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Arbeitszeitreduzierung bei BOSCH zulässig?

02.10.2025
4min

Arbeitszeitverkürzung bei Bosch: Was Beschäftigte jetzt wissen und beachten sollten

Nach wiederholten Berichten über Stellenkürzungen bei Bosch sorgt nun eine weitere Schlagzeile für Verunsicherung unter den Beschäftigten: Ab dem 1. Januar 2026 soll die wöchentliche Arbeitszeit in bestimmten Bereichen – vorwiegend in Forschung und Entwicklung – auf 35 Stunden gesenkt werden. Betroffen wären Mitarbeitende, die bislang 38 oder 40 Stunden pro Woche gearbeitet haben. Die Folge: weniger Arbeitszeit, aber auch weniger Gehalt. Berichtet hat darüber die Stuttgarter Zeitung am 24.07.2025. Doch wäre eine solche Kürzung überhaupt rechtens? Und könnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dies strategisch nutzen – etwa, um in Abfindungsverhandlungen mehr herauszuholen?

Eingriff in die Hauptleistungspflichten

Auf den ersten Blick klingt die Maßnahme harmlos. Doch juristisch ist sie heikel. Eine Arbeitszeitverkürzung mit gleichzeitigem Gehaltsverlust ist regelmäßig ein Eingriff in die Hauptleistungspflichten des Arbeitsverhältnisses. Diese dürfen grundsätzlich nicht einseitig geändert werden.

Ein Beispiel verdeutlicht das Problem: Könnte ein Arbeitgeber im Vertrag 40 Stunden vereinbaren, sich aber vorbehalten, die Arbeitszeit beliebig auf 20 Stunden zu senken, hätte er ein Druckmittel, um unliebsame Mitarbeitende „herauszuhungern“. Das wäre schon mit dem Kündigungsschutzgesetz nicht vereinbar.

Tarifvertragliche Regelungen – aber nicht grenzenlos

Im Fall von Bosch beruft sich das Unternehmen demnach auf tarifvertragliche Regelungen. Tarifverträge eröffnen tatsächlich größere Spielräume, da sie zwischen starken Verhandlungspartnern – Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden – geschlossen werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in der Vergangenheit durchaus großzügig geurteilt, wenn solche Eingriffe tarifvertraglich abgesichert waren.

Doch Fachanwalt Bredereck weist darauf hin: Nicht alles, was im Tarifvertrag steht oder sich auf tarifliche Einigungen bezieht, ist automatisch rechtmäßig. Denn auch Tarifparteien verstoßen mitunter gegen arbeitsrechtliche Vorgaben. Insoweit sieht der Kündigungsschutzexperte hier Angriffspunkte: Seiner Meinung nach bestünden Zweifel, ob Bosch die im Tarifvertrag vorgesehenen Bedingungen für eine Kürzung erfüllen würde.

Angriffspunkt für Abfindungsverhandlungen

Für viele Beschäftigte, die ohnehin über einen freiwilligen Ausstieg nachdenken, kann die aktuelle Situation ein strategischer Hebel sein. Wer den Verdacht hat, dass die Arbeitszeitkürzung tariflich beziehungsweise arbeitsrechtlich zweifelhaft ist, kann diese Unsicherheit als Verhandlungsargument nutzen – besonders, wenn es um die Höhe einer Abfindung im Rahmen eines Freiwilligenprogramms geht.

Solche Programme, bei denen ein Arbeitgeber Mitarbeitenden einen freiwilligen Abschied mit finanzieller Entschädigung anbietet, sind juristisch fast immer eine Grauzone. Der Arbeitgeber betont meist, die Teilnahme sei „freiwillig“. Doch tatsächlich wollen viele Unternehmen ihre Belegschaft verkleinern, ohne betriebsbedingte Kündigungen aussprechen zu müssen. Wer in dieser Situation mit starken Argumenten Druck macht, verbessert oft seine Verhandlungsposition erheblich.

Empfehlenswert ist, die eigene Situation frühzeitig prüfen zu lassen – etwa über ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch mit Fachanwalt Bredereck oder über den Abfindungsrechner dieser Website, fachanwalt.de, mit dem sich die voraussichtliche Abfindungshöhe individuell berechnen lässt.

Rechtsschutzversicherung als Absicherung

Beschäftigte, die rechtlich gegen eine Arbeitszeitkürzung vorgehen möchten, sollten prüfen, ob ihre Rechtsschutzversicherung greift. Hier besteht regelmäßig ein Versicherungsschutz, da es sich um eine mögliche Vertragsverletzung des Arbeitgebers handelt. Selbst wenn der Ausgang eines solchen Verfahrens ungewiss ist, werden die Kosten einer Beratung und Vertretung in der Regel übernommen.

Zwei Strategien für Beschäftigte

Wie sollten sich Bosch-Mitarbeitende nun verhalten? Grundsätzlich gibt es zwei Strategien:

  1. Abwarten und reagieren: Wer seinen Arbeitsplatz behalten möchte und sich im Unternehmen wohlfühlt, kann zunächst abwarten, bis ein konkretes Angebot – etwa ein Aufhebungsvertrag – auf dem Tisch liegt. Erst dann macht eine Verhandlung über Abfindung oder Wechsel Sinn.
  2. Proaktiv verhandeln: Wer ohnehin über einen Wechsel nachdenkt, kann die aktuelle Unsicherheit nutzen, um frühzeitig eine attraktive Abfindung zu erzielen. Die Chancen sind jetzt oft besser als später, wenn viele Arbeitnehmer zur gleichen Zeit verhandeln, so Fachanwalt Bredereck.

Zusammengefasst: Arbeitszeitkürzung als Chance

Auch wenn Bosch als seriöser Arbeitgeber gilt, bleiben juristische Fragen offen. Eine einseitige Reduzierung der Arbeitszeit mit Lohneinbußen ist kein Routinevorgang – sie kann rechtlich angreifbar sein. Wer die Situation klug nutzt, kann daraus Vorteile ziehen.

Praxistipp: Auf fernsehanwalt.de steht unser Abfindungsrechner kostenlos zur Verfügung. Damit lässt sich schnell und anonym berechnen, welche Abfindung im konkreten Fall realistisch ist. Für viele Beschäftigte kann das der erste Schritt sein, um aus einer unklaren Lage eine starke Verhandlungsposition zu machen.