Youtube

Stellenabbau bei Chemiekonzern Evonik: DAS musst du jetzt tun!

29.06.2026
4min

Evonik baut weitere Stellen ab: So sollten sich Beschäftigte jetzt verhalten

Erneut stehen bei Evonik umfangreiche Stellenstreichungen im Raum. Nach Medienberichten sollen bis Ende 2029 weltweit weitere 3.200 Arbeitsplätze wegfallen, davon rund 2.150 in Deutschland. Das berichtet etwa der Nachrichtensender ntv online in einem Beitrag vom 18.06.2026. Gleichzeitig soll der bereits laufende Konzernumbau demnach fortgesetzt werden. Für Beschäftigte stellt sich dabei die Frage, wie sie sich jetzt am besten aufstellen und welche Fehler sie unbedingt vermeiden sollten.

Stellenabbau wird weiter ausgeweitet

Die neuen Einsparungen sollen demnach zusätzlich zu den bereits angekündigten 2.800 Stellen erfolgen, die anhand eines bereits laufenden Sparprogramms abgebaut werden sollen. Außerdem soll demnach das globale Polyestergeschäft vollständig eingestellt werden. Sämtliche Geschäfts- und Verwaltungseinheiten weltweit sollen in den Umbau einbezogen werden. Der Konzern kündigt demnach zudem an, den Personalabbau sozialverträglich gestalten zu wollen; die konkreten Maßnahmen sollen in den kommenden Wochen gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretungen ausgearbeitet werden.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet dies vor allem eines: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigene rechtliche Ausgangslage zu prüfen und sich nicht von Gerüchten oder Unsicherheit leiten zu lassen.

Rechtsschutzversicherung und Kündigungsschutz nachprüfen

Ein erster wichtiger Schritt besteht darin, die Rechtsschutzversicherung zu überprüfen. Dabei sollte nicht nur geklärt werden, ob eine Versicherung besteht, sondern auch, ob Arbeitsrecht tatsächlich vom Versicherungsschutz umfasst ist und ob man selbst überhaupt versichert ist. Gerade im Familienrechtsschutz kommt es nach Veränderungen der Lebenssituation immer wieder vor, dass Betroffene unbemerkt keinen Versicherungsschutz mehr haben.

Ebenso wichtig ist der arbeitsrechtliche Kündigungsschutz. Dem ntv-Bericht zufolge besteht bei Evonik für viele Beschäftigte ein Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis Ende 2032. Greift dieser Kündigungsschutz, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis regelmäßig nicht aus betriebsbedingten Gründen beenden. Dadurch verbessert sich die Verhandlungsposition der Beschäftigten grundsätzlich erheblich.

Aufhebungsverträge nicht vorschnell unterschreiben

Kann der Arbeitgeber keine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, bleibt häufig nur der Weg über einen Aufhebungsvertrag. Genau hier sollten Beschäftigte besonders vorsichtig sein. Wer vorschnell unterschreibt, verschenkt unter Umständen viel Geld.

In der Praxis sind Aufhebungsverträge oft nachteilig für Arbeitnehmer. Häufig werden Kündigungsfristen nicht eingehalten oder Formulierungen gewählt, die später zu Nachteilen beim Bezug von Arbeitslosengeld führen können. Solche Nachteile entstehen oft unnötig und lassen sich durch eine sorgfältige, spezialisierte rechtliche Beratung meist vermeiden.

Sozialpläne und Transfergesellschaften

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass die Leistungen aus einem Sozialplan das maximal Erreichbare darstellen. Tatsächlich enthält der Sozialplan regelmäßig nur eine – wenn auch mitunter durchaus attraktive – Mindestabsicherung. Wer aufgrund eines besonderen Kündigungsschutzes oder einer starken Verhandlungsposition nicht wirksam gekündigt werden kann, hat oft gute Chancen, in individuellen Verhandlungen bessere Konditionen als die des Sozialplans auszuhandeln.

Auch Transfergesellschaften sollten keinesfalls vorschnell als beste Lösung angesehen werden. Nach Einschätzung von Fachanwalt Bredereck ist es in vielen Fällen vorteilhafter für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, individuell eine möglichst hohe Abfindung auszuhandeln, anstatt sich in eine Transfergesellschaft zu begeben.

Vorsicht bei Versetzungen und Ausgliederungen

Besondere Aufmerksamkeit ist auch bei Umstrukturierungen geboten. Werden Betriebsteile ausgegliedert oder Beschäftigte auf andere Gesellschaften übertragen, sollte genau geprüft werden, welche Folgen dies für den eigenen Kündigungsschutz hat. Eine Zustimmung zu solchen Veränderungen kann eine bislang starke Rechtsposition mitunter erheblich verschlechtern. Wer erst nach einer Versetzung oder einem Betriebsübergang über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses verhandelt, befindet sich häufig in einer deutlich schwächeren Ausgangslage.

Kurz zusammengefasst:

Der angekündigte Stellenabbau bei Evonik bedeutet nicht automatisch, dass Beschäftigte ihre Arbeitsplätze verlieren werden. Gerade bestehende Kündigungsschutzregelungen können die Verhandlungsposition erheblich stärken. Wer jetzt seine rechtliche Situation oder einen Aufhebungsvertrag durch einen spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lässt und Veränderungen im Arbeitsverhältnis sorgfältig bewertet, kann seine Verhandlungsposition stärken und vor allem seine Chancen auf eine deutlich höhere Abfindung verbessern. Gerade bei größeren Restrukturierungen gilt: Wer früh handelt und gut informiert in Verhandlungen geht, erzielt regelmäßig bessere Ergebnisse.