6 Ursachen, warum Abfindungsverhandlungen stocken (+ Tipps)
Warum Abfindungsverhandlungen stocken – und was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dagegen tun können
Abfindungsverhandlungen geraten häufig ins Stocken. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist das belastend, weil sie meist ohnehin in einer schwierigen beruflichen Situation sind: Kündigung, Aufhebungsvertrag oder der Wunsch, das Unternehmen gegen Zahlung einer Abfindung zu verlassen. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck sagt, welche Gründe typischerweise hinter einem Stillstand stehen – und wie man damit am besten umgeht.
1. Fehlende Kompetenz des Arbeitnehmers
Der häufigste Grund ist erfahrungsgemäß, dass Arbeitnehmer zunächst selbst verhandeln. Das führt zu zwei Problemen: Zum einen fehlt es ihnen regelmäßig an arbeitsrechtlicher Kenntnis und Erfahrung. Zum anderen wird in eigener Sache verhandelt – und das ist fast immer ungünstig.
Wer selbst betroffen ist, verhandelt emotionaler, unsicherer und weniger strategisch. Arbeitgeber erkennen das. Sie lassen die Verhandlungen laufen, warten ab und hoffen, dass der Arbeitnehmer irgendwann nachgibt. Fachanwalt Bredereck berichtet aus der Praxis von Fällen, in denen Beschäftigte ein Jahr selbst verhandelt haben – und nach Einschaltung eines spezialisierten Anwalts bereits ein Schreiben oder ein Telefonat genügte, um ein besseres Angebot zu erreichen.
In aller Regel zu spät ist es, wenn Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterschreiben und erst danach anwaltliche Hilfe suchen. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei Drohung, Täuschung oder unfairem Verhandeln – lässt sich dann wegen einer möglichen Anfechtbarkeit des Aufhebungsvertrages noch etwas retten.
2. Fehlende Kompetenz des Arbeitgebers
Ein weiterer häufiger Grund ist die fehlende Kompetenz auf Arbeitgeberseite. Manche Arbeitgeber erkennen ihr eigenes Risiko nicht. Sie übersehen, dass ein Kündigungsschutzprozess lange dauern und teuer werden kann. Verliert der Arbeitgeber, muss er fast immer Gehalt nachzahlen, und den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen.
Besonders problematisch sind erfahrungsgemäß Arbeitgeber oder deren Berater, die noch nie in einem Kündigungsschutzprozess unterlegen sind. Wer das Risiko nicht kennt, hat davor auch keine Angst. Dann stocken Verhandlungen, weil der Arbeitgeber unrealistische Vorstellungen hat.
Die Lösung liegt häufig in Geduld. Je länger der Konflikt dauert, desto größer wird regelmäßig das wirtschaftliche Risiko des Arbeitgebers. Arbeitnehmer müssen dann aber ruhig bleiben und die Strategie ihres Anwalts mittragen.
3. Der Arbeitgeber hat kein Risiko
Noch schwieriger sind Fälle, in denen tatsächlich kaum Risiko für den Arbeitgeber besteht. Das ist oft bei sehr niedrigen Gehältern, kurzen Arbeitsverhältnissen unter einem halben Jahr oder Teilzeitbeschäftigungen der Fall. Wenn der Arbeitgeber beispielsweise wirtschaftlich wenig zu verlieren hat, ist eine hohe Abfindung schwer durchsetzbar.
Auch in manchen Branchen – etwa in Teilen der Pflege – kann es vorkommen, dass Arbeitgeber achselzuckend sagen: „Dann bleibt der Arbeitnehmer eben bei uns beschäftigt.“ Wenn der Arbeitgeber kein relevantes Risiko sieht, fehlt der Hebel für eine hohe Abfindung.
Manchmal lässt sich dennoch Druck aufbauen, etwa durch formale Fehler, Prozesskostenrisiken oder besondere Umstände. Wunder bewirken kann der Anwalt aber nicht; ohne ein echtes Druckmittel geht es nicht.
4. Der Arbeitgeber pokert
Nicht jeder Stillstand ist ein schlechtes Zeichen. Häufig ist es der Arbeitgeber, der pokert. Er wartet ab, ob der Arbeitnehmer nervös wird, einen neuen Job findet oder aus Zeitdruck nachgibt.
Gerade deshalb warnt Fachanwalt Bredereck vor Ungeduld. Wer es eilig hat, hat im Abfindungspoker ein schlechteres Blatt. Selbst eine aussichtsreiche Position verliert an Wert, wenn der Arbeitnehmer schnell abschließen muss. Wichtig ist es deshalb, dem eigenen Anwalt Zeit zuzugestehen und nicht selbst in die Verhandlungen einzugreifen.
Wenn Mandanten trotz anwaltlicher Vertretung eigenständig mit dem Arbeitgeber sprechen, signalisiert das Uneinigkeit und schwächt die Verhandlungsposition erheblich.
5. Angst vor einem Präzedenzfall
Manche Arbeitgeber wollen verhindern, dass ein besonders hoher Abschluss Schule macht. Gerade bei Sozialplänen, Freiwilligenprogrammen oder größeren Restrukturierungen fürchten sie, andere Arbeitnehmer könnten ähnliche Forderungen stellen.
Fachanwalt Bredereck hält dieses Argument nicht für unüberwindbar. Entscheidend sei, konkrete Vergleichsfälle zu kennen. Wer in Erfahrung bringt, welche Abfindungen Kolleginnen und Kollegen erhalten haben, kann diese Informationen strategisch nutzen.
6. Betriebsrat als vorgeschobenes Argument
Häufig behaupten Arbeitgeber, sie könnten wegen des Betriebsrats nicht anders handeln. Bei Aufhebungsverträgen spielt der Betriebsrat jedoch regelmäßig keine entscheidende Rolle. Dieses Argument ist erfahrungsgemäß meist vorgeschoben.
Bei Kündigungen muss der Betriebsrat zwar angehört werden. Das ist aber eher ein Angriffspunkt für Arbeitnehmer, weil Fehler in der Betriebsratsanhörung die Kündigung regelmäßig unwirksam machen.
Fazit: Ruhe bewahren und Strategie durchhalten
Wenn Abfindungsverhandlungen stocken, ist das nicht automatisch ein schlechtes Zeichen. Häufig gehört es zum Spiel. Entscheidend ist, die Ursache richtig einzuordnen: Fehlt Kompetenz? Sieht der Arbeitgeber kein Risiko? Pokert er nur? Oder will er einen Präzedenzfall vermeiden?
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt: Auf keinen Fall vorschnell unterschreiben, nicht ungeduldig werden und nicht eigenmächtig handeln. Wer eine hohe Abfindung erreichen will, braucht ein klares Ziel, eine belastbare Strategie und die Bereitschaft, diese auch durchzuhalten.