich mitunter auch, wenn der Arbeitgeber das befristete Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden will. Das gilt vor allem dann, wenn die ordentliche Kündigung während der Befristung nicht zulässig ist, mithin wenn im Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelung enthalten ist, die eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit erlaubt. Fehlt eine solche Klausel, kann der Arbeitgeber nur außerordentlich kündigen – also nur bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer.

Beschäftigte geraten dadurch in eine starke Verhandlungsposition. Denn: Gelingt es dem Arbeitgeber nicht, das Arbeitsverhältnis wirksam vorzeitig zu beenden, bleibt ihm oft nur eine einvernehmliche Lösung – ein klassischer Ansatzpunkt für eine Abfindung.

Die Höhe der möglichen Abfindung orientiert sich in solchen Fällen regelmäßig an den Gehältern, die bis zum regulären Vertragsende noch zu zahlen wären.

Unwirksame Befristung als entscheidender Vorteil

Der wichtigste Ansatzpunkt für eine Abfindung ist aber folgender: Bestehen Zweifel daran, ob die Befristung überhaupt wirksam ist, könnte ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegen. Tatsächlich halten viele befristete Arbeitsverträge einer rechtlichen Prüfung nicht stand.

Grundsätzlich gilt:

  • Eine Befristung ohne Sachgrund ist nur bis zu zwei Jahren zulässig.
  • Danach ist eine Befristung nur mit einem konkreten Sachgrund möglich, etwa zur Vertretung oder für ein Projekt.

In der Praxis fehlen solche Sachgründe häufig oder sind nicht korrekt im Arbeitsvertrag niedergelegt. Ist die Befristung unwirksam, gilt das Arbeitsverhältnis rechtlich als unbefristet.

Das eröffnet erhebliche Abfindungsmöglichkeiten. Beschäftigte können dann verlangen, dass das Arbeitsverhältnis als unbefristet anerkannt wird. Arbeitgeber sind in solchen Situationen häufig bereit, eine hohe Abfindung zu zahlen, um das Arbeitsverhältnis dennoch zu beenden. Gerade in größeren Unternehmen wird dieser Weg oft gewählt, um langwierige Prozesse zu vermeiden.

Entfristungsklage: Das wichtigste Druckmittel

Um eine unwirksame Befristung geltend zu machen und ein befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes abzuändern, ist eine Entfristungsklage vor dem Arbeitsgericht erforderlich. Diese kann bereits während des laufenden Arbeitsverhältnisses erhoben werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, zunächst das Vertragsende abzuwarten. Wird das Arbeitsverhältnis dann nicht fortgesetzt, muss innerhalb von drei Wochen nach dem Ende der Befristung Klage erhoben werden.

Wer zu lange wartet und die Dreiwochenfrist versäumt, verliert in der Regel die Möglichkeit, sich auf die Unwirksamkeit der Befristung zu berufen.

Strategisches Vorgehen entscheidend

Gerade bei befristeten Arbeitsverhältnissen kommt es stark auf das richtige Timing und die Vorbereitung an. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung des Arbeitsvertrags kann entscheidend sein, um mögliche Fehler in der Befristung zu erkennen, und seine Abfindungschancen erfolgreich zu nutzen.

Zudem sollte geklärt werden, ob der Arbeitgeber an einer Fortsetzung interessiert ist oder ob bereits eine Beendigung geplant wird. Daraus ergeben sich unterschiedliche strategische Optionen, etwa frühzeitige Verhandlungen oder gezielte rechtliche Schritte.

Kurz zusammengefasst:

Auch bei befristeten Arbeitsverträgen kann eine Abfindung realistisch sein. Entscheidend ist jedoch, ob sich rechtliche Ansatzpunkte ergeben. Besonders relevant sind dabei:

  • eine unzulässige Kündigung während der Befristung
  • eine unwirksame Befristung
  • das Interesse des Arbeitgebers an einer vorzeitigen Beendigung

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, bestehen oft gute Chancen, eine Abfindung auszuhandeln. Ohne solche Ansatzpunkte bleibt es hingegen regelmäßig beim automatischen Vertragsende ohne zusätzliche Abfindungszahlung.