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Abfindungshöhe bei Arbeit im Ausland (Besonderheiten)

22.07.2026
4min

Auslandseinsatz beendet? Warum bei einer Kündigung oft deutlich höhere Abfindungen möglich sind

Wer im Ausland arbeitet und plötzlich mit einer Kündigung, einem Aufhebungsvertrag oder einer Rückversetzung nach Deutschland konfrontiert wird, steht häufig vor einer besonders komplexen rechtlichen Situation. Kündigungsschutzexperte Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck weist darauf hin, dass gerade solche Konstellationen oft aber gute Chancen für hohe Abfindungen bieten – vorausgesetzt, die rechtlichen Besonderheiten werden frühzeitig erkannt.

Entscheidend ist zunächst das anwendbare Arbeitsrecht

Ob ein Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht zu beurteilen ist, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung ab. Wurde ein deutscher Arbeitsvertrag geschlossen und der Arbeitnehmer lediglich ins Ausland entsandt, spricht vieles dafür, dass deutsches Arbeitsrecht weiterhin Anwendung findet. Häufig gibt es im Arbeitsvertrag oder in ergänzenden Vereinbarungen entsprechende Reglungen, die die Anwendbarkeit des deutschen Arbeitsrechts regeln.

Etwas anderes kann gelten, wenn der Arbeitsvertrag direkt im Ausland abgeschlossen wurde und keine ausdrückliche Vereinbarung über deutsches Arbeitsrecht ersichtlich ist. Dann muss zunächst geprüft werden, welches Recht tatsächlich gilt.

Auch der Gerichtsstand spielt eine wichtige Rolle

Ebenso wichtig ist die Frage, welches Gericht zuständig ist. Nicht jede Gerichtsstandsvereinbarung im Arbeitsvertrag ist automatisch wirksam. Gerade bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen muss im Einzelfall geprüft werden, ob weiterhin vor einem deutschen Arbeitsgericht geklagt werden kann oder ob ein Gericht einer anderen Rechtsordnung zuständig ist.

Diese beiden Fragen – anwendbares Arbeitsrecht und zuständiges Gericht – bilden die Grundlage für das weitere Vorgehen.

Zwei Arbeitsverhältnisse können besondere Chancen eröffnen

Besonders interessant sind Fälle, in denen ein deutsches Arbeitsverhältnis während des Auslandseinsatzes lediglich ruhend gestellt wurde und zusätzlich ein eigenständiger Arbeitsvertrag mit einer ausländischen Tochtergesellschaft besteht.

Wird das Arbeitsverhältnis beispielsweise im Ausland beendet, bedeutet das dann nicht automatisch das Ende des inländischen, deutschen Arbeitsverhältnisses. Beide Vertragsverhältnisse können rechtlich unabhängig voneinander fortbestehen. Dadurch kann es sogar grundsätzlich möglich sein, Ansprüche aus beiden Arbeitsverhältnissen getrennt geltend zu machen.

Im von Fachanwalt Bredereck im Video geschilderten Praxisfall führte genau diese Konstellation dazu, dass zunächst im Ausland eine hohe Abfindung erzielt werden konnte. Anschließend bestand das deutsche Arbeitsverhältnis aber weiterhin fort, sodass auch hier noch erhebliche Ansprüche geltend gemacht und Verhandlungserfolge erzielt werden konnten.

Rückkehr nach Deutschland kann Teil der Strategie sein

Kommt es nach dem Ende des Auslandseinsatzes zu einer Aufforderung, die Arbeit in Deutschland wieder aufzunehmen, sollte diese Situation sorgfältig bewertet werden. Wer die Arbeitsaufnahme ohne rechtliche Prüfung verweigert, riskiert Nachteile – etwa den Verlust von Vergütungsansprüchen oder weitere arbeitsrechtliche Maßnahmen.

In vielen Fällen entwickelt sich aber gerade aus dieser Ausgangslage eine starke Verhandlungsposition. Hinzu kommen häufig Ansprüche auf Reise- oder Umzugskosten sowie weitere vertragliche Leistungen, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen.

Komplexe Fälle erhöhen häufig den Verhandlungsspielraum

Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse sind oft mit zahlreichen Zusatzvereinbarungen, hohen Gehältern und besonderen Vertragsregelungen verbunden. Gleichzeitig entstehen dadurch rechtliche Unsicherheiten, die den Verhandlungsdruck auf Arbeitgeber regelmäßig erhöhen.

Je komplizierter die rechtliche Ausgangslage ist, desto größer kann der Spielraum bei den Verhandlungen über eine Abfindung sein. Voraussetzung ist allerdings, dass Arbeitnehmer selbst keine neuen Kündigungsgründe schaffen, etwa durch Pflichtverletzungen oder unangemessenes Verhalten.

Schnelles Handeln ist besonders wichtig

Erhält ein Arbeitnehmer eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag, sollten keine wertvollen Tage verloren gehen. Gerade bei internationalen Arbeitsverhältnissen müssen häufig parallel verschiedene rechtliche Fragen geklärt werden. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, sowohl im Ausland als auch in der Bundesrepublik anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um alle Ansprüche vollständig zu sichern und Abfindungschancen optimal zu nutzen.

Kurz zusammengefasst:

Kündigungen bei Auslandseinsätzen sind häufig deutlich komplexer als reine Inlandssachverhalte. Gleichzeitig können gerade diese Besonderheiten die Verhandlungsposition der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers erheblich verbessern und zu deutlich höheren Abfindungen führen. Entscheidend sind das anwendbare Arbeitsrecht, der richtige Gerichtsstand und ein schnelles, strategisch abgestimmtes Vorgehen unmittelbar nach einer Kündigung oder dem Angebot eines Aufhebungsvertrags.