Abfindungshöhe bei Gehalt unter 4.000 € (+ Rechenbeispiel)
Abfindungshöhe bei geringem Einkommen: Warum niedrige Gehälter oft zu niedrigen Abfindungen führen
Gutverdiener erreichen oft sehr hohe Abfindungen, nicht selten ein Jahresgehalt und mehr. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem eher geringen Gehalt gelingt dies fast nie. Woran liegt das? Zwar stimmt es, dass aufgrund der üblichen Anwendung von Abfindungsformeln der geringer Verdienende automatisch eine im Verhältnis geringere Abfindung bekommt. Bei Bruttomonatseinkommen unter 4.000 Euro fällt die Abfindung erfahrungsgemäß aber oft noch schlechter aus. Der Grund: zentrale Faktoren des Abfindungspokers sind bei niedrigeren Einkommen wirkungslos oder verkehren sich sogar ins Gegenteil.
Der Abfindungsrechner: Hilfreich, aber kein Versprechen
Der Abfindungsrechner von Fachanwalt Bredereck kann dabei nur eine erste Orientierung bieten, indem er unterschiedliche Ausgangssituationen abbildet, etwa Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Er liefert eine rechnerische Spanne, ersetzt aber keine rechtliche und wirtschaftliche Bewertung des Einzelfalls. Gerade bei niedrigen Einkommen kann das rechnerische Ergebnis eine Erwartung wecken, die sich in der Praxis nicht durchsetzen lässt. Entscheidend ist nicht die errechnete, möglicherweise erreichbare Summe, sondern die Frage, welches Risiko der Arbeitgeber tatsächlich trägt.
Minijob und sehr niedrige Einkommen: Kaum wirtschaftlicher Druck
Besonders schwierig ist die Durchsetzung einer Abfindung bei sehr niedrigen Einkommen, etwa bei Minijobs oder vergleichbaren Konstellationen. Hier besteht für Arbeitgeber häufig kaum ein Anreiz, eine Trennung durch Zahlung zu beschleunigen. Niedrig entlohnte Tätigkeiten können oft problemlos weiterlaufen, ohne dass hohe Kosten entstehen. Sozialabgaben und Steuern fallen gering aus, und selbst eine längere Weiterbeschäftigung verursacht kaum wirtschaftlichen Schaden.
Hinzu kommt ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis auf Arbeitnehmerseite: Die möglichen Abfindungssummen stehen häufig in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Prozesskosten. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte hier besonders zurückhaltend sein.
Einkommen bis etwa 4.000 Euro: Möglich, aber oft zäh
Auch im Bereich zwischen etwa 2.000 und 4.000 Euro brutto bleibt die Lage angespannt. Hier ist das wirtschaftliche Risiko des Arbeitgebers bei einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers ebenfalls meist eher gering. Beschäftigte mit niedriger Vergütung können oft weiterarbeiten, ohne dass dies den Betrieb wesentlich belastet. Der klassische Druck, der Abfindungen nach oben treibt, fehlt.
Bei höheren Einkommen ist die Situation anders. Dort entstehen dem Arbeitgeber bei einer Weiterbeschäftigung monatlich hohe Kosten; handelt es sich zudem um eine unmotivierte Führungskraft, kann dies zusätzlichen Schaden verursachen, etwa durch negative Auswirkungen auf Teams oder Abläufe. Genau diese Faktoren fehlen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit geringem Einkommen.
Branchen mit besonderen Schwierigkeiten
Erfahrungsgemäß gibt es Branchen, in denen Abfindungen insgesamt schwer durchsetzbar sind. Dazu zählen etwa Pflege, Gesundheitswesen, Bewachung, Reinigung oder einfache Tätigkeiten im öffentlichen Dienst. In diesen Bereichen kann der Arbeitgeber häufig vorbringen, dass die Arbeitskraft benötigt wird und leicht abrufbar ist – unabhängig von Motivation oder Leistungsniveau des einzelnen Arbeitnehmers. Wirtschaftlicher Druck entsteht da kaum.
Gleichzeitig gilt auch, dass dies keine absolute Regel ist. Auch bei niedrigen Löhnen gibt es Tätigkeiten, bei denen Motivation und Qualität entscheidend sind, etwa in bestimmten Callcenter-Bereichen. Dort kann schlechte Leistung unmittelbar schädlich sein, was die Verhandlungsposition oft deutlich verbessert.
Typische Gründe für geringe Abfindungen bei niedrigem Einkommen:
- geringes Kostenrisiko für den Arbeitgeber
- kaum zusätzlicher Schaden durch fehlende Motivation
- Möglichkeit, Konflikte lange auszusitzen
- ungünstiges Verhältnis von Prozesskosten zu möglicher Abfindung
Beispielrechnung: Warum die Praxis von der Berechnung abweicht
Fachanwalt Bredereck bringt dazu ein Beispiel: zehn Jahre Betriebszugehörigkeit, Betrieb mit mehr als zehn Beschäftigten, allgemeiner aber kein besonderer Kündigungsschutz, Bruttogehalt von 3.000 Euro. Der Abfindungsrechner ermittelt hier eine Spanne von etwa 24.000 bis 33.000 Euro. Entscheidend ist aber: Warum sollte der Arbeitgeber diese Summe zahlen, wenn er den Beschäftigten ohne große Nachteile weiterbeschäftigen kann?
Genau an diesem Punkt zeigt sich die Grenze jeder formelartigen Berechnung.
Fazit: Realistische Einschätzung schützt vor finanziellen Fehlentscheidungen
Fachanwalt Bredereck macht deutlich: Eine geringe Abfindung bei geringem Einkommen ist keine Böswilligkeit, sondern regelmäßig das Ergebnis wirtschaftlicher Realitäten. Wer ohnehin wenig verdient, sollte besonders sorgfältig prüfen, ob ein rechtliches Vorgehen sinnvoll ist – vor allem ohne Rechtsschutzversicherung. Eine nüchterne Bewertung der eigenen Branche, des Kündigungsschutzes und des tatsächlichen Arbeitgeberrisikos hilft, Fehlentscheidungen und unnötige Kosten zu vermeiden.