Abfindungshöhe & Rechtsschutzversicherung (+ Rechenbeispiel)
Rechtsschutzversicherung und Abfindungshöhe: Wann sie wirklich entscheidend ist
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fragen sich, ob eine Rechtsschutzversicherung die Chancen auf eine hohe Abfindung verbessert. Jedenfalls befürchtet man oft, im Fall einer Kündigung und Kündigungsschutzklage ohne Versicherung auf den Kosten sitzen zu bleiben oder sich ein Verfahren gar nicht leisten zu können. Der Kündigungsschutzexperte Fachanwalt Bredereck macht deutlich, dass die Rechtsschutzversicherung zwar eine wichtige Rolle spielen kann – entscheidend sind in erster Linie aber die Erfolgsaussichten der Klage.
Die Versicherung beeinflusst grundsätzlich nicht die Abfindungshöhe
Zunächst sollte der Arbeitnehmer herausfinden, welche Abfindung im konkreten Fall realistisch erreichbar ist. (Einen praxisnahen ersten Überblick liefert der Abfindungsrechner von Fachanwalt Bredereck auf fernsehanwalt.de.) Erst danach sollte es um die Rechtsschutzversicherung gehen.
Grundsätzlich erhöht diese die mögliche Abfindung nicht. Ihre Bedeutung liegt vielmehr darin, das finanzielle Risiko eines Kündigungsschutzverfahrens abzufedern. Deshalb sollte sie immer im Zusammenhang mit den übrigen Faktoren betrachtet werden, die den wirtschaftlichen Wert eines Verfahrens bestimmen. Wer die Erfolgsaussichten eines Falls realistisch einschätzt, kann auch besser beurteilen, welche Bedeutung die Rechtsschutzversicherung im Einzelfall tatsächlich hat.
Warum niedrige Einkommen besonders sorgfältig geprüft werden
Grundsätzlich gilt: Bei einem Bruttomonatsgehalt von 2.000 Euro lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung eher.
Zum einen fällt der wirtschaftliche Druck auf den Arbeitgeber meist geringer aus. Muss er im Fall eines verlorenen Kündigungsschutzprozesses Lohn nachzahlen, bewegt sich das finanzielle Risiko hier in einem überschaubaren Rahmen. Zum anderen entstehen dem Arbeitnehmer dennoch Anwaltskosten, die sich auf rund 2.000 Euro belaufen können.
Dadurch gewinnt die Frage an Bedeutung, ob dieses Kostenrisiko in einem vernünftigen Verhältnis zu der realistisch erreichbaren Abfindung steht. Gerade hier kann eine Rechtsschutzversicherung den entscheidenden Unterschied machen. Daher sollte bei niedrigeren Einkommen besonders sorgfältig geprüft werden, ob sich ein anwaltliches und gerichtliches Vorgehen wirtschaftlich lohnt.
Höhere Gehälter verändern das Verhältnis
Mit steigender Vergütung verändert sich diese wirtschaftliche Betrachtung deutlich.
Bei Arbeitnehmern mit Monatsgehältern von 5.000 und 10.000 Euro steigt regelmäßig auch das wirtschaftliche Risiko des Arbeitgebers erheblich, wenn ein Kündigungsschutzprozess verloren geht. Gleichzeitig wachsen zwar die Anwaltskosten, jedoch deutlich langsamer als das wirtschaftliche Potenzial des Verfahrens.
So liegen die Anwaltskosten für eine Kündigungsschutzklage mit Abfindungsvergleich bei einem Gehalt von 5.000 Euro bei rund 3.300 Euro, bei 10.000 Euro bei etwa 4.500 Euro. Im Verhältnis zu den möglichen wirtschaftlichen Folgen für den Arbeitgeber fallen diese Kosten deutlich weniger ins Gewicht. Deshalb verliert die Rechtsschutzversicherung mit zunehmender Vergütung an Bedeutung.
Ab wann die Rechtsschutzversicherung kaum noch eine Rolle spielt
Die Rechtsschutzversicherung verliert also mit zunehmendem Einkommen an Bedeutung. Bereits ab einem Bruttomonatsgehalt von etwa 5.000 Euro kann häufig auch ohne Rechtsschutzversicherung empfohlen werden, gegen eine Kündigung vorzugehen. Bei Einkommen von rund 10.000 Euro spielt sie für diese Entscheidung praktisch keine maßgebliche Rolle mehr.
Bei niedrigeren Einkommen muss dagegen wesentlich genauer geprüft werden, ob das Verhältnis zwischen möglicher Abfindung, Kostenrisiko und Erfolgsaussichten wirtschaftlich sinnvoll ist.
Warum Anfragen manchmal abgelehnt werden
Mitunter muss eine anwaltliche Vertretung in einzelnen Fällen bereits im Vorfeld abgelehnt werden.
Der ausschlaggebende Grund ist nicht allein das Fehlen einer Rechtsschutzversicherung. Entscheidend ist vielmehr, ob Aufwand, Kostenrisiko und Erfolgsaussichten in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Ist dies nicht der Fall, empfehle ich regelmäßig, einen Anwalt vor Ort aufzusuchen oder – sofern möglich – Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Auch fehlende Kapazitäten der Kanzlei spielen manchmal eine Rolle, wobei aber Kündigungen und Aufhebungsverträge grundsätzlich bevorzugt bearbeitet werden.
Kurz zusammengefasst:
Eine Rechtsschutzversicherung verbessert die Abfindungschancen grundsätzlich nicht unmittelbar. Sie beeinflusst aber vor allem das finanzielle Risiko eines Kündigungsschutzverfahrens. Bei niedrigen Einkommen spielt sie deshalb regelmäßig eine wichtige Rolle, weil mögliche Anwaltskosten stärker ins Gewicht fallen. Mit steigender Vergütung verliert dieser Aspekt zunehmend an Bedeutung. Ausschlaggebend bleibt stets das Verhältnis zwischen Erfolgsaussichten, Kostenrisiko und realistisch erwartbarer Abfindung.