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3 Strategien für eine hohe Abfindung – Das kannst du tun!

11.03.2025
3min

Eine Abfindung lässt sich auf drei Wegen, mit drei Strategien, erreichen. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck stellt sie vor und sagt, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Chancen auf eine hohe Abfindung maximieren:

1. Der Aufhebungsvertrag: Ein Aufhebungsvertrag ist oft der einfachste Weg zu einer Abfindung. Dabei schlägt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor, das Arbeitsverhältnis gegen eine Abfindungszahlung zu beenden. Manchmal wird ein konkretes Angebot gemacht und ein Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorgelegt. Oder der Arbeitgeber deutet unverbindlich an, dass man über einen Aufhebungsvertrag nachdenkt. Sobald der Arbeitgeber signalisiert, dass er eine Trennung anstrebt, besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, in Verhandlungen einzusteigen.

Praxistipp: Arbeitnehmer sollten nicht selbst verhandeln. In der Regel sind sie gegenüber dem Arbeitgeber in einer schwächeren Position und können ihre Interessen nicht optimal durchsetzen. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann hier entscheidend helfen – oft reicht schon ein Anruf, um das Abfindungsangebot erheblich zu verbessern.

Wichtig: Unterschreiben Sie den Aufhebungsvertrag grundsätzlich nicht, ohne vorherigen anwaltlichen Rat. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, sondern besprechen Sie das Angebot zuerst mit einem spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ein seriöser Arbeitgeber wird Ihnen ausreichend Zeit für eine Beratung einräumen.

Eine starke Verhandlungsposition setzt voraus, dass der Arbeitnehmer Kündigungsschutz hat. Dieser ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer mehr als sechs Monate beim Arbeitgeber tätig war und der Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Vollzeitkräfte beschäftigt. In dem Fall gilt das Kündigungsschutzgesetz, das hohe Hürden für die Kündigung eines Arbeitnehmers aufstellt. Zusätzlicher Schutz, etwa durch Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder eine Betriebsratstätigkeit, kann die Abfindungschancen weiter erhöhen. Lassen Sie sich auch hierzu individuell durch einen Spezialisten beraten.

2. Die Kündigung durch den Arbeitgeber: Wird einem Arbeitnehmer gekündigt, sind die Chancen auf eine Abfindung oft ebenso gut – vorausgesetzt, der Arbeitnehmer genießt Kündigungsschutz, wird professionell vertreten und klagt rechtzeitig gegen die Kündigung.

Praxistipp: Kontaktieren Sie noch am selben Tag, an dem die Kündigung zugegangen ist, einen spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt. Um eine gute Verhandlungsposition zu wahren, ist eine Kündigungsschutzklage nötig, die innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden muss. Verpassen Sie diese Frist, verlieren Sie regelmäßig Ihre gesamten Abfindungschancen.

3. Eigeninitiative: „Ich will gehen – aber mit Abfindung“: Einige Arbeitnehmer möchten das Unternehmen verlassen, aber nicht ohne finanziellen Ausgleich. Da Arbeitgeber in solchen Fällen von sich aus kaum eine Abfindung anbieten werden, muss eine Verhandlungssituation geschaffen werden.

Auch hier ist anwaltliche Unterstützung ratsam. Ein erfahrener Fachanwalt kennt Strategien, um den Arbeitgeber an den Verhandlungstisch zu bringen. Oft ist es am effektivsten, die Verhandlungen von Anfang an über einen Anwalt laufen zu lassen, anstatt selbst Gespräche zu führen. Manchmal ist es das Beste, wenn der Anwalt nicht offen auftritt.

Mit der richtigen Herangehensweise lassen sich in allen drei Fällen attraktive Abfindungen erzielen – entscheidend ist, sich frühzeitig professionellen Rat einzuholen.