Abfindung bei Freistellung | Fachanwalt Arbeitsrecht
Arbeitnehmer werden nicht nur nach einer Kündigung freigestellt, sondern oft auch während Abfindungsverhandlungen oder nachdem ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde. In diesen Situationen ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer besonnen handelt, damit er seine Position bei den Verhandlungen um eine Abfindung nicht gefährdet beziehungsweise sie stärkt.
Eine Freistellung hat für den Arbeitnehmer typischerweise folgende Vorteile: Man erhält weiterhin sein Gehalt, ohne zu arbeiten, während der Arbeitgeber unter Druck gerät, da er für eine ungenutzte Arbeitskraft zahlt. Jeder wirtschaftlich denkende Arbeitgeber wird diese Situation so schnell wie möglich beenden wollen, da sie nicht nur Geld kostet, sondern oft auch Unruhe und Ansehensverlust in der Belegschaft verursacht. Diese Drucksituation verbessert die Chancen des Arbeitnehmers auf eine höhere Abfindung.
Ein weiterer Vorteil für den Arbeitnehmer ist, dass er keine verhaltensbedingte Kündigung riskiert: Als von der Arbeit Freigestellter kann der Arbeitgeber ihm bei Abfindungsverhandlungen schlechterdings keine Pflichtverletzung vorwerfen. Allerdings kann eine lange Freistellung für den Arbeitnehmer auch belastend sein. Ungewissheit und Nervosität nehmen zu, je länger die Freistellung andauert, und der Kontakt zu Kollegen bricht mitunter schneller ab, als man denkt.
Praxistipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Lassen Sie sich die Freistellung unbedingt schriftlich bestätigen. Fehlt dieser Nachweis, rate ich grundsätzlich dazu, die Arbeitsleistung weiterhin anzubieten. Auch sollten Sie ohne vorherigen anwaltlichen Rat nicht selbst kündigen. Nach einer Eigenkündigung hat man regelmäßig so gut wie keine Chancen mehr auf eine Abfindung. Nutzen Sie die Zeit sinnvoll: Lassen Sie sich beraten, machen Sie eine Weiterbildung und planen Sie Ihre nächsten Karriereschritte. Ziehen Sie frühzeitig einen auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt hinzu, um sich bestmöglich auf die Verhandlungen vorzubereiten oder ihr oder ihm die Verhandlungen von Anfang an zu überlassen. Ein erfahrener und spezialisierter Anwalt/Fachanwalt erreicht regelmäßig die besten Abfindungsergebnisse.